Politik

Für manche Schüler ist Präsenzunterricht die Hölle. (Foto: dpa)

09.10.2026

Diskussion um Schulpflicht: Weg mit der generellen Präsenzpflicht

Für Kinder mit Autismus oder schwerem ADHS ist der Präsenzunterricht aufgrund ihrer Filterschwäche nach Ansicht von Fachleuten oft ungeeignet. Überfüllte Klassen und der ständige Lärmpegel sind für viele von ihnen die reinste Folter. Homeschooling wie in Österreich wäre für viele ein Segen. Generell sollten die Eltern entscheiden, wo ihr Kind lernt. Natürlich wäre die beste Lösung ein inklusives Schulsystem mit kleinen Klassen, Rückzugsräumen, mehr Lehrern und ausreichend Sonderpädagogen. Doch davon ist Bayern weit entfernt. Ein Kommentar von Tobias Lill

Eine Idee ist mitunter nur so gut wie derjenige, der sie hat. Als zuletzt Teile der AfD forderten, die hierzulande geltende Schul- durch eine Bildungspflicht zu ersetzen und Homeschooling zu ermöglichen, war der Aufschrei groß. Viele taten so, als sei das Recht auf Unterricht zu Hause der Untergang des Abendlands – auch, weil der Vorschlag von den Falschen kam. Dabei ist Homeschooling in vielen Ländern erlaubt, etwa auch in Österreich.

Sicher: Dass Kinder unabhängig von ihrer Schichtzugehörigkeit eine Schule besuchen können, ist eine enorme Errungenschaft. Bildung ist der Schlüssel für vieles im Leben. Doch es gibt eine große Zahl neurodiverser Mädchen und Buben, für die überfüllte Klassen und der ständige Lärmpegel die reinste Folter sind. Für Kinder mit Autismus oder schwerem ADHS ist der Präsenzunterricht aufgrund ihrer Filterschwäche nach Ansicht von Fachleuten oft ungeeignet. Nicht wenige von ihnen werden von Schule zu Schule gereicht. Laut einer Erhebung von 2019 war jeder fünfte Autist in Bayern bereits von einem Schulausschluss betroffen. Zudem melden viele Eltern ihre Kinder monatelang krank, um einen Zusammenbruch oder Fehlverhalten zu vermeiden.

Natürlich muss die Vermittlung des Stoffs kontrolliert werden

Um den Lernstoff zu bekommen, sind die oft intelligenten Kinder bislang jedoch allein auf den guten Willen der jeweiligen Schule angewiesen. Ein Anspruch auf Bildung existiert für diese Schüler in der Praxis de facto nicht, die Präsenzpflicht dagegen schon. Immer wieder erhalten Eltern, deren Kinder im Regelbetrieb der Bildungsanstalten zu zerbrechen drohen, Bußgeldbescheide der Schulbehörde oder Besuch vom Jugendamt, wenn sie ihre Kinder zu oft krankmelden. Der Leidensdruck Tausender Schüler ist immens.

Auch Eltern von nicht beeinträchtigten Kindern sollten das Recht auf Homeschooling haben. Natürlich müsste geprüft werden, ob der Stoff tatsächlich vermittelt wird. Doch seit Corona ist es leicht, Lerninhalte digital bereitzustellen. Und Schüler können mit kleinen Robotern, sogenannten Avataren, dem Unterricht gut folgen. Zudem könnten Lehrkräfte gelegentlich nach Hause kommen.

Es braucht kleinere Klassen

Natürlich wäre die beste Lösung ein inklusives Schulsystem mit kleinen Klassen, Rückzugsräumen, mehr Lehrern und ausreichend Sonderpädagogen. Doch davon ist Bayern weit entfernt. Und selbst wenn eines Tages die UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden sollte, und die Schulen für die Bedürfnisse beeinträchtigter Kinder besser ausgestattet sind, wird es noch immer Mädchen und Buben geben, für die Präsenzunterricht keine Option ist.

Ein Problem: Nicht jede Familie kann es sich leisten, dass Mutter oder Vater beruflich kürzertreten, um den Heimunterricht zu ermöglichen. Der Staat könnte dies jedoch mit einer Art Bildungszuschuss abfedern, auch weil er ja anderweitig einspart. Klar ist: Ein Weiter-so darf es nicht geben.

