Beruf & Karriere

Wer keine Steuererklärung abgibt, verschenkt in der Regel bares Geld. (Foto: dpa/Robert Michael)

26.07.2024

Fünf Tipps für eine satte Rückerstattung

Spätestens am 2. September muss die Steuererklärung für letztes Jahr beim Finanzamt eingegangen sein

Und jährlich grüßt das Murmeltier. Die Steuererklärung erweist sich für die meisten als ungeliebte Pflicht. Vielen erscheint diese Ansammlung von Zahlen und Daten als zu kompliziert oder schlicht undurchsichtig. Dies führt dazu, dass, laut Zahlen des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2022, über elf Millionen Berufstätige erst gar keine Steuererklärung eingereicht haben.

Dabei lässt sich jeder dieser Steuerpflichtigen bares Geld entgehen, liegt die durchschnittliche Rückerstattung doch bei erheblichen 1095 Euro. Mit der richtigen Herangehensweise und ein paar kleinen Kniffen kann der näher rückende Stichtag vom Fluch zum Segen werden. 

Tipp 1: Frühzeitig beginnen und Unterlagen sammeln

Planung ist die halbe Steuererklärung. Wie so oft im Leben liegt auch hier der Schlüssel in der rechtzeitigen und sorgfältigen Vorbereitung. Wer frühzeitig beginnt, alle relevanten Unterlagen schon im Laufe des Jahres zu sammeln, erspart sich das hektische Zusammensuchen Ende Juli. Folgende Papiere sollte jede Bürgerin und jeder Bürger bereithalten: 1) Lohnabrechnungen und Gehaltszettel als Nachweis für das Einkommen und die bereits gezahlten Steuern. 2) Belege für Sonderausgaben, beispielsweise Spendenquittungen, Rechnungen für medizinische Ausgaben oder Unterhaltszahlungen. 3) Werbungskostenbelege wie Nachweise für Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten. 4) Versicherungsnachweise, zu denen Bescheinigungen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gehören. 5) Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge.

Tipp 2: Sorgfalt und Genauigkeit walten lassen 

Wer bei einer Steuererklärung – egal ob versehentlich oder mit Vorsatz – Angaben falsch macht oder weglässt, ist gesetzlich verpflichtet, diese richtigzustellen. Deshalb sollten Steuerpflichtige ein besonderes Augenmerk auf die Korrektheit und Vollständigkeit der Auskünfte legen. Fehler oder fehlende Informationen können ansonsten zu Rückfragen vom Finanzamt führen und den Prozess verzögern. Mit einer sorgfältigen Prüfung aller Eingaben und dem Anhang der relevanten Belege steht einer fehlerfreien Steuererklärung nichts im Weg und es lässt sich Zeit und Aufwand einsparen. 

Tipp 3: Homeoffice (k)ein Sonderfall 

Mit dem Laptop in der Küche arbeiten oder mal eben Mails von der Couch beantworten – vor einigen Jahren war dies für die Mehrheit noch unvorstellbar. Doch nun ist Homeoffice längst keine Seltenheit und deshalb auch kein Sonderfall in der Steuererklärung mehr. Tage, an denen eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer ausschließlich von zu Hause aus arbeitet, lassen sich in der Steuererklärung mit der Homeoffice-Pauschale geltend machen. Ganze 6 Euro werden pro Tag angerechnet. Insgesamt lassen sich so 210 Tage und damit bis zu 1260 Euro im Jahr steuerlich absetzen, und das ganz ohne einen Nachweis durch Belege.

Tipp 4: Fristen einhalten 

Zeit bleibt ein entscheidender Faktor und macht die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung entscheidend, um Verzugszinsen oder Strafen zu vermeiden. Dieses Jahr endet die Frist für die Einreichung der Steuererklärung des vergangenen Jahres beim Finanzamt am 2. September 2024. Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2024 dann jedoch wieder die normalen Abgabefristen. Die Steuererklärung für 2024 muss also spätestens am 31. Juli 2025 beim Finanzamt abgegeben werden. Und aufgepasst: Eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2019 macht es deutlich schwieriger, Fristverlängerungen zu beantragen. Dies geschieht nur noch in Ausnahmefällen, nämlich wenn Steuerpflichtige ohne eigenes Verschulden die Abgabe versäumen. Beauftragen diese einen Steuerberater, verlängert sich die Frist in der Regel bis Ende Februar des nächsten Jahres. 

Tipp 5: Programm oder Beratung? 

Um Prozesse zu vereinfachen, nutzen heutzutage viele Menschen Steuerprogramme und Onlineportale, die bei der Erstellung der Steuererklärung helfen und möglicherweise fehlendes Know-how ersetzen sollen. Diese Tools bieten eine intuitive Benutzeroberfläche und führen Schritt für Schritt durch die einzelnen Punkte. Mit der vereinfachten Bedienung kommt aber auch die Tücke, dass etwaige Eingabefehler dem Einreichenden zur Last gelegt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, fährt immer noch am besten mit erfahrenen Steuerberatern, die Fallstricke sowie Kniffe kennen und Steuererklärungen fristgerecht sowie optimiert einreichen, um die größtmögliche Rückerstattung herauszuholen. (Benjamin Bhatti)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll eine Zuckersteuer eingeführt werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.