Kommunales

Als Frankenschnellweg wird der fränkische Teil der Autobahn 73 zwischen Feucht und Suhl in Thüringen bezeichnet. In Nürnberg endet die Autobahn, und der Verkehr muss durch das Stadtgebiet mehrere mit Ampeln geregelte Kreuzungen passieren, was oft zu langen Staus führt. Seit Jahren tobt ein juristischer Streit um einen geplanten Ausbau der Autobahn. (Foto: dpa/Daniel Karmann)

27.08.2024

Streit um Frankenschnellweg geht weiter

Vor dem Verwaltungsgerichtshof blieben zwei Klagen gegen den Ausbau des Frankenschnellwegs ohne Erfolg. Beendet ist der jahrelange juristische Streit um das Verkehrsprojekt damit noch nicht

Der juristische Streit um den geplanten Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg geht weiter: Der Bund Naturschutz (BN) hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Dies teilte ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München auf Anfrage mit.

Dem BN bleibe nun rund ein Monat, um die Beschwerde zu begründen, sagte der Sprecher. Dann müsste sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig damit beschäftigen. Die Frist zur Einlegung einer Beschwerde lief Anfang dieser Woche ab. 

Der BN legte die Beschwerde nach Angaben eines Sprechers zunächst vor allem ein, um die Frist zu wahren. Ob die Beschwerde auch begründet wird und das Verfahren damit vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht landen soll, werde im Laufe des Septembers entschieden, hieß es.

Seit Jahren Streit

Um den kreuzungsfreien Ausbau des staugeplagten innerstädtischen Verlaufs der Autobahn 73 in Nürnberg, den sogenannten Frankenschnellweg, gibt es seit Jahren Streit. Der VGH hatte im April die Klagen des BN und eines Anwohners aus Nürnberg zurückgewiesen und zugleich keine Revision zugelassen. Die Kläger richteten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Freistaats.

Die Kläger hatten unter anderem bemängelt, ein Ausbau würde noch mehr Autos auf die Nürnberger Straßen locken und die zeitweise zu hohen Stickoxidwerte der Luft in der Stadt noch weiter verschlechtern.

Der VGH begründete die Zurückweisung der Klagen damit, dass die bisherigen Planungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten und der Schutz der Anwohner vor schädlichem Verkehrslärm und Luftschadstoffen hinreichend berücksichtigt worden sei. Der Ausbau sei zudem planerisch gerechtfertigt, da der derzeitige Zustand des Frankenschnellwegs den gewöhnlichen Verkehrsbedürfnissen nicht mehr gerecht werde, hieß es. (Sebastian Schlenker, dpa)

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