Politik

Eine Trennung ist immer schwierig - kommen Kinder hinzu, ist Streit leider oft vorprogrammiert. (Foto: dpa)

06.10.2017

Der nervige Zoff ums Kind

Warum eigentlich werden Väter bei der Scheidung noch immer benachteiligt? Die neue Regierung sollte das ändern

Der Vorschlag von Ex-Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) kam, politisch gesprochen, unmittelbar vor Toresschluss: Trennungsväter sollen rechtlich besser gestellt, die gemeinsame Erziehung von Kindern soll fortan erleichtert werden. Dass sich der frisch gewählte Bundestag zeitnah damit befasst, darf man bezweifeln. Leider. Zunächst muss überhaupt erst mal eine neue Bundesregierung gebildet werden – die SPD wird nach Lage der Dinge nicht mehr dabei sein.

Allerdings stünde es allen Parteien gut an, mit dieser massiven Diskriminierung – betroffen sind vor allem Männer – aufzuräumen. Konkret dachte SPD-Frau Barley erst mal nur an die Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung von Trennungsvätern.

In der Praxis sieht das nämlich momentan so aus: Das Kind lebt nach der Trennung oder Scheidung meist bei der Mutter, aber der Vater hat es am Wochenende bei sich und während der Hälfte der Schulferien und Feiertage. In dieser Zeit kauft er für das Kind Essen und Trinken, geht mit ihm ins Kino und ins Erlebnisbad, und wenn es überraschend kalt wird während der Besuche und das Kind in Sommerjacke und Sneakers ankam, dann kauft der Papa eben auch mal einen zusätzlichen neuen Anorak und feste Stiefel. Wenn es sich obendrein um Geschwisterkinder handelt, kommen da rasch nicht unerhebliche Summen zusammen. Für den gebürtigen Sachsen Hartmut K. (40), der beruflich viel in Nürnberg zu tun hat, kommen noch horrende Fahrtkosten hinzu. Sein Kind wohnt mehrere Hundert Kilometer entfernt, und die Mutter weigert sich, ihm bei der Fahrtstrecke zum Abholen entgegenzukommen. Alle 14 Tage ist er deshalb stundenlang unterwegs.

Doch von all diesen Beträgen darf der Trennungsvater nicht einen einzigen Cent beim an die Mutter zu zahlenden monatlichen Unterhalt geltend machen – auch wenn sich das Kind in manchen Fällen rund ein Drittel des Jahres bei ihm aufhält.

Die CSU wiegelt ab

Doch damit nicht genug der staatlich verordneten Ungleichbehandlung: Während die Mutter den vollen steuerlichen Entlastungsbetrag geltend machen darf, muss der Ferien- und Wochenendvater die ungünstige Steuerklasse 1 akzeptieren. Die Behörden billigen ihr die Steuerklasse 2 auch dann noch zu, wenn sie bereits wieder in einer festen Partnerschaft lebt. Solange der neue Partner in der gemeinsamen Wohnung nicht polizeilich gemeldet ist, ist für den Fiskus und die Jugendämter alles in bester Ordnung.

Natürlich könnte man einwenden: Dann sollten sich die Väter um das Wechselmodell bemühen. Würden die meisten ja auch gern. Doch noch ist die Rechtslage so, dass ein Wechselmodell – das Kind ist abwechselnd eine Woche beim Vater, dann eine Woche bei der Mutter – von den Familiengerichten nur angeordnet wird, wenn die Eltern sich einig sind. Meist aber sind die Mütter dagegen.

Logisch: Denn in diesem Fall bekämen sie vom Kindsvater ja keinen Cent monatlichen Unterhalt, müssten aber die Hälfte sämtlicher Kosten des Nachwuchses tragen und auch allein eine entsprechend große Wohnung finanzieren. Das Wechselmodell lohnt sich für sie ökonomisch nicht. In neun von zehn Streitfällen ordnen die Familiengerichte übrigens an, dass die Kinder nach der Trennung bei der Mutter statt beim Vater leben sollen.

Ein auf Scheidungsrecht spezialisierter Münchner Anwalt meinte, da spuke wohl in vielen Richterköpfen noch das antiquierte Bild der armen, verlassenen Ehefrau und Mutter herum. Nach seiner Erfahrung gingen aber inzwischen mehr als zwei Drittel der Scheidungsinitiativen von den Frauen aus. Und häufig sei auch längst ein neuer Partner präsent.

Barley schlägt in einem ersten Schritt vor, ab einem Betreuungsanteil von einem Drittel auch den zweiten Elternteil steuerlich besserzustellen. Bei getrennt Erziehenden soll für beide ein Steuerabzugsbetrag von 550 Euro gelten. Die Kosten sie auf 270 bis 310 Millionen Euro.

Patrick Simon vom Vorstand der Väterinitiative München erklärt: „Wir begrüßen Änderungsvorschläge dann, wenn dadurch kein Elternteil gegenüber dem früheren Status schlechter gestellt wird. Steuererleichterungen für den Vater sollen also nicht mit jenen der Mutter verrechnet werden müssen.“ Zur angedachten Ausweitung des Wechselmodells meint Simon, dass dieses in anderen EU-Ländern – etwa Belgien – längst die Regel sei. „Das sollte, wenn es dem Kindeswohl dient, auch in der Bundesrepublik so werden.“

Politischer Widerstand ist indes sicher. Bisher waren es vor allem CSU-Politiker, die sich Reformen des Familienrechts widersetzten. Auch Bayerns Sozialministerin Emilia Müller gilt in dieser Frage als nicht besonders innovativ.

