Beruf & Karriere

Bei der Bundeswehr gibt es vielfältige Aufgaben. (Foto: dpa/Philipp Schulze)

30.08.2024

Verbeamtet beim Bund

Welche Laufbahnen es bei der Bundeswehr gibt

Als Beamtin oder Beamter im mittleren Dienst arbeitet man in technischen Bereichen oder in der Verwaltung. Beispiele für Berufe im technischen Dienst sind Elektromeister*in, Kfz-Werkstattleiter*in oder Technische Zeichner*in. Zu den Jobs in der Verwaltung zählen unter anderem die Bibliothekarin oder der Bibliothekar, die Rechnungsführerin oder der Rechnungsführer sowie die Büroleiterin oder der Büroleiter.

Die Bundeswehr bietet auch die Ausbildung von künftigen Beamtinnen und Beamten für die Laufbahn des mittleren Dienstes an. Hierfür benötigt man die Mittlere Reife oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Der zweijährige Vorbereitungsdienst beinhaltet unter anderem ein neunmonatiges Praktikum in einer Bundesbehörde sowie die Fremdsprachenausbildung Englisch.

Es gibt ebenso die Möglichkeit eines Direkteinstiegs. Hierfür ist neben einer für die jeweilige Laufbahn gesuchten Berufsaus- oder weiterbildung (zum Beispiel Fachwirte, Facharbeitende, Personen mit Gesellenbrief oder abgeschlossener Meisterprüfung, technische Fachkräfte) eine vergleichbare Berufserfahrung von mindestens 1,5 Jahren notwendig.

Führungsverantwortung und Facharbeit

Als Beamt*in im gehobenen Dienst übernimmt man Führungsverantwortung und die Facharbeit in technischen und nichttechnischen Bereichen der Bundeswehrverwaltung. Zu den Berufen im nichttechnischen Verwaltungsdienst zählen Tätigkeiten im Bereich der Bereichs- und Teamleitung, in der Sachbearbeitung im kaufmännischen Gebäudemanagement oder in der Karriereberatung. Im technischen Dienst kann man etwa als Flugversuchsingenieur*in oder als Erprobungsingenieur*in für Waffensysteme seinen neuen Traumjob finden.

Als Beamt*in im höheren Dienst arbeitet man auf der Managementebene. Als Führungskräfte besitzt man bereits einen akademischen Master- oder universitären Diplomabschluss (Rechtswissenschaften: 1. und 2. juristische Staatsprüfung). In vielen Fällen wird eine vergleichbare berufliche Tätigkeit von mindestens 2,5 Jahren vorausgesetzt. Die Aufgaben im höheren Dienst sind besonders vielfältig. Je nach akademischer Ausrichtung erstrecken sich diese von technischen Berufen wie Ingenieur*in bis zu den Bereichen der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, der Psychologie oder der Meteorologie. Und das ist keine abschließende Auflistung.

Sowohl für den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst gilt, dass man nach bestandener Laufbahnprüfung, beziehungsweise nach der Großen Staatsprüfung im höheren Dienst, als Beamt*in auf Probe übernommen werde. Die Probezeit beträgt im Regelfall drei Jahre. Nach dieser Zeit wird man zur Beamt*in auf Lebenszeit ernannt. (BSZ)

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