Kommunales

„Und was kostest Du so?“ Die Hundesteuer schwankt zum Teil massiv zwischen den einzelnen Kommunen. (Foto: dpa/Marcus Brandt)

13.10.2023

Die Hundesteuer sprudelt

Deutschlands Städte und Gemeinden erzielen im vergangenen Jahr Rekordeinnahmen von 414 Millionen Euro

Bei der Gewerbesteuer kommt es den Kommunen gerade nass rein – aber eine Quelle sprudelt noch: die Hundesteuer. Im vergangenen Jahr erzielten Deutschlands Städte und Gemeinden dabei eine Rekordeinnahme von 414 Millionen Euro.

Das liegt zum einen daran, dass in den Haushalten der Bundesrepublik noch nie so viele Wauzis gehalten wurden; während der Pandemie schafften sich viele Alleinlebende ein Tier als Trost gegen die soziale Isolation an. Aktuell sind 10,7 Millionen Hunde in privaten Haushalten registriert, vor Corona waren es 9,4 Millionen. Und der Trend geht immer mehr zum Zweithund: Rund ein Zehntel der Hundehalter*innen nennt inzwischen mehrere Tiere ihr eigenes; auch das ein neuer Rekord.

Aber die Kommunen schrauben die Hundesteuer derzeit vielerorts auch kräftig nach oben – ist sie doch eine der wenigen Möglichkeiten, mit denen sich zusätzlich noch etwas Geld generieren lässt. In der Gemeinde Herrsching im Landkreis Starnberg etwa wurde heuer die Hundesteuer von 60 Euro auf 80 Euro pro Jahr angehoben. Im oberbayerischen Pfaffenhofen sind es 65 Euro, deutlich günstiger kommen Hundebesitzende im niederbayerischen Straubing mit 50 Euro im Jahr weg. Kampfhunde wiederum kosten teilweise den fünf- bis zehnfachen Betrag.

 

„Großstädte wollen Hunde aus Stadtbild verbannen“



Generell klaffen dabei zwischen den rund 11 000 deutschen Städten und Gemeinden massive Unterschiede. Während der Freistaat sich bei der Steuer für normale Hunde aber eher im Durchschnitt der einzelnen Länder bewegt, langt Bayern bei Kampfhunden unter allen Flächenländern mit am meisten zu: 800 Euro und mehr im Jahr sind möglich. Nur in Mecklenburg-Vorpommern wird es mit 1000 Euro noch teurer. Was sich aber auch auszahlt: Gemessen an der Einwohnerzahl kommt es hierzulande mit am wenigsten zu Beißattacken von Kampfhunden. Obendrein sind es die beiden Bundesländer mit den meisten Tourist*innen.

Man tut den Gemeinderäten jedoch kein Unrecht, wenn man konstatiert, dass ihre Berechnungsgrundlage dafür ein wenig intransparent ist. Tendenziell sind die Hundesteuern in den Großstädten höher als in den kleineren, ländlichen Gemeinden. Die höchste Steuer erhebt die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz mit 186 Euro pro Jahr für das erste Tier. In Bayern liegt München an der Spitze mit 100 Euro.

„Ich denke, dass die Metropolen das auch als ordnungspolitische Steuer sehen“, meint Leif Kopfernik vom Verband für das deutsche Hundewesen. „Sie möchten die Hundehaltung im großstädtischen Raum möglichst unterbinden.“ Das Tier nicht anzumelden, kann aber richtig teuer werden: Bis zu 10 000 Euro Bußgeld sind möglich. Am günstigsten kommen Hundefreunde übrigens in der nordrhein-westfälischen Stadt Verl im Landkreis Gütersloh weg: Dort beträgt die jährliche Hundesteuer 24 Euro.

 

Katzen bleiben wohl vorerst unbesteuert



Viele Herrchen und Frauchen schimpfen nun, dass sich trotz zum Teil saftiger Steuererhöhungen nichts getan hat hinsichtlich eines besseren Angebots – etwa mehr Spender für Kotbeutel im öffentlichen Raum oder auch mal eine zusätzliche Hundewiese zum Spielen. Doch dazu ist die Gemeinde auch nicht verpflichtet: Anders als oft geglaubt, wird die Hundesteuer nicht dazu verwendet, die Reinigung der Straßen von den Hinterlassenschaften der Tiere zu bezahlen. Die Steuer ist nicht zweckgebunden. Die Einnahmen fließen vielmehr in den allgemeinen Haushalt der Gemeinde. Diese kann das Geld für alles Mögliche verwenden, etwa für das Renovieren des Rathauses oder den Umbau von Kitas.

Noch nicht durchsetzen konnte sich der schon wiederholt von einigen Politiker*innen ins Spiel gebrachte Gedanke, auch die mehr als 15 Millionen Katzen zu besteuern. Das freilich müsste erst der Landtag beschließen, hierfür eine eigene Steuer zu erheben steht den Kommunen rechtlich nicht zu. (André Paul)

 

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