Und auch in der Unions-Bundestagsfraktion überwiegt die Skepsis. Man halte nichts von „staatlichen Anordnungen, insbesondere gegen den absoluten Willen eines Elternteils“, so Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher. Beim Wechselmodell sei die „Einzelfallprüfung unabdingbar“. Voraussetzung sei „eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern“. Die Union glaube nicht, „dass der Gesetzgeber ein einheitliches Leitbild vorgeben kann“. Die Grünen wiederum wollen sich zu dem heiklen Thema erst gar nicht äußern. Eine BSZ-Anfrage an Franziska Brantner, die familienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, blieb unbeantwortet.
(André Paul)

Kommentare (20)

  1. Lars am 09.11.2021
    Ich habe gerade ein Prozess am laufen. Meine Tochter möchte das Wechselmodell, wird aber von meiner Exfrau und ihrem lover total beeinflusst. Sodass meine Tochter vor Gericht den Willen ihrer Mutter ausgesagt hat. Ihre Vertreterin /Mediatorin war ebenfalls von Anfang an gegen das Wechslmodell. Also war sie befangen und die Fragestellung beim Gericht war wohl auch entsprechend. Um mein Kind mir zu entziehen, hat meine Exfrau viel Lügen erfunden. Erst behauptet sie , dass schimmel in meinem Haus wäre und der gutachter hat dies entkräftet. Als nächste Lüge wurde behauptet, dass es ganz viel hausstaubmilben bei mir gäbe, weil das Kind darauf allergisch ist. Der Richter war total unfähig diese Lügner zu erkennen und hat in seinem Beschluss sogar angeordnet, dass ich und meine Exfrau die möglichen von Milben befallenen Möbel analysieren sollen und dann sollen diese beseitigt werden. Und das als nicht ausgebildete Fachleute. Milben gibt es überall, auf die Menge kommt es aber an. Solche Richter sollte man sofort aus ihrem Amt entfernen. Ich habe mittlerweile begriffen, dass Frauen immer geglaubt wird, egal was diese vorbringen. Und das Jugendamt ist eine Institution die absolut keiner braucht. Die machen nur dudu mit dem Fingen, machen aber absolut gar nichts. Wann reagiert die Politik endlich. Denn obwohl man als Vater für sein Kind da sein möchte, darf man es nicht. Das einzige was man darf ist zahlen.
  2. Lars am 09.11.2021
    Ich habe gerade ein Prozess am laufen. Meine Tochter möchte das Wechselmodell, wird aber von meiner Exfrau und ihrem loser total beeinflusst. Sodass meine Tochter vor Gericht den Willen ihrer Mutter ausgesagt hat. Ihre Vertreterin Mediatoren war ebenfalls von Anfang an gegen das wechslmodell. Also war sie befangen und die Fragestellung war wohl auch entsprechend. Um mein Kind mir zu entziehen, hat meine Exfrau viel Lügen erfunden. Erst behauptet sie , dass schimmel in meinem Haus wäre und der gutachter hat dies entkräftet. Als nächste Lüge wurde behauptet, dass es ganz viel hausstaubmilben bei mir gäbe, weil das Kind darauf allergisch ist. Der Richter war total unfähig diese Lügner zu erkennen und hat in seinem Beschluss sogar angeordnet, dass ich und meine Exfrau die möglichen von Milben befallenen Möbel analysieren sollen und dann sollen diese beseitigt werden. Und das als nicht ausgebildete Fachleute. Milben gibt es überall, auf die Menge kommt es aber an. Solche richter sollte man sofort aus ihrem Amt entfernen. Ich habe mittlerweile begriffen, dass Frauen immer geglaubt wird, egal was diese vorbringen. Und Jugendamt ist eine Institution die absolut keiner braucht. Die machen nur dudu mit dem fingen, machen aber absolut gar nichts. Wann reagiert die Politik endlich. Denn obwohl man als Vater für sein Kind da sein möchte, darf man es nicht. Das einzige was man darf ist zahlen.
  3. JungVater am 10.07.2018
    Hi Wechselmodellpraktizierender,

