Kommunales

Manchmal geht es in einer Gemeinderatssitzung auch um Weltpolitik. (Foto: dpa)

02.04.2015

Geplanter Maulkorb für Gemeinden

Viele Kommunalparlamente verabschieden Resolutionen gegen das Freihandelsabkommen TTIP – der Bundestag will ihnen das jetzt verbieten

Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen Europa und den USA genießt unter deutschen Kommunen einen denkbar schlechten Ruf. Die Städte und Gemeinden bangen um diverse Errungenschaften ihrer Selbstverwaltung. In den Rathäusern geht die Angst um, bei ureigenen Aufgaben der Daseinsvorsorge – wie beispielsweise der Trinkwasserversorgung, der Müllentsorgung oder dem Betrieb von Bus- und Bahnlinien im öffentlichen Nahverkehr – von privaten Anbietern ausgebootet zu werden. Mitverhandeln dürfen ihre Interessenvertreter in Brüssel – anders als wirtschaftliche Lobbygruppen – nämlich nicht mit hinter den verschlossenen Türen. Für die Eurokraten gelten der Deutsche Städte- und Gemeindebund oder der Deutsche Landkreistag nämlich als so genannte Nicht-Regierungsorganisationen (NGO). Immer öfter verabschieden deshalb auch in Bayern Lokalparlamente Resolutionen gegen TTIP: zuletzt unter anderem die Stadträte von Traunstein und Lichtenfels und der Bezirkstag von Oberbayern.
Im Deutschen Bundestag, wo sich das Abkommen – zumindest in den Reihen der schwarz-roten Regierungskoalition – einer großen Zustimmung erfreut, gefällt die kommunale Unbotmäßigkeit nicht jedem. Abgeordnete von Union und SPD haben deshalb, unterstützt vom in dieser Frage bei den Verhandlungen federführenden Bundeswirtschaftsministerium, den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags gebeten, ein Gutachten zu erstellen, ob sich die Kommunen überhaupt mit diesem Thema beschäftigen dürfen.
Die Experten des Parlaments kommen in ihrer schriftlichen Einschätzung zu einem eindeutigen Ergebnis, dass ihre Auftraggeber sicher freut: Stadt- und Gemeinde dürfen sich weder mit den derzeit diskutierten Handelsabkommen wie CETA, TTIP und TiSA befassen, noch entsprechende Entschließungen zu diesem Thema verabschieden. Grund: Es handele sich dabei um so genannte allgemeinpolitische Angelegenheiten. Im Klartext: Bürgermeister und Gemeinderäte: Finger weg von der großen Politik, das geht euch nichts an! Grundsätzlich hieße das, ein Bürgermeister als kommunaler Wahlbeamter – und in dieser Eigenschaft gegenüber dem Staat zur Loyalität verpflichtet – dürfte nicht nur selbst keinen solchen Antrag formulieren, sondern er müsste diesen sogar umgehend von der Tagesordnung nehmen, wenn ihn ein Gemeinderat dort platziert.

Unterstützung durchs bayerische Innenministerium
und das Bundesverwaltungsgericht


Diese Sicht der Dinge wiederum erbost Hans Jürgen Fahn, den europapolitischen Sprecher der Freie Wähler-Fraktion im bayerischen Landtag. Er ruft sogar dazu auf, den Widerstand an der Basis auszuweiten: „Wir ermutigen weitere Kommunen, dem Beispiel zu folgen und Resolutionen gegen TTIP zu verabschieden.“ Der Abgeordnete ist überzeugt: „Nur durch eine intensive Diskussion vor Ort wird es gelingen, die negativen Folgen des Abkommens möglicherweise noch zu verhindern.“
Bestärkt sehen sich die Freien Wähler durch eine Antwort des bayerischen Innenministeriums auf ihre Anfrage im Plenum des Landtags, wie es denn die Kommunen im Freistaat nun halten dürften mit dem Protest. „Im Rahmen ihrer Aufgaben“, so die Sicht des Ministeriums, sei es den Gemeinden erlaubt, Beschlüsse zu fassen – demzufolge auch mit solchen, die sich mit einer etwaigen Beschränkung ihrer Aufgaben beziehungsweise einer Einschränkung ihrer Aufgabenerfüllung befassen.“ Lediglich für allgemeinpolitische Fragen bestehe keine „Befassungskompetenz“, dafür hätten die Gemeinderäte kein Mandat. Allerdings schränken die Juristen von Ressortchef Joachim Herrmann (CSU) ein, es sei immer der konkrete Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich aber werde die Sicht des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags von Bayern „nicht geteilt“.
Auch der Deutsche Landkreistag hat seine Experten prüfen lassen und kommt „zumindest mit Blick auf die kommunale Organisationshoheit bei der Daseinsvorsorge, aber auch vergaberechtliche Auswirkungen im Rettungsdienst und bei der Wasserversorgung, zu einem überörtlichen bzw. örtlichen kommunalen Bezug.“ Eine „derart pauschale Verneinung der Befassungs- und Beschlusskompetenz von Kommunalvertretungen“ lehne man entschieden ab, heißt es.
Auf die Seite der Kommunen schlägt sich schließlich auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und mahnt, dass „ein örtlicher bzw. mit Blick auf die Kreise überörtlicher Bezug bereits dann gegeben ist, wenn eine Kommune sich lediglich vorsorglich und ohne unmittelbaren Anlass mit der entsprechenden Frage befasst.“
Vielleicht sollten die Juristen des Bundestags den Sachverhalt besser noch mal genau nachlesen. (André Paul)

