Politik

In Bayern gibt es für Cannabiskonsum sehr enge Grenzen. Der Joint muss auch auf dem Oktoberfest in der Tasche bleiben. (Foto: dpa/Hannes P. Albert)

26.07.2024

Cannabisfreie Wiesn: Wie kontrolliert man das?

Kiffverbot auf dem Oktoberfest: Für die Polizei haben Verstöße nicht oberste Priorität. Aber: Wer erwischt wird, muss zahlen

Dass man in Bayern juristisch gern mal eine Extrawurst brät, ist bekannt. So überrascht es nicht, dass es mit der deutschlandweiten Legalisierung von Cannabis in diesem Frühjahr im Freistaat nun ein Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz gibt. Damit wird das Bundesgesetz zum Konsum von Cannabisprodukten in der Öffentlichkeit genau geregelt und auf bayerische Bedürfnisse zugeschnitten: In Biergärten und auf Volksfesten ist das Kiffen komplett verboten. Damit steht ohnehin schon außer Frage, dass der Joint auch auf dem Oktoberfest in der Tasche bleibt.

Innerhalb der Bierzelte und sonstiger geschlossener Räumlichkeiten wird die Kifferei ohnehin vom gesetzlichen Rauchverbot geregelt, es drohen Strafen, Wirte können Widerspenstige rauswerfen. Die Gesetzeslage ist jedenfalls ausreichend, um Kiffen auch in den Außenbereichen zu verbieten. Das Verbot gilt für Zigaretten, E-Zigaretten, Vaporisatoren und dergleichen – also alles, was durch Erhitzen und/oder Verdampfen funktioniert.

Wie aber will man konkret verhindern, dass Leute auf der Wiesn Cannabis erhitzen und verdampfen? Dafür ist dann wohl allein die Polizei verantwortlich. Sowohl das Innenministerium als auch das Wirtschaftsreferat der Stadt München, also die zuständige Stelle für das Oktoberfest, verweisen auf die Zuständigkeit der Gesetzeshüter.

Christian Drexler von der Pressestelle der Polizei München erklärt, dass es sich bei Verstößen gegen die Cannabisgesetze um Ordnungswidrigkeiten handelt. Diese stehen in der Priorisierung der Einsätze nicht an erster Stelle, werden aber gleichwohl verfolgt, so Drexler. Praktisch gesprochen: Wenn irgendwo eine Schlägerei im Gange ist, wird eine freie Wiesn-Streife zuerst dorthin beordert, bevor sie einem Kiffer hinterherjagt.

Schutz der Minderjährigen steht im Vordergrund

Was die Verfolgung von Cannabisfans jedoch entscheidend verschärft, ist der Kinder- und Jugendschutz. Schon das Bundesgesetz regelt, dass in der Gegenwart Minderjähriger nicht gekifft werden darf. Da es sich auf dem Oktoberfest wohl kaum vermeiden lässt, dass sich Menschen unter 18 in der Nähe befinden, ist allein dies ein Grund, die Tüte stecken zu lassen, in der Nähe von Kinderkarussells oder Spielplätzen natürlich erst recht.

Der Schutz der Minderjährigen ist ein besonderer Schwerpunkt der polizeilichen Kontrollen auf dem Oktoberfest, so Drexler. „Daher werden wir den Konsum in unmittelbarer Nähe von Kindern und Jugendlichen nicht dulden und festgestellte Verstöße konsequent verfolgen.“ Wer doch erwischt wird, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1500 Euro, im Wiederholungsfall von bis zu 5000 Euro rechnen. Doch erst einmal setzt man auf den Dialog, „weshalb auch zu diesem Thema die Einsatzkräfte die Besucher und Besucherinnen des Oktoberfestes auf die bestehenden Regelungen hinweisen werden“, kündigt Drexler an.

Bei allem bayerischen Poltern gegen die Cannabislegalisierung dürfte die kommende Wiesn also dennoch recht entspannt werden. Wer dort unbedingt Cannabis braucht, findet Mittel und Wege – oder kann auf Haschkekse zurückgreifen. Diese werden nicht von dem neuen bayerischen Spezialgesetz erfasst – und sollten damit unverdächtig sein. (Bianca Haslbeck)
 

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