    ich würde Dich gerne kontaktieren bzgl. Erfahrungsaustausch.
    Ich will auch für meine Tochter das Wechselmodell durchsetzen.
    Die KM wohnt nur 350 meter entfernt.
  4. Paulchen am 11.10.2017
    Ich muss und kann hier vielen Kommentaren zustimmen.
    Ich bin selbst ein von CDU/CSU/SPD geschädigter Vater. Innerhalb von 5 Jahren bereits das 4. Umgangsverfahren. Als Vater muss man für das Recht des Kindes kämpfen, nicht mal um das eigene.
    Hauptsache die Mutter ist dagegen, dann passt es ja. Wie es dem Kind dabei geht interessiert niemanden.
    Hauptsache das alle Beteiligten gut verdienen (JA, Gerichte, Anwälter, Mutter).
    Es wird nun mal höchste Zeit das sich endlich mal was tut in der Gesetzeslage und dem Abzocken ein Riegel vorgeschoben wird.
    Klar wird jede Mutter sich immer dagegen aussprechen, es geht ja um Ihr Geld. Davon kann man sich ja ein neues Auto kaufen, mehrmals im Jahr in Urlaub, ein Haus sich leisten, usw.
    Als Vater kämpft man hingegen nur um das nackte Überleben. Dem Kind kann man nichts mehr bieten wenn man keine Schulden machen möchte.
  5. Karl Otto am 11.10.2017
    Leider muss ich den "Vorrednern" inhaltlich mit den selbst gemachten Erfahrungen im veralteten deutschen Familien- und Umgangsrecht zustimmen, sowohl den wirtschaftlichen wie auch den Möglichkeiten überhaupt für SEIN EIGENES KIND da zu sein.

    An: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    Referat Bürgerkommunikation

    Sehr geehrte/r Frau/Herr xxyxyxyx,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    für Ihre Rückantwort und die Hinweise auf Urteile und die Rechtslage danke ich Ihnen. Die aufgelisteten älteren Urteile könnten m.E. noch um weitere neuere OLG-Entscheidungen erweitert werden.

    In der Theorie stimme ich Ihrem Hinweis „Auch in Deutschland gibt es mithin Möglichkeiten, bei Elternentfremdung angemessen zu reagieren.“ zu. So naiv, wie ich war, dachte ich dies bis vor sieben Jahren auch noch! Aber als entfremdetes und Hilfe für das eigene Kind suchendes Elternteil sieht dies in der Praxis und der Realität in Deutschland leider oftmals anders aus!

    Ich „lade“ Sie gerne in meine Praxis und Realität ein, jetzt im siebten Jahr, an dem zweiten Umgangsverfahren für meinen Sohn teilzuhaben, das gerade läuft.

    Bei den entfremdenden Elternteilen sind neben Hass auch oft psychische Probleme, wie z.B. Symptome (verdeckter) Narzissmus- und/oder Borderline-Problematiken und/oder andere, wie z.B. schlechte Kindheitserfahrungen, und/oder selbst in der eigenen Kindheit eine Entfremdung erfahren zu haben usw., anzutreffen.

    D.h. dann, dass man dann als „entsorgtes“ und Bindungstoleranz zeigendes Elternteil, trotz gemeinsamen Sorgerechts, hilflos zuschauen muss, wie das eigene Kind emotionalen und psychischen Druck/Misshandlungen ausgesetzt ist und die Verhaltensmuster und psychischen Probleme (auch in abgewandelter Form) der bindungsintoleranten Entfremder nach und nach auf das Kind übergeht?!

    Dieses wiederum bedeutet, man muss als Elternteil dann mangels entsprechender Handlungsmöglichkeiten - u.a. auch der Gerichte – zuschauen, wie das eigene Kind wissentlich oftmals einer seelischen und/oder emotionalen/psychischen Kindesmisshandlung (die natürlich schwer nachweisbar ist – schon gar nicht von Jugendämtern denen die Zeit fehlt!) überlassen wird?! Die lange Dauer der Verfahren spielen den Entfremdungen zusätzlich in die Hände.

    Sich für die Kinder einsetzende Professionen, wie Richter, Verfahrenspfleger/beistände, Pädagogen vom Jugendamt, etc. ist diese Problematik in vielen Fällen bekannt (manchmal fehlt leider auch die Erfahrung hinsichtlich der PAS-Problematik), sie können aber oftmals in solchen Fällen nur hilflos - angesichts stumpfer, praxisfremder und fehlender zeitgemäßer nachhaltiger Gesetze - zuschauen.

    Die Möglichkeit bzw. gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen für die Familiengerichte, eine Therapie oder verpflichtende Mediationen für das entfremdende Elternteil anzuordnen, gibt es nach wie vor nicht. D.h. man setzt in solch einem Fall das Wohl eines erwachsenen Elternteils über das Wohl eines kleinen wehrlosen unmündigen Kindes!? Meiner Meinung nach kann man an dieser Stelle bereits schon von einer Art unterlassenen Hilfeleistung Schutzbefohlener sprechen, wie dies inzwischen Fachleute offen nennen! Und zwar Fachleute aller beteiligten Professionen!

    Für betroffene Eltern ist es unverständlich, dass die Entscheidungseliten so lange benötigen. Man hat seit Jahren positive Erfahrungswerte aus andern Ländern, die PAS-Problematik PRÄVENTIV einzudämmen. Aber es scheint in Deutschland einfach niemanden zu interessieren, bzw. man ignoriert die Fortschritte, die teilweise im Ausland für entfremdete Kinder gemacht wurden!?

    Deshalb möchte ich nochmal meine Frage wesentlich deutlicher formulieren:

    Welche Möglichkeit und (präventiven) zeitgemäßen nachhaltigen Maßnahmen hat der Gesetzgeber geschaffen, oder will er schaffen, die Kinder davor schützen und der ständig steigenden Zahl von Eltern-Kind-Entfremdungen entgegenzutreten?

