Beruf & Karriere

Der Weg zur Firmentoilette darf nicht durchs Freie führen. (Foto: dpa/Stache)

16.08.2024

Der Gang zur Toilette zählt nicht als Pause

Manchen stinkt es, aber irgendwann muss jeder mal: Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, wie Sanitäranlagen auszusehen haben und welche Regeln dabei gelten

Eine Toilette für Mitarbeitende am Arbeitsplatz ist Pflicht“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Arbeitgeber müssen für bis zu zehn Mitarbeitende mindestens eine Toilette bereitstellen, ab elf Mitarbeitenden sind es zwei. Bei Fließbandarbeit oder beim Unterrichtsdienst in Schulen müssen mehr WCs zur Verfügung stehen.

Generell sind für weibliche und männliche Beschäftigte zwar getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann die Leitung aber auf getrennte Toiletten für weibliche und männliche Beschäftigte verzichten. Sogenannte Unisex-Toiletten sind generell zulässig. „Kleine Betriebe dürfen sie als alleinige Lösung bereitstellen“, so Meyer. In Firmen mit einer größeren Belegschaft können sie bei Bedarf zusätzlich zu der vorgegebenen Zahl von regulären Toiletten zur Verfügung stehen.

Die Toilettenräume müssen nah am Arbeitsplatz und auch nah der Pausen-, Bereitschafts-, Wasch- oder Umkleideräume sein. Die Weglänge zum Firmen-WC sollte nicht länger als 50 Meter sein, sie darf 100 Meter nicht überschreiten. Und: Arbeitgeber können in der Regel nicht erwarten, dass Beschäftigte ins nächste Gebäude laufen, um das WC zu nutzen. Zumutbar ist allerdings, wenn sich die Toilette nicht auf der gleichen Etage wie der Arbeitsplatz befindet. Der Weg von ständigen Arbeitsplätzen in Gebäuden zu Toiletten soll laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auch nicht durchs Freie führen.

In dem Toilettenraum muss sich laut BAuA neben einem Kleiderhaken und einer Toilettenbürste ein Papierhalter befinden. Zudem muss in den Toilettenzellen immer WC-Papier vorhanden sein. Auch Hygienebehälter mit Deckel sind Pflicht. Darüber hinaus muss es in Toilettenräumen möglich sein, sich die Hände zu waschen und zu trocknen.

Wer geht wie oft wie lang auf die Toilette? Das darf nicht erfasst werden

Wie oft Firmen-WCs zu reinigen sind, hängt davon ab, wie häufig sie genutzt werden. „Bei täglicher Nutzung sind sie mindestens einmal täglich sauberzumachen“, sagt Meyer. Manche Arbeitgeber verlangen, das Mitarbeitende diese Aufgabe übernehmen. Das müsse aber ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart sein, so Meyer. Ist es nicht vertraglich vereinbart, sind Arbeitgeber nicht berechtigt, ihren Mitarbeitenden die WC-Reinigung anzuweisen.

Der Gang zur Toilette gilt nicht als Pausenzeit. „Vielmehr ist der Toilettengang rechtlich eine Unterbrechung der Arbeit, die der Arbeitgeber bezahlt“, sagt Meyer. Arbeitgeber dürfen den Zeitpunkt und die Dauer von Toilettengängen ihrer Beschäftigten nicht erfassen. Das ist nach BAuA-Angaben mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmenden unzulässig.

Wer außerhalb eines Firmengebäudes tätig ist, muss die Toiletten-Frage für sich selbst klären. Infrage kommen zum Beispiel öffentliche WCs. „Pflegedienst-Mitarbeitende können häufig das WC der zu betreuenden Person nutzen“, sagt Meyer. Anders wiederum sieht es auf Baustellen aus. Beschäftigt ein Arbeitgeber auf einer Baustelle mehr als zehn Personen länger als zwei zusammenhängende Wochen gleichzeitig, sind laut BAuA Toilettenräume bereitzustellen. Auf Baustellen mit bis zu zehn Beschäftigten reichen mobile Toilettenkabinen. (Sabine Meuter, dpa)

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