Landtag

Die bayerische Steuerfahndung setzt verstärkt auf maschinelle Steuerprüfungen. (Foto: dpa/Jens Büttner)

22.11.2024

Steuerprüfung nur noch alle 50 Jahre?

Durch die Einführung der neuen Betriebsgrößenklassen werden Kleinunternehmen künftig sogar noch seltener geprüft, kritisiert die SPD im Landtag

Die Bayerische Finanzgewerkschaft kritisiert schon lange, dass die 200 000 Kleinbetriebe in Bayern inzwischen statistisch nur noch alle 50 Jahre geprüft werden. Nachdem das Bundesfinanzministerium unter dem damaligen Finanzminister Christian Lindner (FDP) dieses Jahr neue Betriebsgrößenklassen eingeführt hat, werden die allermeisten davon jetzt Kleinstbetrieben zugeordnet – „und damit künftig noch deutlich seltener geprüft“, kritisiert Volkmar Halbleib (SPD) in seiner Anfrage. „Wie will man das gegenüber den Lohnsteuerzahlern eigentlich noch rechtfertigen, was hier ungeprüft und unaufgearbeitet dem Staat an Steuern entgeht“, fragte der Abgeordnete.

Das bayerische Finanzministerium schreibt in seiner Antwort, die Steuererklärungen von Klein- oder Kleinstbetrieben würden wie alle übrigen Betriebe jährlich im Innendienst im Rahmen der Steuerfestsetzung geprüft. Dabei kämen unterstützend auch maschinelle Risikomanagementsysteme zum Einsatz. Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit werde mittlerweile ein erheblicher Teil der Einkommensteuererklärungen sogar vollmaschinell veranlagt, also ohne personellen Aufwand.

„Der Aufwand für die Bearbeitung von Steuerfällen mit Gewinnermittlung, wozu auch Klein- und Kleinstbetriebe zählen, ist aufgrund der höheren Komplexität und gegebenenfalls mehrerer vorliegender Steuerarten wie Umsatz- und Gewerbesteuer meist deutlich größer als bei Steuererklärungen mit ausschließlich Überschusseinkünften“, heißt es in der Antwort. 

Mit der auf Bund-Länder-Ebene beschlossenen bundeseinheitlichen Neustrukturierung der Betriebsgrößenklassen kann laut dem Haus von Finanzminister Albert Füracker (CSU) eine noch stärker risikoorientierte Fallauswahl als bereits bisher erfolgen. „Damit können die vorhandenen Prüfkapazitäten künftig größenklassen-übergreifend noch effizienter dort eingesetzt werden, wo ein steuerliches Risiko an-hand der konkreten Umstände im Einzelfall gegeben ist.“ (David Lohmann)
 

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