Landtag

01.04.2021

In diesen Fraktionen sitzen die Top-Verdiener

Nebeneinkünfte von Abgeordneten: Streit um strengere Veröffentlichungsregeln

Generell müssen bayerische Landtagsabgeordnete ihre Nebenverdienste bereits heute öffentlich machen. Allerdings gibt es dabei diverse Lücken. So müssen ausgerechnet die Top-Verdiener ihre Einkünfte nur sehr grob angeben. Und Anwälte müssen die Namen ihrer Mandanten nicht offenlegen.

Wer wissen will, wie viel bayerische Landtagsabgeordnete nebenher verdienen, dem wird es nicht leicht gemacht. Denn bislang müssen Mitglieder des Maximilianeums ihre Nebeneinkünfte nur gruppiert angeben. Stufe 1 erfasst Einkünfte einer Größenordnung von 1000 bis 3500 Euro, wer über 250 000 Euro im Jahr verdient, landet in der höchsten Kategorie 10.

Diverse Details werden jedoch nicht erfasst. Auch führt der Landtag nach eigenen Angaben keine Statistik darüber, wer die Top-Verdiener sind, in welchen Fraktionen sie sitzen und wie hoch der Durchschnittsverdienst aller Abgeordneten ist. Interessierte müssen letztlich die Profile aller 205 Landtagsabgeordneten durchforsten.


Für den Bundestag gibt es seitens der Verwaltung zwar ebenfalls keine nach Fraktionen aufgeschlüsselte Statistik – doch einer Studie des Online-Portals Abgeordnetenwatch.de zufolge gehören im Reichstag die Unions- neben den FDP-Abgeordneten im Schnitt zu den absoluten Spitzenverdienern. Demnach verdienten alle christsozialen Parlamentarier mit ihren Nebentätigkeiten in der laufenden Legislaturperiode bis Juli 2020 rund 5,8 Millionen Euro, sämtliche Grünen-Abgeordneten dagegen gerade einmal 122 000 Euro.

CSU-Abgeordnete verdienen besonders gut

Pro Kopf verdiente ein CSU-Abgeordneter einer Analyse des NGO Campact zufolge im Durchschnitt nebenher doppelt so viel wie ein Liberaler, gut achtmal so viel wie ein Sozialdemokrat und rund 70-mal so viel wie ein Grünen-MdB. Zuletzt hatte fast ein Drittel der 709 Parlamentarier im letzten Jahr auf ihrer Bundestagsseite vermerkt, neben ihrem Abgeordnetenmandat für mindestens eine Nebentätigkeit bezahlt worden zu sein.

Und auch in Bayern scheinen besonders oft CSU- oder FDP-Politiker gut bezahlten Nebentätigkeiten nachzugehen. Eher wenige zusätzliche Einkünfte sind BSZ-Stichproben zufolge dagegen bei den Grünen registriert.

Klar ist: Eine Nebentätigkeit ist an sich nichts Verwerfliches. So lange noch genug Zeit für das Mandat bleibt, kann sie für den Parlamentsbetrieb sogar von Vorteil sein. „Es ist ja gut, wenn die Abgeordneten Expertise in bestimmten Berufsbereichen haben“, so der CSU-nahe Politologe Heinrich Oberreuter. Tatsächlich ist bei Christsozialen und Liberalen der Anteil an Unternehmern und Freiberuflern groß. Und während sich ein Beamter für sein Mandat beurlauben lässt, kann ein Steuerberater oder Arzt nicht einfach so seinen Betrieb komplett in fremde Hände geben.
Doch die jüngsten Korruptionsskandale bei Bundestagsabgeordneten zeigen, dass es eben auch Fälle gibt, in denen Abgeoprdnete Mandat und Geschäftsinteresse nicht klar zu trennen scheinen – vor allem bei der Union.

In Bayern war zuletzt ein Landtagsabgeordneter in die Schlagzeilen geraten. Die Generalstaatsanwaltschaft München führt gegen Alfred Sauter (CSU) wegen eines Anfangsverdachts Korruptionsermittlungen. Er bestritt zuletzt mehrfach die Vorwürfe. Die Ermittlungen stehen in Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Schutzmasken durch den Staat – und in Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen gegen den mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein, der wie Sauter ebenfalls aus dem schwäbischen Landkreis Günzburg stammt. Eine Firma, die den Kindern Sauters zugerechnet wird, soll dabei laut Medienberichten 1,2 Millionen Euro erhalten haben. Zwischenzeitlich hat die Firma demnach jedoch 470 000 Euro an die Bürgerstiftung in Günzburg überwiesen, der Rest soll dem Fiskus zustehen.

