Politik

Die Angeklagte Jennifer W. (Mitte) wird 2021 vor Beginn der Verhandlung in den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts München geführt. Jetzt wird neu verhandelt. (Foto: dpa/Sven Hoppe)

19.07.2023

Neuer Prozess gegen IS-Rückkehrerin Jennifer W.

Jennifer W., die sich mit 23 Jahren der Terrormiliz Islamischer Staat angeschlossen hat, ist unter anderem wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass über das Strafmaß neu verhandelt werden muss. Womöglich wird nun eine längere Haftstrafe als zehn Jahre fällig

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hat am Mittwoch ein neuer Prozess gegen die als islamistische Extremistin verurteilte Jennifer W. begonnen. Dabei droht der 32 Jahre alten Frau, die im Irak tatenlos dabei zugesehen haben soll, wie ein kleines, jesidisches Mädchen in der Mittagshitze starb, womöglich eine härtere Strafe.

Die Deutsche erschien mit einem neuen Anwalt und in einem rosafarbenen Anzug vor Gericht. Sie hatte sich mit 23 Jahren der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen und einen IS-Kämpfer in Syrien vor einem IS-Gericht geheiratet. Die Dschihadisten hatten seinerzeit weite Gebiete im Osten Syriens und im Irak erobert.

Das OLG hatte die Frau aus Lohne in Niedersachsen im Oktober 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt - unter anderem wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall. Dagegen hatte die anklagende Bundesanwaltschaft Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erfolgreich Revision eingelegt.

Der BGH hob das Urteil auf

Das Verfahren wurde an einen anderen OLG-Strafsenat zurückverwiesen, damit das Strafmaß dort neu verhandelt werden kann. Der BGH bezweifelt, dass es sich tatsächlich um einen minderschweren Fall handelte und hob das Urteil in dem Aspekt auf.

Der neue Prozess am OLG begann mit der Verlesung dieser BGH-Entscheidung, in der es unter anderem heißt, das OLG habe bei seinem Urteil möglicherweise strafschärfende Aspekte nicht genug berücksichtigt, beispielsweise die "menschenverachtenden Beweggründe" der Angeklagten.

Für den neuen Prozess hat das Münchner OLG nun acht Verhandlungstage vor einem anderen Strafsenat angesetzt. Ein neues Urteil könnte dann am 29. August fallen.

Der erste Prozess war im April 2019 gestartet und hatte rund zweieinhalb Jahre gedauert. Als er damals begann, hatte das weltweit Schlagzeilen gemacht. Nach Angaben der jesidischen Organisation Yazda war der Münchner Prozess seinerzeit die weltweit erste Anklage wegen Straftaten von IS-Mitgliedern gegen die religiöse Minderheit der Jesiden. (Britta Schultejans, dpa)

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