    Und gibt es überhaupt Weiterbildungsangebote und/oder Profession übergreifende Arbeitsgruppen bestehend aus Juristen, Psychologen und Politikern etc., die sich mit dem Thema PAS auf legislativer Ebene überhaupt befassen? Ihre Antwort erweckt den Anschein, dass die Justiz – wie bisher auch das Familienministerium unter Frau Schwesig - in Deutschland hier überhaupt keinen Handlungsbedarf sieht?!

    Dies spiegelt sich m.E. im Aussitzen der einstimmigen durch deutsche SPD-Politiker mitgetragenen Europaresolution 2079 und dem Verstecken hinter - vermutlich nichts Neues bringender - Studien wieder …

    Bei aller Kritik: Ein erster präventiver Anfang wurde auch meiner Meinung nach mit dem Wechselmodell geschaffen, dort wo es anwendbar ist! Aber auch hier hat ein bindungsintolerantes Elternteil die Möglichkeit dies zu blockieren!

    Warum verfolgt man nicht das in der Praxis bewährte präventiv arbeitende Cochemer-Modell oder einem „cherry picking“ aus verschiedenen Modellen? Oder warum schaut man nicht mal nach Australien, wo die Eltern, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, mit hoher Erfolgsquote von Gerichtsverfahren ferngehalten werden und vorher Monate in die Mediation geschickt werden? Die damit verbundene Vermeidung von langen und komplizierten Umgangsverfahren und mithin die Entlastung der zum Teil überlasteten deutschen Familiengerichte wäre übrigens – neben dem Schutz der Kinder vor Entfremdungen - ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil für vergleichbarer Regelungen in Deutschland (wie auch in Österreich und in der Schweiz).

    Und viele Kinder, die man vor einer Entfremdungen zu einem Elternteil bewahrt, werden später mit großer Wahrscheinlichkeit, die aus den Fugen geratene Gesellschaft, nicht zusätzlichen belasten!

    Ich habe von anderen seit mehreren Jahren in den Gerichten festhängenden entfremdeten Müttern und entfremdeten Väter mit ihren teilweise inzwischen kranken Kindern hinsichtlich Ihrer Antwort teilweise nur ein ironisches Gelächter erfahren.

    Bitte nehmen Sie die Rückmeldung nicht persönlich. Ich bin mir im Klaren, dass sich nicht im Thema befindliche bzw. nichtbetroffene Menschen diese irrationalen und alle Beteiligten psychisch extrem belastenden Zusammenhänge nicht sofort erschließen und vielleicht sogar für sie auf den ersten Blick nicht glaubhaft erscheinen.

    Wegen des derzeitigen Umgangsverfahrens für meinen Sohn bitte ich um Vertraulichkeit meiner Kontaktdaten, d.h. diese nur für interne Zwecke zu nutzen. Leider wird einem das Engagement Eltern-Kind-Entfremdungen – auch für zukünftige Kindergenerationen – entgegenzutreten, oftmals negativ ausgelegt. Vielen Dank!

    Einstweilen verbleibe ich
    mit freundlichen Grüßen
  6. Sven am 10.10.2017
    Es wird Zeit das sich da etwas tut. Habe selbst die Scheidung direkt vor der Tür stehen. Durfte meine Tochter bisher nicht sehen. Die Kindsmutter blockt jeden Kontakt ab und das Jugendamt zuckt nur mit den Schultern. "Ist nicht unser Problem das sie ein schlechter Vater sind" Dabei habe ich noch nie die Möglichkeit bekommen irgendein Vater zu sein. Kenne die kleine nur von 4 Fotos. Hauptsache ich zahle und mir bleibt nach Abzug der Nebenkosten und dem Unterhalt weniger als jedem H4 Empfänger.

    Auf deutsch "Als Vater bist du immer der Arsch"
  7. Klaus Fiegl am 08.10.2017
    Sehr geehrter Herr Paul,
    lieber Journalist

    Der Titel "Der nervige Zoff ums Kind" ist bei diesem Thema völlig deplatziert! Es geht um Kinder, was kann da "nervig" sein?

    Schreiben Sie das aus der Perspektive einer faulen Familienrichterin oder noch fauleren Jugendamtsmitarbeiterin, die einfach ihre Schreibtische leer haben wollen oder aus der Perspektive einer Mutter, die um ihre Privilegien fürchtet, schließlich kommt das Kind so gut wie immer zur Mutter?

    Jedenfalls geht es nicht um das Kind und um das Kindeswohl. Hat eigentlich schon irgendwann einmal eine der vorgenannten Professionen sich im Zusammenhang mit dem Kindeswohl das "Leitbild, wie ein Mensch sein soll" geäußert und dann daraus die eigene Entscheidung reflektiert? Nein, leider sicher noch nicht.

