Bauen

Lydia Haack, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer. (Foto: Tobias Hase)

22.04.2025

„Klarheit, Qualität und Sicherheit müssen gewährleistet sein“

Architektenkammer-Kolumne zum Dritten Bayerischen Modernisierungsgesetz

Mit dem Dritten Bayerischen Modernisierungsgesetz will der Freistaat seine Deregulierungsoffensive konsequent fortsetzen. Nach dem Inkrafttreten der ersten beiden Gesetzesnovellen zum 1. Januar 2025 soll der dritte Entwurf nun ein weiterer Schritt auf dem Weg zu weniger Bürokratie, einfacheren Verfahren und mehr Handlungsspielraum sein – auch für die planenden Berufe. Die Bayerische Architektenkammer begrüßt grundsätzlich das erklärte Ziel, Landesrecht gezielt zu entschlacken und unnötige Regulierungen zurückzuführen. Denn eines ist offensichtlich: Überbordende Bürokratie und intransparente und komplizierte Verfahren lähmen die gesellschaftliche Entwicklung und den Fortschritt.

Im Fokus des Dritten Modernisierungsgesetzes stehen unter anderem das Zuwendungsrecht, Umweltverträglichkeitsprüfungen, der Immissionsschutz, der Brandschutz und das Baurecht. Themen, bei denen die planende Praxis tagtäglich mit den Auswirkungen komplexer Vorschriften ringt und die daher besonders große Hebel für echte Erleichterungen bergen.

Das Gesetz birgt
Chancen und Risiken

Wir haben uns als Kammer bereits in den vergangenen Novellierungsrunden konstruktiv eingebracht – mit konkreten, praxistauglichen Vorschlägen zur Entbürokratisierung des Bauens. Und wir äußern uns auch dieses Mal – der Bayerischen Staatskanzlei danken wir für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Denn als Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen sind wir entscheidende Mitgestalter der jetzt notwendigen Transformation.

Worauf es ankommt: Wohnraum, der bezahlbar ist. Städte und Gemeinden, die sich nach innen entwickeln, statt nach außen zu wachsen. Bestehende Gebäude, die weitergenutzt statt abgerissen werden. Und ein Planungsrecht, das Klimaschutz, Ressourcenschonung und zügige Verfahren nicht gegeneinander ausspielt, sondern miteinander in Einklang bringt.

Ein gutes Beispiel für das Potenzial regulatorischer Vereinfachung ist der Gebäudetyp-e. Mit dem zielgerichteten und nutzerorientierten Planungsansatz können nachhaltige Wohnbauten einfach und innovativ gebaut werden. Doch damit er seine Wirkung entfalten kann, braucht es die entsprechende rechtliche Absicherung – nicht nur auf Landesebene, sondern auch im Bundesrecht, es braucht das Zusammenspiel zwischen öffentlichem und privatem Baurecht. Denn ohne abgestimmte Regelungen bleibt manches Stückwerk.

Der vorliegende Entwurf des Dritten Modernisierungsgesetzes enthält einige Punkte, die wir kritisch bewerten: Die geplante Genehmigungsfreiheit für kleine Gebäude bis 20 Kubikmeter im Außenbereich etwa ist problematisch, weil sie eine unkontrollierte Ausbreitung von Containerbauten, Gartenhütten und Lagerschuppen begünstigen könnte und somit die Gefahr einer „Verhüttelung der Landschaft“ besteht. Im Interesse eines harmonischen Orts- und Landschaftsbildes sollte von dieser Regelung abgesehen werden.

Beim Dachgeschossausbau begrüßen wir zwar die Schaffung zusätzlichen Wohnraums, warnen jedoch vor spekulativen Maßnahmen ohne fachliche Planung. Häufig wenden sich Bauherren an uns, die beispielsweise „Hobbyräume“ in Kellergeschossen zu kleinen Wohnungen umbauen möchten und überrascht sind, wenn sie von den Anforderungen an Aufenthaltsräume wie Licht und Luft oder der Notwendigkeit eines zweiten Rettungswegs erfahren. Vor diesem Hintergrund sehen wir die geplante Ausweitung der Verfahrensfreiheit kritisch, da sie erhebliche Risiken birgt, wenn sie ohne Einbindung fachkundiger Planer erfolgt.

Künftig soll es außerdem ausreichend sein, mit einem formlosen Zweizeiler zwei Wochen vor Baubeginn Dachausbauten oder Nutzungsänderungen zu melden – auch hier fehlt eindeutig die fachliche Prüfung, ohne die es zu unnötigen Risiken und Fehlentwicklungen kommen kann.

Und besonders besorgt sind wir über die geplante Konzentration der Feuerbeschau primär auf Sonderbauten und deren Abschaffung bei vielen anderen Gebäuden. Gerade bei Wohngebäuden treten im Betrieb der Gebäude häufig Mängel beim Brandschutz auf, die potenziell lebensbedrohliche Folgen haben können. Eine regelmäßige Kontrolle, dass die Belange des Brandschutzes uneingeschränkt berücksichtigt werden, sollte nicht an der Grenze zu Sonderbauten enden.

Unsere konkreten Anpassungsvorschläge zu diesen und weiteren Kritikpunkten kann man in der vollständigen Stellungnahme auf der Website der Bayerischen Architektenkammer unter www.byak.de nachlesen.

Ein modernes Planungs- und Baurecht muss gleichermaßen Klarheit, Qualität und Sicherheit gewährleisten. Der Entwurf des Dritten Bayerischen Modernisierungsgesetzes bietet Chancen, aber auch Risiken, die einer Anpassung bedürfen. Als Architektinnen und Architekten sind wir bereit, unsere Expertise einzubringen, um die Transformation hin zu einer nachhaltigen Baukultur aktiv mitzugestalten. Denn nur im Dialog zwischen Politik, Fachplanern und Gesellschaft können wir gemeinsam die Grundlagen für ein zukunftsfähiges Bayern schaffen.

 

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