Kommentare (5)

  1. Franzl am 11.04.2015
    Die Gemeinden und ihre Vertreter sollten sich durch nichts und niemanden (!) Angst einjagen lassen. "Die da oben" glauben nur, dass sie "oben" wären. Wo ist oben, wo ist unten?! Wer sagt, dass und was sie zu bestimmen haben? Sie nehmen sich das Recht heraus, Rechte zu machen – wie es IHNEN gefällt, zum Nutzen der Wirtschaftsunternehmen und der Privatbanken von Rothschild, Warburg und Co. (Pfui, des derf mer nemmer sagn, aber I sag's trotzdem, denn des is ja die Wahrheit). Das Spiel von "oben" nach "unten" funktioniert nur so lange, wie alle daran GLAUBEN (! sic !), dass das so sein muss und - vor allem - dass es SO IN ORDNUNG IST. Aber ist eine Kette von jahrtausender alter Lügen, mit denen dieses künstliche Herrschaftsgebäude aufrecht erhalten wird in Ordnung?
    Denken Sie unbeherrscht! Wer unbeherrscht denkt und handelt lässt sich nicht beherrschen! Werden Sie unbeherrscht, liebe Gemeinden und Gemeinderäte. Ihr habt wenigstens noch DIE MENSCHEN hinter euch, was der Debattierclub in Berlin nicht behaupten kann. Die Politiker in Berlin spiegeln in keinster Weise den Willen der Bevölkerung. Wenn die Nicht-Wähler-Stimmen alle mitgezählt würden, könnte der Bundestag einpacken!
    Stehen und beharren Sie auf IHRER Position und auf den Interessen der Menschen, die hinter Ihnen stehen und die Sie vertreten. Ich bin sowieso der Ansicht: DIE ERDE UND IHRE SCHÄTZE GEHÖREN ALLE. Es wird Zeit, dass diese unumstößliche NATÜRLICHE Wahrheit wieder ins Bewusstsein dringt. Wir haben uns alle verdummen und klein halten lassen. Unter anderem durch das erpresserische Geldsystem, das hauptsächlich in eine Richtung dient: den Banken. Die Hörigkeit, die es mittels seiner kriminellen Energie von den Menschen abzwingt, ist entwürdigend für jeden Menschen und hat keine Zukunft, ihr Ende ist vorgezeichnet. Ebenso das Ende der "Macht" dieser krankhaften Egos in Berlin, die sich allesamt nur eifrig vor diesem Geldsystem verbeugen. Bleiben Sie stark, sie sind es.
  2. windrebell am 07.04.2015
    Da gehe sogar ich noch auf die Straße um gegen diesen Blödsinn zu demonstrieren!
  3. FrankSenior am 07.04.2015
    Die Gemeinden in ganz Deutschland müssen schnellstens wieder reorganisiert werden!!! Widerstand in hier geboten.
  4. Frankenwerner am 05.04.2015
    Es ist mehr als bedrohlich, was hier abläuft!
    Trinkwasserrechte sollen an Konzerne vergeben werden und das Hoheitsrecht der Kommune, die letzte Bürgerfreihiet, soll eliminiert werden. Gedankenpolizei lässt grüßen. Zudem soll das Bargeld bis 2018 abgeschaft werden, also nur noch Überwachung und absolute Abhängigkeit. Das betrifft auch den Groschen von der Oma und den Sparstrumpf, Gerge Orwell was kein Illusionist, sondern ein Seher. Wenn wir nicht massiv Widerstand leisten verlieren wir Alles!!!
  5. Montaigne am 02.04.2015
    Eine erfreuliche Klarstellung!
    Ich gratuliere der Bayerischen Staatszeitung.
    Anton Wimmer
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