Leben in Bayern

Wer in Anbauvereinigungen in Bayern legal Cannabis züchten will, muss sich bis zum Startschuss noch eine Weile gedulden. (Foto: dpa/Monika Skolimowska)

22.07.2024

Bayern lässt Cannabisclubs bei Genehmigungen weiter warten

Seit dem 1. Juli dürfen spezielle Vereinigungen in Deutschland unter strengen Regeln Cannabis für Mitglieder anbauen – zumindest laut Gesetz. Bis zum eigentlichen Start kann es in Bayern noch dauern

Wer in Anbauvereinigungen in Bayern legal Cannabis züchten will, muss sich bis zum Startschuss noch eine Weile gedulden. Für eine Genehmigung müssten die Betreiber nachweisen, dass sie zu Beratung und Prävention ausreichend geschult worden seien, sagte ein Sprecher des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Entsprechende Schulungen in Bayern vom Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung seien aber erst ab September geplant. 

Zwar könnten sich Betreiber der auch als "Cannabis Social Clubs" bekannten Anbauvereinigungen auch anderswo schulen lassen. Dann müssen sie laut LGL aber eine von der vom jeweiligen Bundesland anerkannten Institution "signierte detaillierte Beschreibung der Schulungsinhalte vorlegen". Das LGL prüfe dann "eine mögliche Anerkennung der Qualifikation". Zum Abgleich solle ein Mustercurriculum des Bundesgesundheitsministeriums dienen, das die Länder aber wohl erst im August bekommen werden.

Zwölf Anträge, keine Genehmigung

Bisher sind beim LGL nach Behördenangaben zwölf Anträge für Anbauvereinigungen in Bayern eingegangen, grünes Licht wurde bisher in keinem Fall gegeben. 

Das bayerische Gesundheitsministerium hatte vor der Legalisierung der Anbauvereinigungen zum 1. Juli mehrfach angekündigt, die Regeln entsprechend der Maxime der CSU-geführten Staatsregierung maximal restriktiv auszulegen und zu kontrollieren. Dazu wird eine eigene zentrale Einheit beim LGL aufgebaut.

Mindestens vier Kontrollen im Jahr geplant

Das Erlaubnisverfahren in Bayern sei "auf Prävention ausgerichtet", betonte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) im Vorfeld. Zum Prozess gehörten dabei "auch Vor-Ort-Begehungen in Zusammenarbeit mit der Polizei und Anhörungen der betroffenen Kommunen". Zudem wird jede Anbauvereinigung laut Ministerium einmal pro Quartal vor Ort kontrolliert, bei Bedarf auch häufiger. (Frederick Mersi, dpa)

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