Kommentare (2)

  1. Matthias vor 2 Stunden
    Ein extrem wichtiger Impuls von Tobias Lill.
    Die massiven Missstände, die er hier anspricht, hat er in seinen Beiträgen über ‚Die vergessenen Kinder‘ und das Systemversagen bei fehlenden Schulbegleitern bereits eindringlich dokumentiert: Tausende autistische Kinder in Bayern werden monatelang vom Unterricht ausgeschlossen und faktisch um ihre Bildung gebracht.
    Zum Thema: ‚Ein Anspruch auf Bildung existiert nicht‘. Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2021 (Az. 1 BvR 971/21) unmissverständlich ein eigenständiges, einklagbares Grundrecht auf schulische Bildung aus dem Grundgesetz hergeleitet. Das Recht existiert sehr wohl. Das Problem ist, dass deutsche Behörden dieses Recht starr und exklusiv an eine unerbittliche physische Präsenzpflicht in oft reizüberflutenden Schulgebäuden koppeln und aus einem "Papierrecht" ergibt sich noch lange nicht ein "Praxisrecht". Abgesehen von der Bindung finanzieller Ressourcen, die es bei Familien bindet.
    Wie blockiert das System ist, zeigt die ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs: „Eine Rechtsgrundlage für eine generelle Befreiung von der Schulpflicht bzw. für ein Ruhen der Schulpflicht enthalten weder das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen noch die jeweiligen Schulordnungen.“ Weil das Gesetz diese Flexibilität gar nicht vorsieht, müssen betroffene Familien offensichtliche Härtefälle erst über jahrelange, zermürbende und teure Gerichtsverfahren durchfechten, während Schulämter auf unterster Ebene komplett mauern.
    Dabei liegen fertige, rechtssichere Lösungen längst auf dem Tisch. Zur thüringischen Drucksache 8/3465 wurde jüngst das Konzept „Die Balkonklasse“ eingereicht. Es zeigt, wie man über den rechtlichen Hebel von wissenschaftlichen Schulversuchen (§ 12 ThürSchulG in Thüringen analog zu Art. 81 BayEUG in Bayern) schulpflichtkonforme, raumflexible und analoge Lerninseln zu Hause für die obersten 0,5 % der extremen Härtefälle schaffen kann – komplett ohne langwierige Gesetzesänderungen. Es scheitert nicht an der Machbarkeit, sondern einzig am Willen der Politik.
    Ein Blick nach Irland zeigt, wie es besser geht: Dort anerkennt Artikel 42 der Verfassung die Eltern ausdrücklich als primäre Erzieher und garantiert das Recht auf freie Bildung auch außerhalb staatlicher Institutionen. Wenn das staatliche Regelsystem Inklusion nicht flächendeckend garantieren kann, muss es den Weg für flexible Lernformen freimachen – unbürokratisch und sofort.
    (Hinweis an die Redaktion: Als Verfasser dieses Konzepts zur Thüringer Drucksache erteile ich Herrn Tobias Lill hiermit ausdrücklich die Genehmigung, mich für einen fachlichen Austausch über meine hinterlegte E-Mail-Adresse direkt zu kontaktieren.)
  2. Eifelmind vor 4 Tagen
    Vielen Dank für diesen wertvollen Beitrag und dafür, dass Sie neurodivergenten Kindern eine Stimme geben und ihren Bedürfnissen Gehör schenken.

    Ich kann dem Artikel nur zustimmen. Viele neurodivergente und chronisch kranke Kinder leiden unter der Präsenzpflicht. Nicht selten geraten sie dadurch in einen autistischen oder psychischen Burnout, der schwerwiegende und langfristige Folgen für ihre Gesundheit und Entwicklung haben kann.

    Dabei wollen diese Kinder lernen. Sie sind neugierig, wissbegierig und möchten am Unterricht teilnehmen. Doch sie scheitern nicht am Lernen selbst, sondern häufig an den Bedingungen, unter denen es ihnen ermöglicht wird. Lärm, Gerüche, soziale Anforderungen, ständige Reizüberflutung und fehlende Rückzugsmöglichkeiten können dazu führen, dass ihr Alltag in der Schule zu einer kaum noch bewältigbaren Belastung wird.

    Es muss endlich verstanden werden, dass nicht jedes Kind unter denselben Bedingungen lernen kann. Eine flexible Beschulung von zu Hause, beispielsweise durch eine qualifizierte Online-Schule, bedeutet nicht automatisch soziale Isolation oder fehlende Bildung. Sie kann vielmehr eine echte Chance sein, Bildung zu ermöglichen, ohne die Gesundheit der Kinder weiter zu gefährden.

    Inklusion bedeutet nicht, dass alle Kinder denselben Weg gehen müssen. Inklusion bedeutet, individuelle Wege zu schaffen, damit jedes Kind lernen und sich entwickeln kann, ohne daran zu zerbrechen.

    Ich wünsche mir, dass auch andere Bundesländer diese Diskussion ernst nehmen und endlich Lösungen schaffen, die das Kindeswohl und das Recht auf Bildung miteinander vereinbaren.
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