Kommunales

Der Kreistag von Garmisch-Partenkirchen hat am Montag der Aufnahme eines AfD-Nachrückers zugestimmt. Damit folgte das Gremium einer Weisung der Regierung von Oberbayern, die einen anderslautenden Beschluss als rechtswidrig zurückgewiesen hatte. (Foto: Bilderbox.com)

23.10.2023

Kreistag stimmt Aufnahme von AfD-Nachrücker im zweiten Anlauf zu

Albert Mutschlechner ist im Kreistag von Garmisch-Partenkirchen vereidigt worden

Im zweiten Anlauf hat der Kreistag von Garmisch-Partenkirchen am Montag der Aufnahme eines AfD-Nachrückers zugestimmt. Nach einer längeren Aussprache stimmten 38 Kreisräte dafür, 11 dagegen, wie das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen nach dem Beschluss in Bad Kohlgrub mitteilte. Mit seiner Vereidigung gehöre der AfD-Politiker Albert Mutschlechner nun dem Kreistag an.

Bei einer Sitzung im Juli hatte der Kreistag dem Mann zunächst die Aufnahme verweigert. Die Regierung von Oberbayern hatte dies geprüft und war wie zuvor das Landratsamt zu dem Schluss gekommen, dass der entsprechende Kreistagsbeschluss rechtswidrig war. Hätte der Kreistag Mutschlechner erneut abgelehnt, hätte die Sitzung abgebrochen und der Fall erneut der Regierung von Oberbayern vorgelegt werden müssen.

Bei der Entscheidung ging es um die Listennachfolge für eine aus dem Gremium ausgeschiedene AfD-Kreisrätin. Fünf Kreisräte votierten bei der damaligen Sitzung für den AfD-Mann Albert Mutschlechner, 39 dagegen.

Ein Grund für die damalige Ablehnung waren Aussagen des Kandidaten in sozialen Netzwerken. Der AfD-Kreisverband hatte damals erklärt, die kritisierten Posts seien Meinungsäußerungen und hätten keine strafrechtliche Relevanz.

Bei der Kommunalwahl 2020 hatten zwei AfD-Kandidaten den Einzug in den Kreistag geschafft. Einer trat alsbald zur Bayernpartei über. Die zweite Kreisrätin legte ihr Mandat nieder. Da die Kandidaten mit den dritt- und viertmeisten Stimmen absagten, war Mutschlechner der nächste Nachrücker.

Nach dem Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte entscheidet der Kreistag über Nachrücker. Er kann aber eine Nachfolge nur ablehnen, wenn ein Amtshindernis vorliegt, etwa, wenn der Kandidat wegen einer vorsätzlichen Straftat eine Strafhaft verbüßt. (Sabine Dobel, dpa)

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