Beruf & Karriere

Typisch für Mobbing ist das proaktive Vorgehen der Rädelsführer. Betroffene leiden dann oft unter psychischen Problemen. (Foto: dpa/Sari Gustafsson)

01.03.2019

Psychoterror am Arbeitsplatz

Trotz fehlendem Anti-Mobbing-Gesetz kann der juristische Weg erfolgreich sein – was Betroffene dabei beachten sollten

Vom Chef nichts als Kritik und dauernde Kontrollen, die Kollegen lästern, die Aufgaben sind eine Degradierung. Wer am Arbeitsplatz systematisch von anderen Mitarbeitern oder Vorgesetzten gemobbt wird, unterliegt großem psychischen Druck und täglichem Stress. In vielen Fällen ist ein Wechsel des Arbeitsplatzes eine Erlösung für den Betroffenen – und das Ziel der Mobbingtäter. Um dem Psychoterror etwas entgegenzusetzen, kann unter anderem der rechtliche Weg sinnvoll sein. In der Praxis enden Verfahren meist mit einer Abfindung und der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Experten für Arbeitsrecht raten deshalb vor allem dann zu juristischen Mitteln, wenn man bereits eine neue Stelle in Aussicht hat.

Scherereien, Diskriminierung oder Mobbing?

Mithilfe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) können Arbeitnehmer sich gegen Benachteiligung oder Herabwürdigungen aufgrund ihres Geschlechts, ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Orientierung oder einer Behinderung zur Wehr setzen. Zum Schutz vor Mobbing existiert in Deutschland, anders als in anderen Ländern, jedoch kein Gesetz. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Klage daher: Die belastenden Vorgänge am Arbeitsplatz müssen vor Gericht als Mobbing anerkannt werden. Dafür sollten sie über mehrere Monate auftreten, und der oder die Täter sollten dabei erkennbar planvoll und bewusst handeln. Denn hin und wieder ein spontaner Streit unter Kollegen oder Meinungsverschiedenheiten mit dem Chef sind noch kein Mobbing, erläutert Manuela Beck, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Hasselbach in Köln. „Typisch für Mobbing“, so die Expertin, „ist auch das proaktive Vorgehen der Rädelsführer. Die Schikanen erfolgen also nicht als Reaktion etwa auf ein unverschämtes Auftreten des Opfers, sondern ohne ersichtlichen Anlass.“ Ein weiteres Zeichen: Das Opfer nimmt innerhalb des Unternehmens eine unterlegene Position gegen den oder die Täter ein, entweder weil er in der Hierarchie niedriger steht oder die mobbenden Kollegen schlicht in der Überzahl sind. Treffen diese Merkmale zu, bewertet auch der Richter die Vorgänge wahrscheinlich als Mobbing.

Wenn Gespräche mit den Kollegen oder Vorgesetzten erfolglos waren und die täglichen Erniedrigungen nicht aufhören, lässt sich die Situation selten ohne die Versetzung oder den Weggang einer der Beteiligten lösen. Ist es der Chef selbst, der seinen Mitarbeiter mobbt, scheint das Ziel meist klar: Der Mitarbeiter soll kündigen. Eine juristische Auseinandersetzung kann in der Regel zwar das Mobbing nicht abstellen, jedoch für einen finanziellen Ausgleich sorgen. Dies etwa mit einer Klage auf Unterlassung oder Schmerzensgeld, so Ulrich Hallermann, Fachanwalt für Arbeitsrecht: „Wer sich mit rechtlichen Mitteln wehren will, sollte sich unter den Kollegen Zeugen suchen, die vor Gericht aussagen können. Und eine möglichst gute Dokumentation der Vorkommnisse ist wichtig, beispielsweise in Form eines Tagebuchs.“ In so einem Tagebuch ist es sinnvoll, jede Anfeindung und sonstige Vorfälle mit Datum und den beteiligten Personen zu notieren. Als Zeugen können auch ehemalige Kollegen hilfreich sein, da diese eher gewillt sein dürften, sich zu äußern. Wichtig, um vor Gericht argumentieren zu können: alles sammeln, was das Mobbing beweisen kann. Schriftliche Dokumente wie Emails sollte man archivieren, zu Gesprächen Gedächtnisprotokolle erstellen. Wer bereits wegen psychischer Probleme einen Arzt aufgesucht hat, kann diesen um ein mehrseitiges Attest bitten. Aber Finger weg von Gefälligkeitsattesten – diese könnten vor Gericht eher zu Unglaubwürdigkeit der Klage führen.

