Kommunales

Mitunter landen junge Menschen, denen der Hartz-IV-Bezug massiv gekürzt wird, auf der Straße. Für Hilfsangebote sozialer Organisationen sind sie dann kaum noch zu erreichen. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

18.01.2019

"Die Jugendlichen können so auf der Straße landen"

Junge Menschen werden bei Verstößen gegen ihre Hartz-IV-Auflagen weit härter bestraft als ältere – nicht nur aus Sicht vieler Kommunen ist dies ein Unding

Die Jobcenter haben strenge Vorgaben für Empfänger von Hartz IV. Erfüllen die Bedürftigen diese nicht, kann die Hilfe gestrichen werden. Doch für junge Menschen sind Strafen härter als für ältere – mit teils katastrophalen Folgen. Nun fordern Vertreter der Kommunen ein Umdenken.

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Dieser für das Selbstverständnis westlicher Demokratien so wichtige Grundsatz hat in Deutschland nur begrenzt Gültigkeit. Denn der Gesetzgeber hat für bestimmte Bevölkerungsgruppen oft andere Regeln erlassen, als für andere – so werden neben Behinderten beispielsweise Kinder und Jugendliche oft extra geschützt. So sieht etwa das Strafrecht für junge Menschen in der Regel weit weniger drakonische Strafen vor als für Erwachsene. Schließlich fällt es manchen Jugendlichen und Heranwachsenden auch wegen der mangelnden Lebenserfahrung mitunter schwer, die Folgen ihrer Taten abzusehen.

Doch es gibt zumindest einen Bereich, in dem es genau andersherum ist – und das ausgerechnet im Sozialrecht. Denn bei den Hartz-IV-Sanktionen werden junge Menschen generell härter bestraft als ältere.

Empfänger von Hartz IV sind verpflichtet, sich aktiv an ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und damit um das Ende ihrer Bedürftigkeit zu bemühen. Erfüllen sie diese Vorgaben ohne Angabe wichtiger Gründe nicht, hat das Jobcenter das Recht, die Leistungen in mehreren Stufen, gestaffelt um je 30 Prozent, zu kürzen. Frauen und Männer unter 25 Jahren können jedoch noch stärker sanktioniert werden. Ihnen kann der zuständige Mitarbeiter bereits bei der ersten Ablehnung einer aus Sicht des Jobcenters zumutbaren Arbeit die Auszahlung des Hartz-IV-Satzes für bis zu drei Monate komplett streichen. Nach der zweiten Pflichtverletzung gibt es dann auch oft kein Geld mehr für Heizung und Miete. Bei älteren Empfängern erfolgen die Sanktionen dagegen in mehreren Stufen, auch sind sie weniger streng.

Mitunter erfüllen derlei drakonische Maßnahmen ihr Ziel: Die jungen Menschen suchen sich wieder einen Job. Doch bei vielen wird auch das Gegenteil erreicht. Zum einen können sich bereits bestehende psychische oder andere gesundheitliche Probleme bei den Heranwachsenden verschärfen, wenn der Staat mit der Strafkeule auf sie einschlägt. Zum anderen drohen im Fall einer aufgrund einer nicht gezahlten Miete eintretender Wohnungslosigkeit junge Menschen endgültig jeglichen Halt zu verlieren und womöglich auf die schiefe Bahn zu geraten.

„Die Jugendlichen können so auf der Straße landen“, kritisiert der renommierte Kölner Sozialforscher Christoph Butterwegge bereits Ende 2016. Dass ausgerechnet die Jungen bei den Sozialleistungen besonders hart bestraft würden, gebe es nur in Deutschland. Diese unsägliche Rohrstock-Pädagogik längst vergangener Zeiten habe in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts nichts zu suchen, denn mit alttestamentarischer Strenge bewirke man „keine Verhaltensänderung im positiven Sinne, sondern oft genug das Gegenteil“, sagte er nun "Focus Online". Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung riet bereits 2018, die verschärften Strafen für unter 25 Jahre alte Hartz-IV-Bezieher zu streichen. Einerseits nähmen junge Hartz-IV-Empfänger nach einer Sanktion eher einen sozialversicherungspflichtigen Job als solche ohne Strafen.