    Gut finde ich, dass Sie das Beharrungsvermögen der CSU hinsichtlich der überalterten Regelungen ansprechen. Tja, das wird dann dazu führen, dass die Zeit dieser sogenannten "Volkspartei" auch dem Ende zu geht. Bei der Bundestagswahl konnte diese Partei noch sämtliche Direktmandate erwerben, das mag noch einige Zeit so sein, aber die Männer erkennen zunehmend, dass für sie ausschließlich FDP und AFD wählbar sind.
  8. Hans Engelmayer am 07.10.2017
    Frank-Walter Steinmeier hat es richtig erkannt: „Es sind andere Mauern entstanden“. Das absurd schlecht gezimmerte Familienrecht ist eine davon.
    Wo nach der Trennung zwei Eltern gleich gefördert und gleich gefordert werden müssten, gilt stattdessen das realitätsfremde Prinzip „einer betreut, einer bezahlt“. Dies ist die willkürliche Aufteilung zweier gleicher Eltern in zwei diametral unterschiedliche Rollen. Einer wird Gewinner, einer Verlierer. Aus Eltern werden Gegner.
    Es gibt heute in Deutschland mehr Verfahren im Familiengericht als Neugeburten. 40% der „Alleinerziehenden“ landen - wenig überraschend - dauerhaft im Harz IV Bezug. Genauso viele Elternteile verlieren den Kontakt zu ihren Kindern. Enorme Kosten und viel Leid auf beiden Seiten. Unser antiquiertes Familienrecht ein Erfolgsmodell?
    Während die Mutter in fast allen Fällen als „alleinerziehend“, „alleinbestimmend“ und „alleinbekommend“ aus der Trennung hervorgeht, ist es im Normalfall der Vater, der per Gesetz die Alltagsnähe zu seinen Kindern verliert und alleinig mit den Kosten der Familie in beiden Haushalten belastet wird. Das ist Diskriminierung. Diskriminierung ist keine Lappalie! Sie erzeugt Wut und Ablehnung.
    Und wir Trennungsväter sind eine große Gruppe. Bei derzeit zwei Millionen „Alleinerziehenden“ gibt es auch zwei Millionen dazu passende Trennungsväter. Und auch die Väter von bereits volljährigen Kindern haben die bitteren Jahre als Trennungsväter nicht vergessen. Wir tragen den Staat mit unseren Steuern und werden doch von der Politik schamlos ignoriert. Jetzt haben wir unser Kreuz gesetzt. Die Bundestagswahl hat es gezeigt. Und die nächste Wahl kommt bestimmt.
    Die Politik will uns glauben machen, dass unsere vornehmlichen Probleme im Bereich der Zuwanderung und dem Erstarken der AFD zu finden wären. Da liegen unsere Volksvertreter grundlegend falsch und sie haben dies noch immer nicht erkannt. Die weit überwiegende Mehrheit von uns hat kein Problem damit, Seite an Seite mit den neuen Mitbürgern zu leben. Das lässt sich friedlich und unaufgeregt organisieren. Und die AFD ist eindeutig mehr Auswirkung als Ursache von Problemen.
    Was uns Trennungsväter wirklich belastet, ist das permanente Ringen - oft auch gegen das Verhalten der Mutter der Kinder - um auch nach der Trennung die gleichwertige Beziehung zu unseren eigenen Kindern weiter leben zu können. Und wir haben oft enorme Probleme, durch die einseitigen Belastungen im Familienrecht und die uns verwehrte staatliche Förderung, mit unseren Kindern finanziell über die Runden zu kommen. Aber ja doch, die „alleinerziehende“ Mutter ist ja per se die „Bedürftige“! Hier besteht bizarre Unkenntnis auf Seiten der Politik, was die Lebensrealität der weit überwiegenden Mehrheit der Trennungsfamilien angeht. Stereotype und nicht hinterfragte Vorurteile, sowie groteske Unkenntnis der Sachlage und Interessenlosigkeit bestimmen die öffentliche und politische Diskussion. Die überfälligen Reformen im Familienrecht werden damit immer weiter verzögert. Dies erzeugt Wut und Verbitterung bei den Betroffenen.
    Es ist erfreulich, dass die „neuen Mauern“ auch im Familienrecht nun immer klarer und ohne Berührungsängste in den Medien formuliert werden. Herzlichen Dank an die Redaktion der BSZ. Die Zeiten des Weghörens und nicht Wahrhaben-Wollens sind vorbei. Politiker, die bisher teilnahmslos und untätig im Status Quo verharrten, bekommen nun endlich den Druck zu spüren, den sie verdienen. Die Reformen sind überfällig und die Politik ist seit Jahren in der Bringschuld.
    Und es sind auch die betroffenen Väter selbst, die sich nun emanzipieren. Sie erkennen das Unrecht, in dem sie leben, sie tauschen sich untereinander aus und stehen auf, um sich zu wehren. Sie fordern ihr Recht auf Gleichberechtigung ein. In immer größerer Zahl verweigern sie „ihren“ Volksvertretern, die ihre berechtigten Interessen und Nöte so offen ignorieren, die Gefolgschaft. Das ist gelebte Demokratie und gut so! Um es in den Worten von Don Camillo zu sagen: „Denn nur die dümmsten Kälber wählen ihren Schlächter selber“.
    Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Bitte weiter so!
    Mit freundlichen Grüßen,
    Hans Engelmayer
    www.rosenheimermodell.de
  9. Wechselmodellpraktizierender am 06.10.2017
    Interessant – Willkommen Bayern im 21. Jhd!

