Leben in Bayern

In Unterfranken spannen mehrere Menschen Planen über ein Bahngleis - wohl aus Protest gegen die Auflagen in der Corona-Pandemie. Einer der Angeklagten steht nun vor einer Haftstrafe. (Foto: dpa/Angelika Resenhoeft)

25.02.2025

Ein Jahr und vier Monate

Haftstrafe für Corona-Gegner nach ICE-Nötigung

In der Nähe des unterfränkischen Thüngen hatten Corona-Aktivisten 2021 Planen über eine Zugstrecke gespannt - aus Protest gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen. Es kam zu einer Schnellbremsung eines ICE. Ein 40-jähriger Familienvater wurde dafür nun zu einer Haftstrafe von 16 Monaten verurteilt - ohne Bewährung.

Zwar könne nicht bewiesen werden, dass der Vater von vier Kindern am Tattag auch am Tatort war. Allerdings sei eine Beteiligung des Mannes an der Planung der Aktion nachgewiesen, etwa weil sein Auto an der Bahnstrecke gesehen worden sei. "An seiner Täterschaft bestehen für die Kammer keine Zweifel", sagte der Richter.

Freispruch für Mitangeklagte

Die mutmaßliche Komplizin des 40-Jährigen wurde mangels Beweisen freigesprochen. Das Gericht geht zwar davon aus, dass die vierfache Mutter an der Aktion beteiligt war. "Wir können es aber nicht nachweisen", sagte der Richter. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann eine zweijährige Haftstrafe beantragt und für die 63-Jährige eine von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

Plakate über ICE-Strecke

Der 40-Jährige und unbekannte Mittäter waren nach Überzeugung des Gerichts am 6. Januar 2021 daran beteiligt, fünf an Holzlatten befestigte Plakate über die Gleise auf der Bahnstrecke Gemünden-Waigolshausen aufzustellen. Auf den Transparenten war unter anderem in roter Farbe geschrieben zu lesen: "Achtung Gleisbruch 2km" und "Diesmal Fake".
Ein aus Schweinfurt kommender ICE mit 62 Fahrgästen durchfuhr eine dieser Konstruktionen mit einer Größe von etwa 1,50 mal 4,50 Meter. Verletzt wurde niemand. Die Ermittler gingen rasch davon aus, dass Gegner der Corona-Maßnahmen überregional Aufmerksamkeit erzeugen wollten.

Erstes Urteil 2022

Das Amtsgericht Gemünden am Main hatte 2022 den 40-Jährigen und die Frau wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Nötigung schuldig gesprochen. Der Mann erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Frau wurde zu neun Monaten Haft verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein - daher wurde die Sache nun erneut verhandelt.

Mahnende Worte

Gegen den Mann ist am Landgericht Schweinfurt ein weiteres Strafverfahren anhängig, zudem zahlt er nach eigenen Worten coronabedingt entstandene Bußgelder ab. Der Richter appellierte an den 40-Jährigen, sich dem Urteil zu stellen und es anzuerkennen, vor allem im Sinne seiner Kinder, denn die Pandemie sei vorbei. "Wir haben kein Geständnis, keine Schuldeinsicht, keine Reue", sagte der Richter. "Es ist glücklichen Umständen zu verdanken, dass letztlich kein Personenschaden entstanden ist."

Bei einigen Menschen hätten die Corona-Maßnahmen das Vertrauen in den Staat erschüttert. "Es war keine einfache Zeit." Manche seien Verschwörungstheorien erlegen, einige hätten gegen die Einschränkung ihrer Freiheitsrechte protestiert. Menschen in einem Zug zu gefährden, sei aber eine Radikalisierung, die "der kleine Mann" nicht mehr verstehe.

Ist das gerechet?

Ist das gerecht? Zuletzt wurde in München ein 28-Jähriger, der gestanden hatte, ine schlafende Freundin missbraucht zu haben, lediglich zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt.
(dpa/BSZ)

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