Landtag

Steinmetze brauchen zukünftig ein Zertifikat für ihre Grabsteine. (Foto: dpa)

22.07.2016

Kampf gegen Kinderarbeit

Plenum: Bayerns Kommunen können künftig für ihre Friedhöfe ein Verwendungsverbot für Grabsteine aus ausbeuterischer Arbeit aussprechen

Bayerische Städte und Gemeinden können künftig für ihre Friedhöfe ein Verwendungsverbot für Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit aussprechen. Der Landtag verabschiedete einstimmig einen Gesetzentwurf der Staatsregierung. Demnach können die Kommunen ein entsprechendes Verbot in ihre Friedhofssatzungen aufnehmen. Steinmetze müssen dann nachweisen, dass ihre Grabsteine entweder aus EU-Staaten stammen, in denen Kinderarbeit ohnehin verboten ist, oder das Zertifikat einer anerkannten Organisation vorlegen, in dem die kinderarbeitsfreie Herstellung bestätigt ist. Weitergehende Nachweispflichten, wie sie die Opposition geforderte hatte, lehnte die CSU als zu bürokratisch ab.

40 Prozent aller Grabsteine in Bayern könnten aus sklavereiähnlicher Kinderarbeit stammen

Nach offiziellen Schätzungen stammen in Bayern rund 40 Prozent aller Grabsteine aus Ländern wie China oder Indien, in denen sklavereiähnliche Kinderarbeit in Steinbrüchen an der Tagesordnung ist. Diese sei eine „schwere Menschenrechtsverletzung“, erklärte Angelika Weikert (SPD). Mit der neuen gesetzlichen Regelung tue der Landtag sein Möglichstes, um diese Praktiken zu bekämpfen. Weikert appellierte an die Kommunen, von der Möglichkeit zum Verbot schnell Gebrauch zu machen. Die Verbraucher bat sie, beim Kauf von Grabsteinen auf die Nachweise und Zertifikate zu achten. Jürgen Mistol (Grüne) betonte, das Gesetz gebe Steinmetzen und Friedhofsträgern endlich Rechtssicherheit. „Damit ist Schluss mit Grabsteinen aus Kinderarbeit“, sagte er.

Sozialministerin Melanie Huml sprach von einer „effektiven und rechtssicheren Lösung, die auch praxistauglich ist“. Die Sicherheit und Gesundheit von Kindern sei ein hohes Gut, das weltweit beachtet werden müsse. Ludwig von Lerchenfeld (CSU) nannte die Neuregelung eine „sehr gute Lösung“, die Schutz vor Kinderarbeit, aber auch Vermeidung von Bürokratie gewährleiste. Für Joachim Hanisch (Freie Wähler) blieb der Nachweis der Kinderarbeitsfreiheit der „Knackpunkt“ des Gesetzes. Allein auf Zertifikate zu setzen, sei eine „schlechte Lösung“, weil diese nicht alle von unabhängigen Organisationen ausgestellt würden. Hier wäre eine staatliche Nachweiskontrolle angebracht. (Jürgen Umlauft)

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