Andererseits könnten Sanktionen dazu führen, dass sich die unter 25-Jährigen komplett vom Arbeitsmarkt zurückziehen beziehungsweise die Integration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt beeinträchtigt wird, heißt es in einer Studie des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit. Auch könne das Leben der jungen Menschen durch zu scharfe Sanktionen eingeschränkt werden, etwa durch „eine teils eingeschränkte Ernährung“ oder „Zahlungsrückstände verbunden mit der Sperrung der Energieversorgung“.

2017 verhängten die Jobcenter offiziellen Angaben zufolge insgesamt fast eine Million Sanktionen. Allerdings kann davon mehrfach dieselbe Person betroffen sein. In gut drei Viertel der Fälle hatten die Betroffenen einen Termin beim Jobcenter versäumt. Wie viele junge Menschen betroffen waren, ist in dieser Aufstellung explizit nicht erfasst. Doch es sind keine Einzelfälle.

Für Hartz IV, auch Arbeitslosengeld II genannt, kommen neben dem Bund auch Städte und Landkreise auf. Sie müssen etwa von den Kosten für die Regelsatzerhöhung für alle Empfänger von ALG II im Jahr 2019 gut 20 Millionen Euro bezahlen. Dennoch sind es die Städte und Landkreise, die einmal mehr Weitblick beweisen als die Bundesregierung. So hat der Deutsche Landkreistag Anfang Januar eine Entschärfung der Regelungen für Unter-25-Jährige angeregt. Präsident Reinhard Sager wünscht sich eine Vereinfachung der Regelungen für Jobcenter und Leistungsempfänger. So sollten die heutigen Sonderregelungen bei Pflichtverletzungen von Personen unter 25 Jahren gestrichen werden, fordert Sager. Es gäbe dann einheitliche Sanktionsregelungen für alle Leistungsempfänger.

Der Bayerische Landkreistag unterstützt diese Position: „Auch wir befürworten im Sinne von Verfahrensvereinfachungen eine Vereinheitlichung bestehender Regelungen“, sagte eine Sprecherin der "Staatszeitung".

Ein Sprecher des Bayerischen Städtetags verwies auf Anfrage auf die Zuständigkeit des Bundesverbands. Der Deutsche Städtetag fordert, harte Sanktionen für junge Empfänger von Hartz IV zu streichen. „Der Grundsatz des ‚Förderns und Forderns‘ ist durchaus sinnvoll“, sagte dessen Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der "Funke Mediengrupp". „Die aktuell besonders harten Sonderregeln für Menschen unter 25 Jahren halten die Städte allerdings für überflüssig.“ Für Dedy ist klar: Hartz-IV-Sanktionen „sollten für alle Altersgruppen gleich sein.“ Die harten Sanktionen für junge Erwachsene erhöhten bei den Betroffenen „die Gefahr, dass sie in Obdachlosigkeit geraten, ihren Krankenversicherungsschutz verlieren und gar nicht mehr von irgendeiner Instanz erreicht werden“.

Nun ist die Bundesregierung gefragt. Eine Reform ist jedoch aktuell nicht geplant. Während man sich innerhalb der SPD für eine Abschwächung der Sanktionen ausspricht, gab es zuletzt vor allem in der Union Bedenken. Es bleibt also erstmal dabei, dass manche Menschen eben gleicher sind als andere. (till)

Kommentare (1)

  1. ExHiIV am 20.01.2019
    so so die Jugendlichen könnten so auf der Straßen landen?

    Ja Herrgott ist ja ganz was Neues. In was für einem Land lebe ich hier mittlerweile, dass das nicht schon einem der gesunde Menschenverstand sagen müsste ohne dass man dafür sogenannte Experten in Auftrag geben muss, damit man zu dieser Einsicht kommt ? Muss man selbst studiert haben um nicht mehr in Gesamtzusammenhängen denken zu können, wozu es 14 (!) Jahre seit Einführung der Hartz IV-Gesetze gedauert hat, um endlich mal zu erkennen, was diese Drecksreform mit der Gesellschaft angerichtet hat ? Es lässt nichts Gutes erahnen, auf welchem Weg diese Zivilisation ist, wenn überall im Denken nur noch Stillstand herrscht und wir eigentlich im sozialen Denken und Empathie schon mal weiter waren als ehemalige Nation der Dichter und Denker. Ich hoffe ich werde den echten Fortschritt noch erleben.
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