Kommunales

Ein Junge steht mit seinem Kuscheltier und einem Kopfkissen in den Händen vor seinem Bett im Kinderzimmer. (Foto: dpa/Jens Kalaene)

24.03.2020

Jugendämter machen Hausbesuche nur noch in absoluter Notlage

Seit vergangener Woche sei es außerdem vermehrt vorgekommen, dass Familien die Gefahr einer Ansteckung als Vorwand nutzen würden, um den Besuch der Mitarbeiter des Jugendamtes zu verhindern.

Die bayerischen Jugendämter kämpfen mit den Auswirkungen des Coronavirus. Sowohl in München, als auch in Augsburg und Regensburg finden Hausbesuche seit vergangener Woche nur noch bei akuter Notlage statt. Routinebesuche werden grundsätzlich auf spätere Termine verschoben oder abgesagt.

In Regensburg wurden nach Angaben einer Sprecherin Schutzanzüge bestellt, falls eine Familie, bei der ein Corona-Verdacht oder -Fall vorliege, besucht werden muss. "Die Mitarbeiter sind dabei mit Desinfektionsmittel ausgestattet und beachten die üblichen Hygienemaßnahmen", sagte sie.

Einer Sprecherin des Jugendamtes München zufolge gibt es aktuell keine langfristigen Vermittlungen. "In den Fällen, in denen eine Inobhutnahme wegen einer Kindeswohlgefährdung nötig ist, werden die Kinder in die Bereitschaftspflege professioneller Pädagogen aufgenommen." Extra Tests gebe es in solchen Fällen nur bei begründeten Verdachtsfällen.

Mit Anstieg der Notrufe wird gerechnet


Seit vergangener Woche sei es außerdem vermehrt vorgekommen, dass Familien die Gefahr einer Ansteckung als Vorwand nutzen würden, um den Besuch der Mitarbeiter des Jugendamtes zu verhindern. In solchen Fällen werde nur bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung eingegriffen.

Zudem sei eine Zunahme der häuslichen Gewalt zu beobachten. Das Jugendamt München rechnet mit einem deutlichen Anstieg der Frauen- und Kindernotrufe in den kommenden beiden Wochen.

Um den Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe und des Frauenunterstützungssystems zu helfen, hat der Katastrophenstab der Bayerischen Staatsregierung am Wochenende beschlossen, dass sie eine Notbetreuung der Kinder in Anspruch nehmen können, wenn nur ein Elternteil in diesen Bereichen tätig ist. (dpa)

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