Kommunales

Der Zwangsumschluss an den Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe wurde mit Polizei-Amtshilfe durchgesetzt. (Foto: Wraneschitz)

05.09.2014

Mysteriöse Todesfälle

Ein Paar aus Windsbach wehrt sich gegen das Wasser eines regionalen Versorgers – jetzt starb der Mann

Im Mai dieses Jahres wandte sich Ulrike Hannemann aus der Gemeinde Windsbach im Landkreis Ansbach an die Staatszeitung. Die Frau wohnt mit ihrem Lebensgefährten Wolfgang T. auf einem Einödhof im Weiler Sauernheim. Zum Duschen und Wäschewaschen benutzte das Paar Wasser aus dem eignen Brunnen, getrunken wurde ausschließlich Mineralwasser aus Flaschen. An den regionalen Wasserversorger, den Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe (ZV RBG) aus Gunzenhausen, entrichteten die beiden ordnungsgemäß die Grundgebühr, verzichteten aber auf den Anschluss und die Verwendung des Wassers aus der Leitung des Versorgers. Die Gründe dafür klingen für einen Außenstehenden zunächst absurd: Ulrike Hannemann und ihr Freund fürchteten, dieses Wasser würde sie krank machen.
Allerdings hatten Informationen des ZV RBG zufolge Untersuchungen des Vorbesitzers ergeben, dass vielmehr das Wasser im Hausbrunnen mit E.coli-Bakterien verseucht ist. Der Vorbesitzer hätte deshalb beantragt, an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen zu werden. Die Verunreinigung des Hausbrunnens, so der Versorger, sei vermutlich durch die nahe Kleinkläranlage ausgelöst worden. Grund: Der Ablauf der Kleinkläranlage endet in einen Graben, der nicht immer Wasser führt. Deshalb versickert das Wasser aus der Kläranlage genau neben dem Hausbrunnen. Aus diesem Grund gab die Justiz auch nicht dem Ansinnen der neuen Besitzerin nach, den Antrag auf Anschluss ans öffentliche Netz rückgängig zu machen. Doch die neue Eigentümerin bestreitet gegenüber der Staatszeitung, dass eine solche Untersuchung jemals stattgefunden habe.
Man tut Ulrike Hannemann kein Unrecht, wenn man sie als etwas eigen bezeichnet. Sie bekennt sich zur Esoterik, ihr Umgang mit Behörden wirkt manchmal Querulantisch. Andererseits rechtfertigt Hannemann, selbst studierte Ingenieurin, ihre Ablehnung des Wassers des ZV RBG nicht mit irgendwelchen spirituellen Motiven, sondern mit nüchternen technischen Argumenten: „Das zehn Zentimeter dicke Rohr zu meinem Gehöft ist etwa 300 Meter lang und der Inhalt beträgt etwa 3000 Liter. Bei meinem geringen Wasserverbrauch würde es einen Monat dauern, bis die stehende Wassermenge einmal ausgetauscht wäre.“
Der Deutsche Verband der Gas- und Wasserwirtschaft spricht in seiner Richtlinie 400-1 bei einer Fließgeschwindigkeit von unter fünf Millimetern pro Sekunde von Stagnationswasser. Und in Stagnationswasser, bangte Hannemann, können gefährliche Keime entstehen. Der Wasserversorger freilich mochte sich dieser Sicht der Dinge nicht anschließen. „Ein regelmäßiger Wasseraustausch in stagnierenden Bereichen zur Vermeidung einer Koloniezahlerhöhung ist nicht erforderlich.“ Das Wasser sei tadellos und Hannemann solle sich nicht länger einem Anschluss wiedersetzen.
Das tat sie freilich doch, nicht nur juristisch, sondern auch künstlerisch. Bei Youtube kursierte ein selbst verfasster Chanson mit dem Titel Bayern Ciao, worin sie unter anderem singt: „Todeswasser soll ich schlucken, ich tu es nicht, deshalb kommt jetzt die Polizei“. Die kam dann tatsächlich – und zwar, um den Mitarbeitern der ZV RBG Amtshilfe zu leisten beim Zwangsumschluss von Ulrike Hannemann an das öffentliche Netz. Seither fließt kein Brunnenwasser mehr ins Hannemanns Haus. Anschließend erhielt sie noch Post vom Anwalt des Zweckverbands: Man forderte sie auf, das Video aus dem Netz zu entfernen und die Anwaltskosten zu begleichen.
Wie gesagt, bis hierher könnte man noch von einer Querulantin sprechen. Und es kann nun mal auch nicht jeder tun und lassen, was er will. Es gibt Vorschriften, Gesetze und Verordnungen, an die es sich zu halten gilt, Ängste und Bedenken hin oder her.
Leider nimmt die weitere Geschichte einen tragischen Verlauf. Zunächst bekommt der Hund, der vielleicht auch vom ZV RBG-Wasser getrunken hatte, schweren Durchfall, es folgt ein Schlaganfall, das kranke Tier quält sich nur noch, muss schließlich eingeschläfert werden.

