Kommunales

Straßen kehren als gemeinnützige Arbeit für Arbeitslose? (Foto: dpa)

17.01.2025

Geld nur gegen Leistung: Mehrere Kommunen wollen eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger

Bezieher der Transferleistung sollen künftig Dienste in gemeinnützigen Einrichtungen wie Vereinen oder Kitas leisten. Widerspruch kommt nicht nur von der Linken. Auch manche Experten sind skeptisch

Es ist ein Novum in Deutschland: Künftig sollen in Schwerin nicht allein Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden, sondern auch Arbeitslose, die eine staatliche Grundsicherung beziehen. Mit 24 zu 16 Stimmen stimmte die dortige Stadtvertretung jüngst einem Antrag der CDU-Fraktion zu, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Bezieher der Transferleistung sollen demnach in der Hauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern künftig Dienste in gemeinnützigen Einrichtungen wie Vereinen oder Kitas leisten. Wer einer etwaigen Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einer Kürzung seiner staatlichen Leistungen rechnen.

CDU fordert die Maßnahme am besten bundesweit

Auch die Stadt Essen will laut einem Bericht des "WDR" Beziehern von Bürgergeld die Leistungen kürzen. Es sei denn, sie arbeiten in gemeinnützigen Einrichtungen. Das Bürgergeld werde schließlich von der Allgemeinheit aufgebracht. Da sei es nur recht und billig, dass die Menschen, die es bekommen und die arbeiten können, der Allgemeinheit etwas zurückgeben, heißt es seitens der zuständigen städtischen Abteilung für Soziales und Arbeit als Begründung.

Die Union auf Bundesebene begrüßt eine solche Maßnahme. „Wer arbeiten kann und das gleichwohl nicht tut, kann nicht erwarten, dass die Allgemeinheit für ihn aufkommt“, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei. Man müsse immer wieder in Erinnerung rufen, dass es kein „Staatsgeld“, sondern nur das Geld der Steuerzahler, so Frei. Für den Unionspolitiker ist klar: „Wer Leistungen von der Gemeinschaft erhält, kann auch eine Leistung für die Gemeinschaft erbringen.“

In der CSU und der FDP gibt es ebenfalls Befürworter – Kritik kommt dagegen von Sozialverbänden und der Linken. Und auch beim Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sieht man erhebliche Nachteile einer Arbeitspflicht. Diese würde einen hohen bürokratischen Aufwand verursachen. Die Arbeitsmotivation wäre den Experten zufolge gering, weil sich die Menschen die Tätigkeit nicht ausgesucht hätten und diese auch nicht mit ihrer Qualifikation übereinstimme. Das IAB gehört zur Bundesagentur für Arbeit.

Der Schweriner Stadtrat beschloss die Maßnahme übrigens gegen den Widerstand seines Oberbürgermeisters Rico Badenschier (SPD). Der OB fürchtet einen zu hohen Kostenaufwand. Denn Bürgergeldempfänger, die zusätzlich einer Tätigkeit nachgehen, müssen dafür mindestens 2 Euro Stundenlohn erhalten – und die Kommune muss laut geltendem Recht dafür zahlen. (Tobias Lill)
 

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