Kommunales

Blick auf das vom Freistaat Bayern beschlagnahmte Haus. Der Freistaat Bayern hatte ein Haus in Oberfranken im Zuge eines Verbots der rechtsextremistischen Vereinigung "Freies Netz Süd" 2004 beschlagnahmt. Nun hat die Gemeinde das Gebäude gekauft. (Foto: dpa)

28.08.2024

Streit um Neonazi-Treff – Gemeinde kauft Gebäude

Über Jahre stritt der Freistaat um das Gebäude eines Neonazi-Treffs in Oberfranken. Nun hat die Gemeinde das Grundstück gekauft - und hofft auf ein Ende der Debatte

Es soll der Schlussstrich unter eine jahrelange Debatte sein: Die oberfränkische Gemeinde Regnitzlosau hat das Grundstück eines ehemaligen Neonazi-Treffs im Ortsteil Oberprex gekauft. 

Mit diesem Schritt wolle die Gemeinde die Nutzung durch Rechtsextreme künftig ausschließen, sagte Fritz Pabel (CSU), der Zweite Bürgermeister. Das sei man den Bürgerinnen und Bürgern dort schuldig. Die Gemeinde hoffe, dass damit der jahrelange Streit um das Gebäude ein Ende habe, sagte Pabel. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. 

Zu den Kosten für das Grundstück machte Pabel keine Angaben. Diese würden den Gemeindehaushalt zwar zusätzlich belasten. Aufgrund der Vergangenheit des Gebäudes sei es der Gemeinde aber wichtig gewesen, das Grundstück zu kaufen. Die Entscheidung des Gemeinderats sei einstimmig erfolgt.

Gemeinderat entscheidet über Zukunft des Gebäudes

Aus Sicht von Pabel ist der bauliche Zustand des ehemaligen Gasthofes schlecht und würde deshalb einen Abriss rechtfertigen. Was genau mit dem Gebäude künftig geschehen wird, soll der Gemeinderat nach der Sommerpause ab Ende September entscheiden. Bis dahin soll auch der Erwerb samt Eintrag ins Grundbuch vollständig abgeschlossen sein.

Das Haus in Oberprex hatte über Jahre als Neonazi-Treff und aufgrund einer Beschlagnahmung durch den Freistaat für Schlagzeilen gesorgt. 

Die rechtsextreme Gruppierung "Freies Netz Süd" (FNS) hatte dort ihren Sitz. 2014 hatte der Freistaat die Vereinigung verboten und dabei auch das Anwesen beschlagnahmt. Dagegen ging die Mutter von einem der führenden Köpfe des Vereins vor, da ihr das Grundstück samt Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude gehörte. Sie machte geltend, von den politischen Aktivitäten ihres Sohnes nichts gewusst zu haben.

Klägerin erhält Recht

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs (VGH) gab der Klägerin recht. Der Freistaat legte Revision ein, doch auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte im vorigen Sommer das Urteil. 

Zu seiner Entscheidung gab das Bundesverwaltungsgericht an, dass Besitztümer Dritter im Rahmen eines Vereinsverbotes eingezogen werden könnten, wenn der- oder diejenige "durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat". Dies setze aber voraus, dass der Betreffende von der Existenz der Vereinigung und ihren verfassungswidrigen Bestrebungen wisse - und dies billigend in Kauf nehme, so das Gericht.

Der VGH hatte der Mutter abgenommen, dass sie von dem Treiben ihres Sohnes im "Freien Netz Süd" nichts Konkretes gewusst habe. Sie gab ihrem Anwalt zufolge an, politisch wenig interessiert zu sein und ohnehin großteils in Italien zu leben. An diese Feststellungen der Vorinstanz sah sich das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz gebunden. (Sebastian Schlenker, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Benachteiligt die Verkehrsplanung heute vielerorts das Auto?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.