Bauen

Der Eigentümer einer Villa am Englischen Garten will einen Neubau auf das Grundstück setzen. Ein Münchner Gericht muss nun klären: Was macht aus einem alten Haus ein geschütztes Denkmal? Die Entscheidung dürfte sich hinziehen. (Foto: dpa/Matthias Balk)

28.08.2023

Streit um Abriss von Baudenkmal

Gericht will neues Gutachten

Muss eine denkmalgeschützte Villa am Englischen Garten einem modernen Haus weichen? Um diese Frage streitet seit Montag der Besitzer, der das Haus abreißen lassen will, mit der Stadt München vor dem Verwaltungsgericht. Bis zur Entscheidung dürfte noch einige Zeit vergehen - das Gericht entschied, ein zusätzliches Gutachten einzuholen.


Darin soll es um die Kernfrage des Verfahrens gehen: Handelt es sich bei dem zwischen 1928 und 1929 errichteten Haus um ein Denkmal oder nicht? Bislang liegen zwei Stellungnahmen vor, eine vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und eine, die im Auftrag des Klägers verfasst wurde. Sie kommen zu gegensätzlichen Einschätzungen.

Das Gebäude, das in der Königinstraße direkt am Englischen Garten liegt, steht seit 2017 unter Denkmalschutz. Dem Landesamt zufolge ist der zweigeschossige Bau mit Walmdach ein "Zeugnis der Verdichtung von Maxvorstadt und Schwabing" und wegen der Mischung verschiedener Architekturstile auch künstlerisch wertvoll. Die Klageseite argumentiert, das Haus sei weder aus geschichtlichen, aus künstlerischen, noch aus städtebaulichen Gründen denkmalwürdig und griff die Argumentation des Amts an.

Das Gericht teilte daraufhin mit, es hätten sich "Zweifel" an der Eigenschaft als Denkmal ergeben. Diese machten eine weitere Einschätzung nötig.

Der Kläger, ein Immobilienunternehmer, will einen möglichen Neubau nach eigenen Angaben als Privathaus nutzen. Er habe die Immobilie 2015 gekauft, um dort eine Art Mehrgenerationenhaus zu errichten, teilte er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur mit. Er wolle dort mit seinen Schwiegereltern und seinem behinderten Sohn einziehen. Deshalb müsse das Gebäude barrierefrei sein. Ein Umbau des Bestandshauses sei nicht möglich.

Auch in einem weiteren Fall stritt die Landeshauptstadt am Montag, ob es sich bei einem Wohnhaus um ein Baudenkmal handelt. Dabei möchte ein Unternehmen unter anderem Balkone an einem denkmalgeschützten Gebäude im Stadtteil Schwabing anbringen und die Anzahl der Stockwerke erhöhen. Vor fünf Jahren hatte die Stadt bereits einen sogenannten Vorbescheid für das Vorhaben erteilt, im Nachgang wurde das Haus jedoch als Denkmal eingestuft. Dagegen wehrt sich das Unternehmen mit zwei verschiedenen Klagen.
Bei der Verhandlung teilten die Richter am Verwaltungsgericht mit, aus ihrer Sicht erfülle das Haus die Anforderungen an ein Denkmal. Daher werde das Ansinnen wahrscheinlich zurückgewiesen. Eine Entscheidung soll bis zum nächsten Tag fallen.

Prozesse um denkmalgeschützte Bauten beschäftigen häufig Gerichte in München. 2017 hatte der Eigentümer das sogenannte Uhrmacherhäusl, ein kleines Wohnhaus in Obergiesing, ohne Genehmigung abreißen lassen. Obwohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verfügte, dass das Gebäude wiederaufgebaut werden muss, ist der ehemalige Standort weiterhin eine Ruine. Im vergangenen Jahr wurde der Eigentümer vom Amtsgericht München unter anderem wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt.
(Tom Sundermann, dpa)

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