Kommunales

Künftig muss eine Fraktion im Nürnberger Stadtrat aus mindestens vier Mitgliedern bestehen. Das hat eine Mehrheit des Gremiums so entschieden - zu Ungunsten von AfD und Linke. (Foto: dpa/Daniel Vogl)

25.11.2024

Änderung im Stadtrat – AfD und Linke ohne Fraktionsstatus

Im Nürnberger Stadtrat müssen Fraktionen künftig aus mindestens vier Mitgliedern bestehen. Für zwei Parteien hat das unmittelbare Folgen

Der Nürnberger Stadtrat hat die Vorgaben zur Mindestgröße einer Fraktion geändert - in der Folge verlieren Linke und AfD ihren Fraktionsstatus. Künftig muss eine Fraktion aus mindestens vier Mitgliedern bestehen, beide Fraktionen haben aktuell nur drei Mitglieder.

Der Antrag von CSU, SPD, Grünen, FDP, ÖPD und Freier Allianz wurde mit 58 zu 8 Stimmen angenommen. Die Parteien begründeten den Schritt mit einer besseren Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Stadtrats. Es gehe darum, dass der Fraktionsstatus nicht weiter von mehr oder weniger zufälligen Veränderungen der Stärkeverhältnisse im Rat und dadurch notwendige neue Ausschussbesetzungen abhängen soll, wie es in dem Antrag hieß. Sie verwiesen zudem auf die Funktion einer Fraktion zur Koordination und Bündelung der Meinungen. Mit abnehmender Größe verliere dies zunehmend an Sinn. 

Ein AfD-Stadtrat hatte im Herbst die Fraktion seiner Partei verlassen und so etwa bei Fragen zur Größe und Besetzung von Ausschüssen für Unklarheit gesorgt.

Weniger Aufwandsentschädigung, weniger Redezeit

Vertreter von Linke und AfD bekommen nach Angaben der Stadt in der Folge weniger Redezeit bei den Etatberatungen, auch steht ihnen künftig weniger Aufwandsentschädigung zu als den Fraktionen. Ein Sprecher der Stadt teilte dazu mit, die Verwaltung wolle eine ergänzende Regelung zur Bezuschussung unterbreiten, die ab 2025 greifen würde. Bis dahin ergeben sich hierbei demnach keine Änderungen. 

Die AfD kritisierte, es werde ein weiteres Mal versucht, ihre Rechte im Stadtrat zu beschneiden. Den Schritt mit der Funktionsfähigkeit des Gremiums zu begründen, sei zudem vorgeschoben und halte einer sachlichen, rationalen Überprüfung nicht stand. 

Im Oktober war eine Änderung der Fraktionsgröße zunächst an formalen Gründen gescheitert. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte ein Veto eingelegt, da das Thema erst kurzfristig auf der Tagesordnung gelandet war. Ein Sprecher der AfD teilte nun mit, sie hätten erneut juristische Schritte gegen die Änderung eingeleitet. Wie die "Nürnberger Nachrichten" berichten, will auch die Linke rechtlich dagegen vorgehen und kritisiert den Schritt als "willkürlich". (Sebastian Schlenker, dpa)

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