    Nach Grundgesetz Art. 3 (Gleichberechtigung) und Art.6 (bes. Abs. 2: Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern) als auch Europarat Resolution 2079 (Wechselmodell als Standard) und dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom Februar 2017 (Wechselmodell kann auch gegen den Willen eines Elternteiles angeordnet werden) steht hoffentlich dem Wechselmodell als Standard nichts mehr entgegen.

    Es wäre auch zu überlegen, eine Wahrheitspflicht für alle Anwälte, Jugendamt und allg. Sozialdienst vor Gericht mit einzuführen.

    Weshalb sich hartnäckig die Gerüchte der Wechselmodellgegner halten, ist mir völlig schleierhaft. Scheinbar fehlt hier sowohl ein Lösungswille als auch schlicht und ergreifend die praktische Erfahrung.

    Zum Beispiel die Aussage, ein Wechselmodell würde nur dann funktionieren, wenn sich die Eltern verstünden, ist völliger Unsinn. Meine Kinder leben seit 4 Jahren eine Woche bei mir (Papa) und eine Woche bei der Mutter. Die Eltern können sich nicht im geringsten ausstehen, eine Kommunikation läuft ausschließlich asynchron (Übergabebuch/Email). Den Kindern geht es jedoch prächtig, haben sie doch beide Eltern zu gleichen Teilen.

    Sollte irgendwer dies hier lesen und ernsthafte Fragen haben – ich stehe als Wechselmodellpraktizierender mit rund 4 Jahren „Berufserfahrung“ mit meinem „hochstrittigen Fall“ sehr gerne zur Verfügung.
  10. mampa am 06.10.2017
    Und so war es bei mir auch! Ich, Vater, 2,5 Jahren in Elternzeit, dann wegen neue Liebe Verlassen.
    Inzwischen lässt mir die Mutter meine Kinder 42% betreuen. 50% bekommen wir nicht, womit hätte sie sich sonst ein Haus kaufen können. Verdient mehr als ich, kassiert Kindergeld und Unterhalt und fährt mehrmals im Jahr in Urlaub. Ich selber muss jeden Cent zählen und verbringe mangels Geld die WE zuhause mit den Kindern. Kleidung muss ich auch kaufen, weil es den Kindern peinlich ist mit Reisetaschen in die Schule zu gehen. Und das obwohl sie das zweite Kind eigentlich abtreiben wollte. Schon traurig wie die Emanzipation inzwischen zur Diskriminierung der Väter führt. Diese Tatsachen haben meine Wahlentscheidung erheblich beeinflusst.
  11. Perle am 06.10.2017
    Sollte nicht endlich mal der Wille des Kindes, um das es letztendlich geht, mehr berücksichtigt werden. Es gibt doch mehr als genug Beispiel dafür, das es zum Teil einfach nur um reine Machtspiele von einer Seite her geht. Es sollte vom Staat gar kein Model festgelegt werden, denn der Staat kann weder die einzelne Situation noch die betreffende Personen kennen. Also muss es eher zu Pflichtprogramm werden, das bei jeder Trennung, das individuell erarbeitet werden soll. Das Jugendamt eine komplette neutrale Stelle bleibt und sich von keiner Seite manipulieren laesst. Das ab einer bestimmten Reife des Kindes auch das Kind mit angehört wird. Nicht für jedes Kind ist das Wechselmodel die Lösung. Es muss ein Mittelweg her und der kann nur mit allen Parteien und eine wirklich neutrale Stelle her. Es sollte auch endlich Pflicht werden, das eine festgelegter Umgangsplan auch von allen eingehalten wird. Nicht nur der Betreuende Elternteil und das Kind verpflichtet sind, das zu machen, aber der Umgangselternteil machen kann was er will. Sprich einfach nicht kommt oder absagt etc. Es geht immer noch um das Kind und nicht die Befindlichkeiten der Eltern. Auch der Schutz des Kindes sollte besser ausgebaut werden. Gerade bei sexuellen Missbrauch, Gewalt in der Familie und Drogenkonsum. Auch wenn es bei Gewalt in der Familie nicht immer gegen das Kind ging, ist die Gefahr nicht zu unterschätzen. Es sollten klare Auflagen geben, diese erfüllt werden müssen, bevor ein Kind Umgang zu dem entsprechenden Elternteil bekommt. Begleitend nutzt hier wenig bis gar nichts. Wer nicht gewillt ist diese Auflagen zu erfüllen, der darf keinen Kontakt haben.
  12. PatentlyAbsurd am 06.10.2017
    "Absoluter Wille eines Elternteils" ist in diesem Zusammenhang der Wille der Mutter, der in einem absolutistischen System nur absolut sein kann. Der Umstand, dass der Umgangsboykott durch die Mutter dann auch gegen den Willen eines Elternteils erfolgt, ist unerheblich, da der Wille des Vaters nicht absolut sein kann.
  13. Vater sein und Vater bleiben am 06.10.2017
    Sehr geehrter Herr Weinberg,
    ein kleinen Moment der Besinnung bitte.
    Zu ihren Äußerungen, zu staatlichen Anordnungen...
    Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern.... Fähigkeiten sind erlernbar.
    Nur wer nicht will kann sich verweigern und behauptet, die Kommunikation sei gestört.
    Es müsste aber eigentlich lauten, eine Einzelfallprüfung für ein Residenzmodell sei unabdingbar.
    Da es sich andernfalls um einen Eingriff in das Grundrecht der Eltern handelt.
    GG Art 6 Abs 2!
    Ebenfalls widerspricht Ihre Haltung dem Gedanken aus GG Artikel 3!
    Ein weiterer Eingriff wären die Kinderrechte!
    Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention, eventuell sind Sie ja ein Gegner von Kinderrechten.
    Womit begründen Sie Ihre getroffenen Aussagen, das für ein Wechselmodell eine Einzelfallprüfung unabdingbar ist?
    Bitte nennen Sie mir EINE Studie aus der hervorgeht, dass das Residenzmodell im Interesse des Kindes liegt. Sollten Sie dieser Bitte nicht nachkommen, würde ich mir an ihrer Stelle überlegen, ob ich als familienpolitischen Sprecher nicht noch mehr Schaden anrichte, wenn ich diese Funktion weiterhin ausübe und weiterhin ideologisch Geprägte Thesen vortrage, oder wollen Sie noch weiter rechts außen liegen als die AFD? Die sich ja für das Wechselmodell nach Trennung ausgesprochen hatte.
    P.S. Wäre eine Einzelfallprüfung für das Wechselmodell, nicht ebenfalls eine staatliche Anordnung, von der Sie ja nichts halten?
  14. kaaaay am 06.10.2017
    Meist, wenn man über das Wechselmodell liest, liest man auch Floskeln wie *Man halte nichts von - staatlichen Anordnungen, insbesondere gegen den absoluten Willen eines Elternteils*. Es ist schon interessant, wie man dann aber immer gegen den Willen des (meist) Vaters den Lebensmittelpunkt bei der Mutter festlegt. Dies ist also "gegen den Willen eines Elternteils" möglich, alles andere aber nicht? Komisch ;)
  15. Liberaler am 06.10.2017
    Wenn der Staat sich 'raushalten' möchte und 'keine Betreuungsform' vorschreiben möchte, dann ist das Wechselmodell die perfekte Lösung für Verhandlungen.

