Kommunales

Der Ex-CSU-Landrat Jakob Kreidl muss einem Urteil zufolge auf seine Pension verzichten. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

05.12.2024

Ex-Landrat muss nach Sparkassenaffäre auf Pension verzichten

Der lockere Umgang mit Geldern der Miesbacher Sparkasse hatte für mehrere Verantwortliche juristische Folgen. Ein Ex-CSU-Landrat muss nun auch finanzielle Verluste befürchten

Nach der Miesbacher Sparkassenaffäre muss der Ex-CSU-Landrat Jakob Kreidl einem Urteil zufolge auf seine Pension verzichten. Das Verwaltungsgericht München habe ihm "das Ruhegehalt als kommunaler Wahlbeamter aberkannt", teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet. 

Zur Begründung des Urteils machte der Gerichtssprecher zunächst keine Angaben. Die schriftliche Begründung werde voraussichtlich erst in einigen Wochen vorliegen. 

Wegen Untreue zu Bewährungsstrafe verurteilt

Die Landesanwaltschaft hatte schon vor zwei Jahren angekündigt, Kreidl die komplette Pension streichen zu wollen. Das Landgericht München II hatte ihn im Mai 2022 auch in einem zweiten Prozess wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, ebenso wie den ehemaligen Vorstandschef der Sparkasse Miesbach-Tegernsee, Georg Bromme. 

Der lockere Umgang mit den Sparkassen-Geldern hatte im Landkreis Miesbach Anfang der 2010er Jahre für Wirbel gesorgt und entsprechende Untreue-Vorwürfe aufgeworfen. So waren zu Verwaltungsratssitzungen in Fünf-Sterne-Hotels auch die Ehepartner mitgereist, es gab unter anderem ein attraktives touristisches Rahmenprogramm. 

Laut "Münchner Merkur" hatte Kreidl die Geschenke und Ausgaben vor dem Verwaltungsgericht als "gängige Praxis" verteidigt. (Frederick Mersi, dpa)

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