Kommunales

Achtung Eichhörnchen: Wer Bäume fällt, soll auf die putzigen Nager Rücksicht nehmen. (Foto: dpa)

01.04.2016

Gefährliche Baumfällarbeiten

Eichhörnchen in den Städten sind im Frühjahr besonders bedroht

Vor allem im zeitigen Frühjahr werden vielerorts Bäume beschnitten oder gefällt. Denn in dieser Zeit enthält das Holz wenig Wasser und trocknet schnell. Außerdem tragen Laubgehölze noch keine Blätter, was die Arbeiten erleichtert. Bis Ende September ist das Fällen von Bäumen und das Zurückschneiden von Gehölzen dann in der Regel verboten – vor allem zum Schutz brütender Vögel.

„Eichhörnchen bringen jedoch häufig vor der Schutzzeit, nämlich bereits ab Januar, ihre Jungen zur Welt“, weiß Tanya Lenn von der aktion tier-Eichhörnchenhilfe. Die Eichhörnchenbabys liegen nach der Geburt etwa sechs Wochen in ihren Kobeln (Nestern), welche die Muttertiere in Astgabeln, an abstehenden Ästen oder in Baumhöhlen gebaut haben. Dann werden die Kleinen von dem Muttertier in einen anderen, zwischenzeitlich gebauten Kobel gebracht.

„Europäische Eichhörnchen (Sciurus vulgaris) gehören zu den gemäß Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Arten“, erklärt Tanya Lenn. Es ist verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten dürfen weder der Natur entnommen, noch beschädigt oder zerstört werden. Nur in Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde eine Sondergenehmigung erteilen, beispielsweise wenn die öffentliche Sicherheit zum Beispiel durch einen morschen Straßenbaum gefährdet ist.

Anwohner sind gefordert


Die aktion tier bittet dringend private Baumbesitzer sowie Mitarbeiter von Gartenbaufirmen oder von der Stadtverwaltung, bei geplanten Fällarbeiten die Bäume mindestens einige Tage vorher genau zu beobachten: Ist ein Eichhörnchennest zu sehen? Laufen Hörnchen den Stamm hinauf, womöglich mit Nistmaterial im Maul? Besteht der Verdacht, dass sich ein Kobel im Baum befindet, darf dieser nicht ohne Sondergenehmigung gefällt werden.

Oft kennen Nachbarn und Anwohner die Bäume in ihrer Gegend und deren tierische Bewohner sehr genau. Sie sollten die anrückenden Baumfäller und auch die zuständige Behörden unbedingt informieren, wenn sich ein Eichhörnchennest in dem zu fällenden Baum befindet und die geplanten Arbeiten nicht durchgeführt werden dürfen.

„In den vergangenen Wochen sind immer wieder Kobel mit zum Teil noch nackten, gerade geborenen Eichhörnchen bei Baumfällarbeiten zerstört worden“, sagt Tanya Lenn. Viele wissen dann nicht, wie sie mit dem Nest und den Jungtieren umgehen sollen und kümmern sich nicht weiter darum. Dabei ist es relativ einfach, die Eichhörnchenbabys zu retten. Sind die Jungen unverletzt, sollte man sie in das Nest zurücksetzen und dieses an Ort und Stelle liegenlassen. Um die kleinen Hörnchen warmzuhalten, kann eine Wärmflasche darunter gepackt werden.

Ersatznest aus einem Handtuch formen


Wenn das Nest vollständig zerstört ist, kann man ein Ersatznest aus einem Handtuch formen. Danach sollten sich erstmal alle Menschen von dem Baum entfernen. In den meisten Fällen kommt das Muttertier zurück und trägt seine Jungen nacheinander in einen anderen Kobel. Hier ist etwas Geduld gefragt, denn es kann durchaus mehrere Stunden dauern, bis sich die Eichhörnchenmutter zu ihren Babys traut. Sind die Jungtiere verletzt, sollte man sie warmhalten und eine Eichhörnchen-Auffangstation kontaktieren. Weitere Informationen gibt es bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt.

Wer ein Eichhörnchen wissentlich und ohne vernünftigen Grund tötet, begeht eine Straftat nach Paragraph 17 Tierschutzgesetz, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Das Zerstören von Eichhörnchennestern ist ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Den Tieren geht es ohnehin nicht besonders gut, denn sie haben auch natürliche Feinde – beispielsweise die in den letzten Jahren immer stärker wachsenden Krähen-Populationen.
(Ursula Bauer)

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