    Nur das Residenzmodell sollte der Einzelfallprüfung unterliegen.

    Ich möchte noch auf die Resolution 2079 des Europarates verweisen in der die Mitgliedsländer zur Umsetzung des Wechselmodells angehalten werden.
  16. Johannes Zink am 06.10.2017
    Beseitigung von Diskriminierungen - die gibt es hierzulande politisch korrekt immer dann, wenn sich Frauen benachteiligt fühlen. So ist es ein Fortschritt, dass die Medien neuerdings über die systematische Ungleichbehandlung von Trennungseltern bei Familienberatung und -gerichten schreiben, obwohl dort massiv Väter betroffen sind. Ein Fortschritt ist auch die einsetzende Abwanderung der Betroffenen von den diskriminierenden Parteien bei Wahlen.

    Diese Tendenz wird weiter steigen, wenn die Politik sich nicht zeitnah genauso engagiert für den Bindungserhalt von Trennungskindern zu beiden Eltern einsetzt und damit einen Paradigmenwechsel herbeiführt, wie sie es in Windeseile bei der "Ehe für alle" gewollt hat.

    Gemeinsame Elternverantwortung auf Augenhöhe dient in erster Linie den Kindesbedürfnissen und ist international schon weit verbreitet ("shared parenting"). Es ist unredlich, wenn Politiker dabei von "staatlicher Anordnung" reden. Es geht allein um die kindgerechte Lösung von strittigen Fällen, in denen bisher gesetzlich verbrämt ein Elternteil ausgegrenzt und auf seine ökonomische Rolle als Zahlmeister reduziert wird.

    "Shared parenting" mit Kindern in Doppelresidenz ermöglicht nebenbei auch die bestmögliche Gestaltung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Eltern. Die Politik verfolgt dieses Ziel vor Trennung/Scheidung und sollte per Wahlentscheidung dazu angehalten werden, es auch für die große Zahl der Trennungsfamilien zeitnah gesetzlich zu gewährleisten.
  17. Xaver am 06.10.2017
    Man kann im gesetzteren Alter also jedem jungen Mann, der noch halbwegs seine Sinne beisammen hat, nur eines raten: Hände weg von jeder festen Beziehung zu einer Frau oder gar einer Familie. Sollen sie doch glücklich werden in ihrer Emanzipation und Selbstverwirklichung.
  18. Max am 06.10.2017
    Wow. Das wurde mal Zeit, besonders im teilwesie noch konservativ geprägten Bayern ein herausragender Text! Ich kann mich den Argumenten von Marc Fengel hier im Kommentarbereich nur anschließen.

    Ich frage mich nur ständig, was eigentlich noch passieren muss, daß man als Vater gleichberechtigt vor der Justiz und der sogenannten Helferindustrie wahrgenommen wird.

