Politik

Ist der Einsatz der neuen genomischen Technologie ungefährlich? Mehrere Verbände zweifeln daran. (Foto: dpa/Hörhager)

28.06.2024

Neue Gentechnik? Erst mal abwarten

Das EU-Parlament will Rechtsvorschriften für Nutzpflanzen lockern – die Staatsregierung ist noch skeptisch

Eine Banane, die nicht braun wird? Klingt gut. Tatsächlich gibt es die Wunderbanane bereits. Sie wächst auf den Philippinen und ist Ergebnis neuer genomischer Technologie (NGT). Das Besondere daran: Das Verfahren kommt ohne Fremd-DNA aus. Der DNA-Strang wird lediglich an einer bestimmten Stelle durchtrennt und mit zelleigenem Material sozusagen repariert. Das Ergebnis: Viele via NGT veränderte Pflanzen unterscheiden sich so wenig von natürlichen Mutationen und Zuchtergebnissen, dass das EU-Parlament im Februar mehrheitlich dafür gestimmt hat, den Umgang mit NGT-Pflanzen neu zu regeln.

Und das ist gut so. Gentechnik ist nun mal nicht gleich Gentechnik. Auch sie hat sich in den vergangenen Jahrzehnten weiterentwickelt. Und dabei nicht nur Sojabohnen, Mais, Raps und Baumwolle erzeugt, die resistent gegen Schädlingsbefall sind. Sondern auch Verfahren wie CRISPR-Cas, die es erlauben, präzise Veränderungen im Erbgut einer Pflanze durchzuführen, ohne fremde DNA einzufügen. Bisher gelten allerdings für alle gentechnisch veränderten Pflanzen in Europa dieselben strengen Rechtsvorschriften. Von diesen will man nun auf EU-Ebene NGT-Pflanzen ausschließen, die herkömmlichen Pflanzen täuschend ähnlich sind.

Dabei unterscheiden die EU-Parlamentarier*innen zwei Kategorien: NGT-Pflanzen der Stufe eins, die ihren gentechnikfreien Verwandten gleichgestellt werden. Und solche der Stufe zwei, die trotz NGT-Verfahren weiterhin zu den gentechnisch veränderten Pflanzen zählen. Es soll also gelockert werden, aber nur ein kleines bisschen. Die Kennzeichnungspflicht bliebe auch für NGT-Pflanzen der Stufe eins erhalten. In ökologischen und biologischen Produkten sollen, so der Vorstoß des Europäischen Parlaments, alle NGT-Pflanzen weiterhin verboten sein. Ebenso wie Patente auf NGT-Produkte.

Es gilt das Vorsorgeprinzip

Bayerns Verbraucherschutzministerium reagiert zurückhaltend. „Der Freistaat steht zum gentechnikanbaufreien Bayern“, erklärt ein Sprecher. Eine neue Regelung müsse verhältnismäßig sein und ein hohes Schutzlevel beibehalten. Die bayerische Regierung sieht sich dem sogenannten Vorsorgeprinzip verpflichtet: Bei wissenschaftlicher Unsicherheit über gesundheitliche Auswirkungen sollen Maßnahmen zum Risikomanagement getroffen werden. Strenge Regulierungen und Genehmigungsverfahren verhindern, dass konventionelle, genetisch veränderte und ökologische Pflanzen vermischt werden, Verbraucher*innen sollen jederzeit erkennen können, ob mit neuen Züchtungsmethoden gearbeitet wurde.

Erst mal abwarten, lautet folgerichtig die Devise des Umweltministeriums. „Für die genaue Ausgestaltung der neuen EU-Regelungen bleiben zunächst die endgültige Position des EU-Rates und die daran anschließenden Ergebnisse der Verhandlungen mit Europaparlament und Kommission abzuwarten“, so das Ministerium.

Auch Bayerns Grüne fordern eine strikte Kennzeichnungspflicht und eine transparente Risikobewertung. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Bayern sollen selbst und auf verlässlichen Grundlagen entscheiden können, was bei ihnen auf den Teller kommt“, heißt es in einem aktuellen Positionspapier. „Neue genomische Techniken bleiben Gentechnik und müssen entsprechend reguliert werden“, so die Landtagsabgeordnete Laura Weber.

Der Bayerische Bauernverband dagegen begrüßt die Entwicklung. Die Landwirt*innen erhoffen sich von den neuen Techniken Vorteile durch geringere Produktionskosten und höhere Erträge – vor allem angesichts extremer Wetterbedingungen oder Schädlingsbefall.

Die Hoffnungen, die sich mit der Lockerung verbinden, sind auch auf EU-Ebene groß: „Nachhaltiger und krisenfest“ sollen die neuen Regeln für NGT-Pflanzen das Lebensmittelsystem machen, so das Europäische Parlament. Und es stimmt ja auch: Gentechnisch veränderte Pflanzen könnten widerstandsfähiger sein gegen Schädlinge, Krankheiten und Extremwetterbedingungen. Denkbar sind Pflanzen, die besser mit Trockenheit und Starkregen zurechtkommen oder mehr CO2 aus der Atmosphäre binden.

Höhere Erträge, geringere Abfallmengen, eine gesicherte Versorgung mit Nahrungsmitteln: All das spricht dafür, Lockerungen überall da zuzulassen, wo sie keine Risiken für Gesundheit und Umwelt darstellen. Denn klar ist auch: Strenge Sicherheitsbewertungen und Regularien müssen sein. Auch und gerade im Sinne der Verbraucher*innen.

Fraglich bleibt jedoch, ob sich die Hoffnungsträger aus den NGT-Forschungslaboren auf dem Markt durchsetzen. Denn am Ende entscheidet die Konsumierenden darüber, was auf den Tisch kommt. Und bekanntlich spielt dabei nicht immer das Umweltbewusstsein die wichtigste Rolle, sondern der Preis. Die Banane, die nicht braun wird, wurde übrigens in ihrem Heimatland als nicht genverändert eingestuft. Ob und wann sie den deutschen Markt erreicht, ist unklar. Die Firma Tropic Biosciences jedoch hat schon ein neues Ziel: nämlich Bananen zu entwickeln, die gegen die gefürchtete Panamakrankheit resistent sind. (Monika Goetsch)
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.