Mitunter müssen Mobbingopfer auch Dinge erleiden, die vor Gericht klarer einzustufen sind. Schädigen die Kollegen etwa den Ruf eines Betroffenen durch üble Nachrede oder Verleumdung, oder kommt es gar zu sexueller Nötigung, rät Rechtsanwalt Hallermann, Anzeige gegen den oder die Täter zu erstatten. Denn diese Vorgänge gelten auch vor dem Gesetz nicht mehr „nur“ als Psychoterror, sondern als Straftaten. (Evamarie Mackenbrock)

Kommentare (1)

  1. rustyoldguy am 13.03.2019
    Wenn man entdeckt, das man gemobbt wird, ist es in der Regel für Gegenmaßnahmen viel zu spät. Mobbing ist sehr selten offen anzutreffen. Da hilft oft nur ein Wechsel des Arbeitsplatzes. Ein kleiner Trost ist nur, das Mobbing oft ein Anzeichen dafür ist, das irgend etwas in der Firma oder am Arbeitsplatz schief läuft. Nicht selten äußert sich das erst Jahre später durch eine spätere Schließung wegen Insolvenz, eine Verlagerung der Arbeitsplätze, Schließung von Zweigwerken, oder der Verkauf der Firma. Meiner bescheidenen beruflichen Lebenserfahrung nach trifft dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch später zu. Oft reicht nur ein kleiner Erfolg, etwa das erfolgreiche Absolvieren einer Weiterbildungsmaßnahme, oder einfach nur das etwas bessere Abschneiden bei einer Prüfung,
    oder gar nur ein Lob des Vorgesetzten aus,um so etwas hervor zu rufen. In der Regel trifft es engagierte Mitarbeiter am ehesten. Besser bei Gesprächen mit "Kollegen" was die eigene Ausbildung und den beruflichen Werdegang betrifft, sich möglichst zurück zu halten. Eigentlich eine Schande mit Blick auf den sogenannten Fachkräftemangel.
    Psychoterror ist dabei das harmloseste, was einem passieren kann. Sehr oft sind zum Beispiel Manipulationen am Fahrzeug des Opfers der Fall. Wie etwa das öffnen oder Lockern der Ölablassschraube, Kratzer in der Windschutzscheibe, Zerbeulen durch Tritte an den Kotflügel oder die Türe, Schläge in die Magengrube des Opfers, Faustschläge ins Gesicht, oder das komplette Zerkratzen des Autolacks, Nägel unter den Reifen. Oder eben "nur" Vergabe gefährlicher Arbeiten, wie etwa das Sägen sehr schmaler Teile auf der Kreissäge, selsbverständlich ohne Hilfsmittel. Alles schon selber mal gesehen. Ich selbst wurde einmal (ca 1984) Zeruge, wie einer Psychopharmaka in die Bierflasche eines Bauarbeiters tat. Gott Lob wurde der Täter später entlassen. Ebenso einmal, wie jemand versuchte, mit den Firmenwagen einen Kollegen über den Haufen zu fahren. Der Chef und die Kollegen waren geschockt. Die Liste der Möglichkeiten ist lang. Besser also so schnell wie möglich verschwinden, auch wenn man nur unfreiwillig bei so etwas Zeuge wird. Mobbing kann(ist) lebensgefährlich sein.
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