Politik

21.06.2013

Abgeordnetenbestechung: Wo beginnt sie?

Im Bundestag hat sich die CSU einer Neuregelung bisher widersetzt - jetzt soll eine bayerische Lösung kommen

Bisher galt bei der CSU folgende Logik: Bestechliche Politiker gibt es nicht, und deshalb muss man sich um das Thema Abgeordnetenbestechung auch nicht groß kümmern. So argumentierte jedenfalls der Landshuter CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Götzer, als das Thema im Jahr 2012 auf der politischen Agenda erschien. Ähnlich sah es die FDP. Und auch die Landtags-CSU betrachtete das Ganze lange Zeit als Luxusproblem. Abgeordnetenbestechung? Das sei doch bereits ein Straftatbestand, hieß es noch vor Kurzem. Also – basta, erledigt.
Erst im Kontext der Affäre um steuerfinanzierte Jobs für Familienangehörige der Abgeordneten kam jetzt Schwung in die Debatte. Zumal das Argument, Abgeordnetenbestechung sei bereits strafrechtlich geregelt, nur zum Teil stimmt: Paragraf 108e des Strafgesetzbuches stellt nämlich nur den direkten Stimmenkauf unter Strafe. Er verbietet es dem Abgeordneten, eine Summe X dafür anzunehmen, dass er in einer Parlamentsabstimmung für beziehungsweise gegen ein bestimmtes Vorhaben votiert. Doch was ist mit weniger offensichtlicher Einflussnahme? Etwa einer Einladung zu einem opulenten Essen, zu einem Theaterbesuch, einer Reise?
Das Thema ist heikel, gleichwohl besteht seit Langem Handlungsbedarf. Denn Deutschland hat bereits im Jahr 2003 eine UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet, diese aber bis heute nicht ratifiziert. Bereits im Jahr 2008 kam der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages deshalb zu dem Schluss, dass eine Verschärfung des Strafgesetzbuches nötig ist.

Darf man sich noch zum Fußballspiel einladen lassen?


Jetzt setzt die schwarz-gelbe Koalition im Landtag auf eine kleine Lösung. Sie will die Verhaltensregeln für bayerische Landtagsabgeordnete überarbeiten. Und zwar in puncto Nebeneinkünfte, Mitarbeiterbeschäftigung – und eben Bestechlichkeit. Mit Blick auf Letzteres ist geplant: Die Annahme von Geld oder geldwerten Zuwendungen soll unzulässig sein, wenn dafür „die Vertretung und Durchsetzung der Interessen des Leistenden im Landtag erwartet wird“. Ausnahmen können sein: geldwerte Zuwendungen, die Abgeordnete im Kontext „interparlamentarischer oder internationaler Beziehungen“oder deshalb erhalten, weil sie an „Veranstaltungen zur politischen Information“ und Ähnlichem teilnehmen – also etwa an parlamentarischen Abenden von Lobbygruppen. Verstöße sollen vom Landtagspräsidium geahndet werden – im schlimmsten Fall wäre eine Geldstrafe in Höhe einer halben Jahresdiät fällig.
Die Opposition bemängelt vor allem, dass der vorliegende Entwurf viel zu vage sei. „Das muss man präziser fassen“, sagt etwa Volkmar Halbleib (SPD), stellvertretender Vorsitzender des Haushaltsausschusses. So müsse genau definiert werden, was unter geldwerte Vorteile falle. Gehöre ein Konzertbesuch dazu, den Abgeordnete im Rahmen ihrer politischen Funktion wahrnähmen? Oder die Einladung zu einem Fußballspiel?
Ohnehin, sagen SPD und Grüne, könne die bayerische Regelung eine bundesweite Initiative nicht ersetzen. „Das gehört im Strafgesetzbuch geregelt“, betont Franz Schindler (SPD), Vorsitzender des Rechtsausschusses.
Doch alle Gelegenheiten dazu ließ Bayern bisher sausen. Zuletzt hatte Bayern im Bundesrat gegen eine entsprechende Gesetzesinitiative Nordrhein-Westfalens und Hamburgs gestimmt. Grund: Es gebe „erfolgversprechendere“ Maßnahmen gegen Abgeordnetenbestechung, teilte die Staatskanzlei der BSZ mit– etwa einen interfraktionellen Entwurf, den auch CDU-Mann Siegfried Kauder unterstützt. Fakt aber ist: Bis heute hat Kauder weder von CDU noch von CSU irgendeine Unterstützung für sein Anti-Korruptions-Engagement erhalten. (Waltraud Taschner)

Kommentare (1)

  1. Günter Mühlbauer am 09.08.2013
    Bestechliche und korrupte Politiker gehören weder in den Gemeinderat, Stadtrat, Landtag noch Bundestag.

    mfg Günter Mühlbauer
    Parteienloser- & Hemmungsloser Bundestagskandidat 2013 für Regensburg Stadt/Land
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