Bauen

Michael Kordon, 1. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. (Foto: B. Gleixner)

16.04.2018

„Den Empfehlungen der Experten wenig gefolgt“

Kammer-Kolumne: Michael Kordon, 1. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, über das Landesentwicklungsprogramm

Jetzt ist sie also beschlossen, die Fortschreibung oder besser gesagt die Änderung des Landesentwicklungsprogramms. Zum 1. März 2018 hat der bayerische Ministerpräsident die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern“ (LEP) mit Zustimmung des Bayerischen Landtags in Kraft gesetzt. Wie in vielen anderen Gesetzgebungsverfahren haben sich Verbände, Vereine und Kammern mit ihrer Fachexpertise auch in die Diskussion zur Fortschreibung des LEP eingebracht. Sie haben die aus ihrer Sicht wesentlichen Punkte benannt, konstruktive Vorschläge erarbeitet sowie diskutiert und auf Risiken, die durch die Änderungen entstehen, hingewiesen. Wesentlicher Kritikpunkt war dabei allen voran die Lockerung des Anbindegebots, das zu einer verstärkten Zersiedelung führen dürfte. Die Experten kritisierten zudem die Ausweitung der Räume mit sogenanntem besonderem Handlungsbedarf, da sie deren tatsächliche Wirksamkeit bezweifeln. Und hinsichtlich der hohen Zahl der „zentralen Orte“ mahnten Kritiker an, dass eine Konzentration auf weniger Orte zu besseren realen Umsetzungs- und Entwicklungschancen führen würde.

Stark widerstreitende Interessen

Zentrale Aufgabe des LEPs ist, Bayern und seine Teilräume weiterzuentwickeln, zu ordnen und zu sichern. Es gilt, in allen Landesteilen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. Aber: Was genau ist unter solchen gleichwertigen Lebensbedingungen zu verstehen? Sind sie mit gleich viel Wohnraum pro Person in der Großstadt und auf dem Land gleichzusetzen? Oder sollen etwa gleiches Lohnniveau oder Freizeitangebot in ganz Bayern angestrebt werden? Diese Gleichwertigkeit der Lebensräume ist zwar ein abstraktes und schwer zu definierendes Ziel. Dennoch ist es richtig gewählt.
Es sind stark widerstreitende Interessen, die das Landesentwicklungsprogramm koordinieren und lenken muss. Es gilt, wie so oft in unserem dicht besiedelten Land, bei allen raumbildenden Planungen einen Kompromiss zu finden: Ökonomische Belange, die für den Wirtschaftsstandort und den wirtschaftlichen Erfolg als notwendig gesehen werden sowie der Wohnbedarf mit Wohnumfeld und Naherholung müssen mit Umweltschutz, Ökologie und Nachhaltigkeit in Einklang gebracht werden.
Bei der konkreten Planung beispielsweise eines Baugebiets können sich zusätzlich noch andere entscheidende Fragen stellen: Ist der Grundstückseigentümer bereit sein Land zu verkaufen? Wie können Firmen, die Arbeitsplätze und Steuereinnahmen versprechen, in der eigenen Gemeinde angesiedelt werden?

Ziele müssen
klar formuliert sein

Überregionale Interessen der Landesentwicklung werden in diesem Abwägungsprozess nur dann Eingang finden, wenn die Ziele und Handlungsrichtlinien sehr klar formuliert sind. Da Landkreise, Städte und Gemeinden im Wesentlichen nur für ihr eigenes Gebiet zuständig und handlungsfähig sind, liegt es an den überregional Verantwortlichen, die Linie der Landesentwicklung vorzugeben. Es ist natürlich das Recht, ja auch die Pflicht der gewählten, politisch Verantwortlichen, zu entscheiden, in welchem Maße den Empfehlungen von Experten gefolgt wird. Wenngleich es natürlich enttäuschend ist, wenn von der engagiert eingebrachten fachlichen Expertise nur sehr wenig seinen Niederschlag im tatsächlichen Gesetz findet. Da die von den Fachorganisationen eingebrachten Beiträge aus meiner Sicht nicht hinreichend Eingang in die Fortschreibung des LEPs gefunden haben, sind nun alle Beteiligten dazu aufgerufen, sich künftig umso stärker einzubringen. Kommunen müssen weiterhin so beraten werden, dass die Spielräume, die das Landesentwicklungsprogramm bietet, richtig genutzt werden und die Entwicklung des Landes in jedem einzelnen Gebiet verantwortungsbewusst geplant, gebaut und realisiert wird.
Die Landesentwicklung sollte ein lebendiger, sich weiterentwickelnder Prozess sein. Wenn nun eine Vision für ein besseres LEP entwickelt wird, gilt es den konstruktiven Dialog mit Landes- und Kommunalpolitik, mit Städten, Gemeinden und Bürgern im Sinne einer positiven Entwicklung unseres Landes fortzuführen.

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll eine Zuckersteuer eingeführt werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.