Politik

Der Augsburger Pflegeheimleiter Armin Rieger hat eine Verfassungsbeschwerde wegen der Zustände im Pflegebereich eingereicht. (Foto: dpa)

25.09.2014

"Das ist Folter"

Ein Augsburger Heimbetreiber will den Staat zwingen, pflegebedürftige Menschen besser zu schützen. Er hat deshalb Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Der Text, den Armin Rieger an das Bundesverfassungsgericht geschickt hat, ist 21 Seiten lang. Sein Vorwurf darin lautet: "Weil der Staat systematisch wegschaut, kommt er seiner Schutzpflicht gegenüber alten, pflegebedürftigen Menschen nicht nach." Der Heimbetreiber hatte bereits in der Vergangenheit das Pflegesystem scharf kritisiert, nun ist er nach Karlsruhe gegangen. Das höchste Gericht hat zwar Bedenken, dass die Verfassungsbeschwerde des 56-Jährigen rechtmäßig ist, doch Rieger will noch nicht aufgeben. Unterstützung bekommt er vom Sozialverband VdK, der seine Beschwerde in wenigen Wochen auf den Weg bringen will.
Mit seiner Initiative will Rieger erreichen, dass der Staat dafür sorgt, dass es in deutschen Heimen menschenwürdig zugeht - was seiner Meinung nach derzeit nicht der Fall ist. Seine Forderungen sind unter anderem: Mehr Personal und mehr Geld für die Pflege. Dabei geht es ihm nicht um Einzelfälle, sondern um das System als Ganzes.

Tägliche Verletzungen der Menschenwürde

Das Bundesverfassungsgericht hat relativ schnell auf Riegers Eingabe regiert und Bedenken gegen die Zulässigkeit angebracht. Das Gericht bemängele, dass er selbst nicht Betroffener sei, sagt Rieger. Das sieht der Chef des Augsburger Seniorenheims "Haus Marie" anders. Auch potenziell künftig Betroffene könnten Verfassungsbeschwerde einlegen, sagt Rieger. Er selbst könne auch schnell ein Pflegefall werden: "Mit meinen inzwischen 56 Jahren zähle ich mich sehr wohl zu diesem Personenkreis." Noch in dieser Woche will Rieger seinen Widerspruch gegen die Ablehnung der Beschwerde nach Karlsruhe schicken.
Rieger nennt zahlreiche Beispiele für die tägliche Verletzung der Menschenwürde in der Pflege: Personalmangel, Zeitdruck oder schwere körperliche Arbeit bei zu geringer Bezahlung würden zu einer unzulänglichen Pflege führen. "Oft werden geistig verwirrte und geistig fitte Menschen gemeinsam untergebracht. Das ist Folter", kritisiert Rieger. Und weil es nicht genug Mitarbeiter gebe, müssten die alten Menschen auf Spaziergänge verzichten - und noch schlimmer: "Es ist an der Tagesordnung, dass Bewohner warten müssen, bis sie zur Toilette gebracht werden."

Bundesgesundheitsministerium weist die Kritik zurück

Das Bundesgesundheitsministerium weist die Kritik des Augsburgers zurück: "Die große Mehrheit unserer Pflegeheime und Pflegekräfte leisten Tag für Tag eine unverzichtbare Arbeit", betont Ministeriumssprecher Sebastian Gülde. Es gebe eine funktionierende Heimaufsicht, der Medizinische Dienst der Krankenversicherer prüfe regelmäßig die stationären Einrichtungen. "Werden dabei Mängel aufgezeigt, besteht nach geltendem Recht ein abgestuftes Instrumentarium für Sanktionsmöglichkeiten", sagt Gülde.
Heimbetreiber Rieger war früher Polizist und Immobilienmakler, bevor er als Investor in die Pflegebranche einstieg. Als er das "Haus Marie" als Geschäftsführer übernahm, stellte er nach seinen Angaben fest, dass er auf ein schwarzes Schaf unter den Heimen gestoßen war. Er habe die Einrichtung dann mit seinem Geschäftspartner auf Vordermann gebracht. Dennoch sei auch sein Haus mit den rund 30 Bewohnern längst nicht perfekt. "Auch wenn Betreiber und Pflegekräfte am Limit arbeiten, ist eine gute Pflege unter diesen Bedingungen kaum möglich", sagt Rieger. "Mit schlechter Pflege hingegen lässt sich viel Geld verdienen."

Der VdK will ebenfalls klagen

Der Sozialverband VdK Deutschland will sich ebenfalls wegen der Pflegebedingungen in Deutschland an Karlsruhe wenden: "Wir sehen in der Verfassungsbeschwerde von Herrn Rieger die Bestätigung unserer Auffassung, dass unter den jetzigen Rahmenbedingungen der Schutz der Menschenwürde in Pflegeheimen nicht gewährleistet werden kann", sagt Vdk-Präsidentin Ulrike Mascher.
Armin Rieger und der VdK haben ein gemeinsames Ziel: Sie wollen das System grundlegend verbessern, also die Lebensbedingungen der Heimbewohner, aber auch die Arbeitsbedingungen der Pfleger. Die VdK-Verfassungsbeschwerde soll demnächst eingereicht werden, derzeit erhält sie nach Angaben Verbands noch den juristischen Feinschliff. (Helena Düll, dpa)

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