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Bei der Medikamentengabe besteht für Lehrkräfte ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. (Foto: dpa/May)

31.05.2024

Diabetes: Schulbesuch darf nicht abgelehnt werden

Manche Schulen sollen betroffenen Familien bereits mit einem Schulverweis drohen. Dabei hat jedes Kind das Recht auf einen Platz in der Kinderbetreuung und in der Schule

Immer wieder kommt es zu Problemen im Umgang mit Diabetes in Kindertagesstätten und Schulen. Vor fünf Jahren starb sogar eine 13-jährige Schülerin während einer Studienfahrt nach London. Einige Einrichtungen versuchen seitdem, sich abzusichern und fordern eine Schulbegleitung für betroffene Kinder. Wenn Familien dem nicht nachkommen, soll mancherorts der Schulverweis drohen. Nicole Bäumler (SPD) hakte jetzt bei der Staatsregierung nach, ob das rechtens ist und wie Personal und Lehrkräfte im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Diabetes geschult werden.

Das Kultusministerium stellt in seiner Antwort klar: „Schülerinnen und Schüler mit Diabetes haben wie alle anderen Schulpflichtigen das Recht und die Pflicht, den Unterricht zu besuchen und an sonstigen Schulveranstaltungen teilzunehmen.“ Probleme seien nicht bekannt. Näheres zur organisatorischen Umsetzung, der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, den Umgang in Notfällen, der erforderlichen Unterweisung der Lehrkräfte, der Aufbewahrung von Medikamenten, Dokumentation und so weiter findet sich laut dem Haus von Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) im Kultusministeriellen Schreiben vom 19. August 2016.

"Teilnahme am gesellschaftlichen Leben muss ermöglicht werden"

Für den Bereich der Kinderbetreuung betont das Familienministerium ebenfalls den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für alle Kinder – „ungeachtet besonderer Bedarfslagen“. Zwar entschieden die Träger in jedem Einzelfall über die Aufnahme eines Kindes. Aber es gelte nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), dass Kindern mit besonderen Bedarfslagen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden soll und dementsprechend die erforderlichen Plätze geschaffen werden müssen.

Zur Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen verweist das Haus von Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) auf das Empfehlungsschreiben der Bayerischen Landesunfallkasse. Danach besteht bei der Medikamentengabe ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. „Auch die Insulingabe darf entsprechend einer ärztlichen Verordnung nach Vereinbarung der Eltern mit dem Einrichtungsträger generell durch die Beschäftigten in der Kindertageseinrichtung erfolgen.“ (David Lohmann)

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