    WER ES NICHT SELBER ERLEBT, DER WIRD ES NICHT GLAUBEN --> stimme diesem Satz voll zu. Wer einmal als Vater auf einem deutschen Jugenamt versucht hat, eine sachliche Diskussion über sein Kind zu führen, weiß was ich meine.
    Lassen Sie es mich mit einem totalitären Staat wie Nordkorea vergleichen: Dort ist der Führer gottgleich. Bie uns ist es nach einer Trennung die Mutter. Widerworte, negative Aussagen über die Mutter kann und darf es nicht geben. Alles wird so hingebogen, daß es dem Willen der Mutter entspricht. Wenn Sie meinen daß ich übertreibe, schauen Sie sich mal in diversen sozialen Netzwerken um. Da wimmelt es nur so von Leidensgenossen.
  19. Marc Fengel am 06.10.2017
    Also ich persönlich als selber betroffener Vater halte es für einen absoluten Hohn, wie CDU / CSU und das gesamte politische Spektrum das Thema mit Füßen treten. Es steht derzeit in keinem Gesetzt, dass das Kind bei einer Trennung automatisch der Mutter zuzusprechen ist.
    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass selbst wenn die Voraussetzungen für ein Wechselmodell gegeben sind, kann die Mutter durch Umziehen das Kind vom Vater entziehen und so eine hohe Entfernung schaffen. Das entspricht sicherlich nicht den Interessen des Kindes neben der Trennungssituation der Eltern auch noch aus seinem gewohnten Umfeld herausgerissen zu werden.
    Ja. Auch als Vater hat man rechte und Pflichten für das Kind. Doch was nützt mir ein Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge, das wenn ich es ausüben möchte ich als Vater in der Beweislast bin, dass dies im Sinne des Kindes ist. ICH VERMEIDE HIER DEN BEGRIFF KINDESWOHL ABSICHTLICH, DA DIESER BEGRIFF DER REINE INBEGRIFF DER KINDESMISSHANDLUNG DES STAATES ZUM WOHLE DER MÜTTER IST. Ein Kind gehört zur Mutter, das ist die gängige Meinung. In dem Artikel geht klar dar Problem hervor. 1. Wechselmodell ja , aber nur wenn es die Mutter möchte. 2. Es ist eine finanzielle Entscheidung der Mutter, was einer Prostitution gleich kommt. Sie verkauft sozusagen ihr Kind. 3. Wenn sich die Eltern nicht einig sind, wird das Familiengericht hinzugezogen. Auch da stehen über Arbeitsämter, Jugendämter, Frauen Verbände und über das Mittel der Prozesskostenhilfe der Mutter alle Türen offen. Während der Vater, der meistens der Hauptverdiener der Familie war hier neben der Beweislastumkehr auch das komplette finanzielle Risiko selber trägt. Ganz zu schweigen von den steuerlichen Nachteilen, die aus dem Artikel hervorgehen.
    WER ES NICHT SELBER ERLEBT, DER WIRD ES NICHT GLAUBEN, schrieb Hermann Danne in seinem Buch Femokratur Deutschland. Eine Fallsammlung von Betroffenen Vätern, die leider keine Ei zelfallenzscheidungen sind.
    Wir sind in unserer heutigen Gesellschaft so weit, glauben wir, wie lassen den Familiennachzug fü Flüchtlinge weil Kinder das Recht auf beide Eltern haben, wird setzten so viel in das Thema Beruf und Familie, machen und aber keine Gedanken wie die Vereinbarkeit nach der gescheiterten Beziehung fortbestehen kann, der unterhaltsvorschuss wird von der SPD Gang gross propagiert aber es kommt kein Ton von Vater- Kind rechten.
    Leider werden Väter hier noch immer von der Gesellschaft ins falsche Licht gerückt. Der Vater, der die Familie verlässt. Diese Zeiten sind lange rum. ES SIND EHR DIE ZEITEN, IN DENEN ES EINEM VATER DURCH DAS SYSTEM NICHT MÖGLICH IST SEINER ROLLE ALS VATER NACHKOMMEN ZU KÖMMEN .

    Wir sagen hier in Deutschland, dass wir ein gerechtere System brauchen, wir sagen immer, dass wir vorurteilsfrei Dinge bewerten müssen und vorallem sollen wir, was ich auch persönlich sehr begrüße frei von irgendwelchen Ideologien sein.
    Nur wenn unser Familienrechtssystem bei Uneinigkeit der Eltern die sogenannte Einzelfallentscheidung herbeiführt, diese jedoch zu über 90% im Sinne der Mutter ausgehen, dann frage ich mich ob wir hier noch von Einzelfallentscheidung oder einem ideologisch geprägtem System Sprechen?

    Marc Fengel
  20. Klaus Peter Schmidt am 06.10.2017
    Wow, wird endlich Zeit das die Diskriminierung der Väter aufhört. Selbst wenn man als Vater die Hauptbezugsperson des Kindes war und die komplette Elternzeit mit ihm verbracht hat und ein Gutachten sogar bestätigt das der Kindesvater genauso in der Lage ist das Kind zu betreuen und zu versorgen wird das Kind gegen seinen Willen per Gerichtsbeschluss zur Mutter verfrachtet und von dort dann jegliche Kommunikation und Einigung boykottiert.
Die Frage der Woche

Soll die Schuldenbremse gelockert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.