Bakterieninfektion


Doch das war erst der Anfang. Am 11. August kippt Lebensgefährte Wolfgang T., der seit Jahren an einer Herzerkrankung litt, plötzlich daheim um. Er wird ins Krankenhaus Neuendettelsau gebracht. Dort bekommt er hohes Fieber, verschiedene Antibiotika schlagen nicht an, am 29. August erfolgt eine Verlegung in ein Spezialkrankenhaus, das Südklinikum Nürnberg. Doch Wolfgang T. hat keine Chance mehr. Am Dienstag, 2. September, stirbt der 66-Jährige. In der Krankenakte steht als Diagnose „Sepsis durch E.Coli mit bakterieller Endocarditis“. Sprich: Das Blut von Wolfgang T. war durch Fäkalkeime vergiftet, die Herzklappen zerfressen vom gefährlichen Erreger Staphylococcus aureus. Auch der Austausch der Herzklappen half nichts mehr.
„Beim Erreger Staphylococcus aureus löst ein Toxin das Gewebe auf“, erläutert Heinz-Michael Just, Chefarzt des Hygieneinstituts am Klinikum Nürnberg. Schon bei Verdacht auf Herzklappenerkrankung werde darauf getestet. „Zuerst versucht man, mit Antibiotika die Infektion zu heilen. Und erst wenn das misslingt, wird die eventuell notwendige Herzoperation durchgeführt“. Theoretisch sei es möglich, dass E.coli die Herzklappen befällt, erläutert der Mediziner. „Wenn es Vorkerkrankungen gibt. Beispielsweise gelten Diabetiker als abwehrgeschwächt.“ Wolfgang T. war Diabetiker. Ob er auch versehentlich ZV RBG-Wasser oder nur solches aus Flaschen getrunken hat, daran kann sich Ulrike Hannemann nicht erinnern. Fest steht aber: Bei gesundheitlich angeschlagenen Menschen reicht auch eine Tröpfcheninfektion unter der heißen Dusche aus, um sich zu infizieren.
Um es klar zu sagen: Bewiesen ist bis heute nicht, dass das Wasser tatsächlich eine Mitschuld am Tod des Lebensgefährten trägt. Dazu wäre unter anderem eine ausführliche Autopsie des Verstorbenen notwendig. Das für die Gesundheitsvorsorge zuständige Landratsamt Ansbach teilt mit: „Wenn uns E.coli-Bakterien im Trinkwasser gemeldet werden, werden sofort alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um hierfür eine Ursache zu finden und die Keime zu beseitigen.“ Dummerweise bemerkt man als medizinischer Laie diese Bakterien erst, wenn eine Infektion bereits stattgefunden hat, Privatleute verfügen weder über das Wissen und die Ausrüstung, ihr Trinkwasser regelmäßig auf Unbedenklichkeit zu untersuchen – und genau deshalb wollte Ulrike Hannemann ja kein ZV RBG-Wasser konsumieren.
Auf Nachfrage der Staatszeitung teilt der Versorger mit: „Dass die Infektion mit E.coli durch den Konsum des Wassers des ZV RBG, der täglich über 140 000 Menschen mit Trinkwasser versorgt, erfolgte, ist nahezu ausgeschlossen.“ Denn laut ZV RBG-Werkleiter Friedrich Zapf wird das Wasser „im Wasserwerk und im gesamten Verbandsgebiet wöchentlich untersucht. Weder aktuell noch in den letzten Jahren wurde in unserem Wasser eine bakterielle Verunreinigung einschließlich E.coli festgestellt“, betont er. Doch im Fall Hannemann sei vor dem Zwangsanschluss an das öffentliche Wassernetz sehr wohl E.coli festgestellt worden – „allerdings im Hausbrunnen des Einödhofs.“ (Heinz Wraneschitz)

Kommentare (3)

  1. dorothea am 09.09.2014
    Um Himmels Willen, brauchen sich die bayerischen Wasserversorger denn nicht an die TrinkwV zu halten? Dieser Zwangsanschluss widerspricht doch mehreren technischen Regeln!
    Wenn tatsächlich schon beim Vorbesitzer E. coli im Hausbrunnen entdeckt wurden, wäre der Anschluss längst erfolgt. Bei E.coli reagieren die Behörden umgehend! Eben weil Lebensgefahr besteht.
    Bekanntlich wurde ja das Fernwasser wieder abgeklemmt, weil die Probe eine zu hohe Keimzahl aufwies.
    Danach wurde so lange gespült, bis die Keimzahl den Grenzwert von 100 KbE/ml ("Koloniebildende Einheiten je Milliliter") unterschritt . Dann wurde das Fernwasser wieder angeschlossen ...
    Das ist wahrlich kein Ruhmesblatt. Wie wird die arme Frau damit fertig?
  2. Kiat am 08.09.2014
    Wenn irgendwo E. coli festgestellt sind, werden die Behörden sofort aktiv. Sie müssen herausfinden, woher die Keime kommen und versuchen, sie zu beseiitigen. Wenn wirklich E. coli im Hausbrunnen war, wäre er umgehend gesperrt worden. Das mindeste ist, die Bewohner aufzufordern, alles Wasser vorher abzukochen.
  3. Trino am 05.09.2014
    Tja, was soll man jetzt davon halten? Einfach Querulanten die sozusagen an der eigenen Dummheit gestorben sind (bzw. einer davon)? Oder doch Behördenwahnsinn?

    Ein richtiger Journalist hätte vielleicht eine Probe des Leitungswassers der Dame genommen und von einem unabhängigen Labor untersuchen lassen, denn E.Coli-Bakterien verschwinden nicht einfach wieder, wenn sie mal auftreten. Dann wüsste der Leser nun, woran er ist...

    Aber natürlich ist der Artikel so wie er ist für alle bequemer. Die Verschwörungstheoretiker und die Behördenanhänger können weiterhin glauben was sie wollen und die Zeitung spart sich Arbeit und Laborkosten...
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