Unabhängig von diesem mutmaßlichen Geschäft verdiente Sauter, der sich auf BSZ-Anfrage wegen des laufenden Verfahrens nicht äußerte, als Anwalt gut – so hatte er 2018, 2019 und 2020 Einkünfte von mindestens 250 000 Euro pro Jahr für seine Rechtsanwaltstätigkeit angegeben. Für seine Tätigkeit als Vorsitzender eines Gesellschafterausschusses war ein hoher fünfstelliger Betrag gemeldet. Sauter ist mittlerweile aus der CSU-Landtagsfraktion ausgetreten.

In einer Aufstellung der FAZ, die vor mehreren Jahren die Nebenverdienste aller bayerischer Landtagsabgeordneten analysierte, war Sauter im Jahr 2017 auf Rang Drei unter den Top-Verdienern im Maximilianeum gelistet. In dem Ranking waren neun der zehn Bestverdiener CSU-Abgeordnete. Unter den Top-30 war allerdings kein einziger Grünen-Politiker.

Auch aktuell scheinen Christsoziale überrepräsentiert zu sein. Diesen Eindruck bekommt man zumindest, wenn man sich durch die Angaben der Abgeordneten klickt. Man beteilige sich jedoch „nicht an Spekulationen“, sagt eine CSU-Fraktionssprecherin. Und auch SPD, FDP und Freie Wähler erfassen nach eigenen Angaben nicht, ob ihre Abgeordneten im Vergleich zu den anderen Fraktionen besonders viel oder wenig verdienen. AfD und Grüne ließen eine Anfrage unbeantwortet. 

Doch nicht nur bei der Parteizugehörigkeit gibt es teils heftige Unterschiede, wie oft bei Nebenverdiensten von Parlamentarier*innen die Kasse klingelt. So manche Top-Verdiener finden sich beispielsweise unter den gut zwei Dutzend im Maximilianeum sitzenden Rechtsanwälten, etwa der Münchner Vize-Landrat Ernst Weidenbusch (CSU). Er hat ebenfalls die höchste Verdienststufe angegeben. Der Syndikus des Lotto-Toto-Fachverbands Bayern betont im BSZ-Gespräch, dass er seine Tätigkeit und das Mandat stets strikt trenne. Auch sei es ihm wichtig, dass bei der Offenlegung von Nebeneinkünften „absolute Transparenz herrscht“. Ein Mandat, bei dem ihm der Auftraggeber verbieten würde, dessen Namen zu nennen, würde er ablehnen, sagt der Landtagsabgeordnete.

Aktuell ist es mit der Transparenz bei vielen Anwälten bei der Offenlegung der Geldströme jedoch nicht allzu weit her. Denn bei der Auflistung auf der Landtagsseite heißt es dann nur „“Mandant 01“, „Mandant 02 und so weiter – ein möglicher Interessenskonflikt bleibt so für die Leser der Infos erst einmal nicht ausgeschlossen. Sie müssen auf das Wort des Politikers vertrauen. Anderseits ist das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt vom Grundgesetz geschützt.

Die meisten Fraktionen sprechen sich für strengere und genauere Meldepflichten bei den Nebeneinkünften aus. „Wir kämpfen seit Langem für das Verbot jeglicher bezahlter Lobbytätigkeit durch Abgeordnete“, sagt etwa der FW-Abgeordnete Alexander Hold. SPD und Grüne wollen die gesetzlichen Regelungen in Sachen Transparenz ebenfalls verschärfen. Auch CSU-Chef Markus Söder hatte zuletzt maximale Transparenz als Ziel ausgegeben. Noch ist jedoch unklar, wie weit die Christsozialen am Ende tatsächlich gehen werden.

Bedenken gibt es etwa bei den Liberalen, die Daumenschrauben für Anwälte zu eng anzulegen. Bei der FDP heißt es, das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant müsse auch künftig gewahrt bleiben. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Volkmar Halbleib sagt dagegen: „Bei Rechtsanwälten oder anderen Freien Berufen brauchen wir – anders als bisher – vor allem eine Untersagung solcher Aufträge und Mandate, bei denen ein Konflikt mit den Aufgaben als Abgeordneter wahrscheinlich ist.“ (Tobias Lill)
 

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