Bauen

Cover der ersten DIB-Ausgabe, das Grußwort von Günter Scholz im DIB sowie die erste Seite des Gesetzesentwurfs. (Foto: BayIKa)

27.02.2015

Eine für alle und alle für eine

Serie: 25 Jahre Bayerische Ingenieurekammer-Bau (1)

Tradition, Fortschritt, Innovation: Diese Schlagworte beschreiben nicht nur in wenigen Worten die Erfolgsgeschichte des deutschen Bauingenieurwesens, sondern auch die der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Um den im Bauwesen tätigen Ingenieuren eine Stimme zu geben, wurde 1990 die Bayerische Ingenieurekammer-Bau in München gegründet. Im diesem Jahr feiert sie ihr 25-jähriges Jubiläum.
Heute zählt die Bayerische Ingenieurekammer-Bau mit rund 6400 Mitgliedern zu den größten Ingenieurkammern Deutschlands. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt die beruflichen Belange und Anliegen der bayerischen am Bau tätigen Ingenieure in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit. Neben der Verleihung und dem Schutz der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ gehört dazu auch die Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Listen und Verzeichnisse.
Die Förderung von Baukultur, Wissenschaft, Forschung, Technik und Innovation ist ebenso Aufgabe der Kammer wie die Stärkung der Unabhängigkeit, Eigenverantwortung und Fachkompetenz der Mitglieder. Als Dienstleister bietet die Kammer ihren Mitglieder praktische Hilfen wie Informationsmaterial an, berät sie bei rechtlichen und beruflichen Fragen, betreibt die Weiterbildung in der Ingenieurakademie. Ferner schützt sie die beruflichen Belange der Ingenieure, fördert die internationale Zusammenarbeit zwischen den deutschen und ausländischen Kammern und wirbt als Botschafter der im Bauwesen tätigen Ingenieure bei jungen Menschen an Schulen, Hochschulen und Universitäten für einen interessanten Berufszweig.

Wichtige Rolle
beim Verbraucherschutz


Die Kammer überwacht die Erfüllung der beruflichen Pflichten der Ingenieure und informiert die Öffentlichkeit sachgemäß. Damit übernimmt die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auch eine wichtige Rolle beim Verbraucherschutz. Schließlich steht bei jedem Bauwerk die Sicherheit der Bewohner und Nutzer an erster Stelle.
Doch bis die Kammer zu dem wurde, wie wir sie heute kennen, mussten viele Jahre verstreichen. Zahlreiche Gespräche wurden geführt, Argumente ausgetauscht und Unstimmigkeiten beseitigt, bis der Grundstein der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gelegt werden konnte.
Angefangen hat alles mit der Gründung des Arbeitskreises „Bayerische Ingenieurkammer-Bau“ im Jahr 1972. Gründungsmitglieder waren der Verband höherer bautechnischer Beamter in Bayern, der Landesverband Bayerische Bauinnungen, der Bayerische Bauindustrieverband e. V. sowie der Verband Beratender Ingenieure, Landesverband Bayern. Deren Ziel war es, eine große Ingenieurekammer zu etablieren, die freiberufliche, beamtete und angestellte Ingenieure vertritt sowie die im Bauwesen tätigen Ingenieure berät, unterstützt und fortbildet.
Bevor jedoch am 15. Mai 1990 die Entscheidung im Bayerischen Landtag fiel, am 15. Juni 1990 die Einrichtung einer Bayerischen Ingenieurekammer-Bau im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde, am 1. Juli 1990 das Kammergesetz in Kraft trat und am 25. Juli 1990 schließlich die Gründungsversammlung stattfand, mussten noch einige Hürden überwunden werden.
Unter anderem wollte die damalige Politik von der Wichtigkeit einer berufsständischen Vertretung für die am Bau tätigen Ingenieure überzeugt werden. Die ersten Kammergesetzentwürfe wurden im Landtag eingebracht, doch sie verliefen im Sande. Weder der damalige Ministerpräsident Franz Josef Strauß noch zahlreiche Beamte waren Freunde der Kammer-Idee. Doch die Ingenieure gaben nicht auf und kämpften weiter, führten zahlreiche Gespräche mit Landtagsabgeordneten und überzeugten schließlich nach mehreren Jahren harter Arbeit.
Am 7. Juli 1989 brachten die Abgeordneten Alois Glück, Karl Kling, Hermann Regensburger, Georg Fendt und andere im Namen der CSU-Fraktion den Gesetzentwurf über den Schutz der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ und über die Errichtung einer Bayerischen Ingenieurkammer-Bau ein. In der entsprechenden Drucksache des Bayerischen Landtags, 11. Wahlperiode, wird das Anliegen wie folgt dargestellt:

Eine Kammer für alle
am Bau tätigen Ingenieure


„Die Beratenden Ingenieure, deren Berufsbild sich in den wesentlichen Zügen herausgebildet und gefestigt hat, tragen hohe Verantwortung für die Sicherheit von Bauwesen und damit für die Sicherheit von Leib und Leben. Es scheint deshalb gerechtfertigt, dem Vertrauen der Öffentlichkeit in die Leistungsfähigkeit zu Zuverlässigkeit dieses Berufszweiges durch den Schutz der Berufsbezeichnung ‚Beratender Ingenieur’ Rechnung zu tragen. In allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland bestehen Architektenkammern. Die Verantwortung der im Bauwesen tätigen Ingenieure bei der Planung, Errichtung und Überprüfung baulicher Anlagen ist mit derjenigen der Architekten vergleichbar. Deshalb liegt die Errichtung einer Bayerischen Ingenieurkammer-Bau nahe. Sie wird von zahlreichen bayerischen Berufsverbänden der im Bauwesen tätigen Ingenieure mit Nachdruck gefordert. Die Errichtung einer Bayerischen Ingenieurkammer-Bau soll einen Beitrag dazu leisten, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Ferner können von der Kammer wesentliche Aufgaben, die im öffentlichen Interesse und im Interesse der im Bauwesen tätigen Ingenieure liegen, unmittelbar und praxisnah wahrgenommen werden.“
Das Kammergesetz sollte damit die Lösung sein: „Der Gesetzentwurf legt die Merkmale und Aufgaben, die das Berufsbild des Beratenden Ingenieurs prägen, fest, normiert die Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung und regelt deren Schutz.“

Es wurde am
Namen gefeilt


Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs waren verschiedene Ausschüsse des Landtages involviert, es wurde am Namen gefeilt und ein „e“ eingefügt. Schließlich sollte es eine Kammer für alle am Bau tätigen Ingenieure sein – auch für die Ingenieurinnen. Daher wurde aus der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau die Bayerische Ingenieurekammer-Bau.
Der Landtag stimmte dem finalen Entwurf zu und so war es am 1. Juli 1990 endlich soweit: Das Kammergesetz trat in Kraft. Damit wurde einer der wichtigsten Meilensteine der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gelegt. 24 Tage später folgte die Gründung der Kammer und ihre Erfolgsgeschichte, die noch bis heute andauert, begann. (Anne Schraml) (Der erste Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: Günter Scholz; Karl Kling war der zweite Kammerpräsident - Fotos: BayIKa)

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