Kommunales

Der SPD-Politiker Joachim Wolbergs ist seit knapp drei Jahren OB von Regensburg. (Foto. dpa)

27.01.2017

Landesanwaltschaft enthebt Regensburger OB Joachim Wolbergs (SPD) seines Amtes

Der verhaftete Rathauschef sitzt derzeit wegen des Verdachts der Korruption in Untersuchungshaft

In der Regensburger Korruptionsaffäre ist Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) vorläufig seines Dienstes enthoben worden. Wie die Landesanwaltschaft am Freitag, 27. Januar,  mitteilte, bestehe gegen ihn der dringende Tatverdacht der Bestechlichkeit. Eine vorläufige Dienstenthebung kann ausgesprochen werden, wenn "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" auch mit einer endgültigen Entfernung aus dem Dienst zu rechnen ist. Die Landesanwaltschaft als oberste Disziplinarbehörde sei zu dem Schluss gekommen, dass diese Voraussetzungen vorliegen.

"Angesichts der bereits zu Tage getretenen Beschädigung des Amtes des Oberbürgermeisters sowie des damit einhergehenden Ansehensverlustes der Stadt Regensburg hat die Landesanwaltschaft Bayern es (...) als ermessensgerecht erachtet, den Beamten vorläufig des Dienstes zu entheben", hieß es. Damit solle weiterer Schaden von Amt und Stadt abgewendet werden. Die Interessen des Beamten müssten hier hinter den Interessen der Allgemeinheit zurücktreten.

Nach der Rechtsprechung führe der Vorwurf der Bestechlichkeit in der Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Und im Fall einer strafrechtlichen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten wäre das Beamtenverhältnis schon von Gesetzes wegen beendet. Wolbergs hat sich bisher nicht zu den Rücktrittsforderungen seiner Partei geäußert.

Bezüge können bis zu 50 Prozent gekürzt werden


Über die Frage, ob auch ein Teil von Wolbergs Dienstbezügen einbehalten wird, wird gesondert entschieden. Eine Kürzung von bis zu 50 Prozent ist möglich. Weil der OB derzeit in Untersuchungshaft sitzt, hat die Landesanwaltschaft ihm eine Frist bis Anfang Februar zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eingeräumt.

Schon bei Eröffnung des Haftbefehls gegen Wolbergs am 18. Januar hatte sein Anwalt einen Antrag auf Haftprüfung gestellt, wie ein Sprecher des Regensburger Amtsgerichts mitteilte. Damit wird Wolbergs noch einmal von einem Ermittlungsrichter angehört. Dies muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Demnach müsste bis kommenden Mittwoch darüber entschieden werden, ob Wolbergs in U-Haft bleibt.

In der Affäre geht es um eine Grundstücksvergabe an ein bestimmtes Bauunternehmen. Wolbergs soll bei der Vergabe eines früheren Kasernenareals im Oktober 2014 das Unternehmen bevorzugt haben. Im Gegenzug soll der ebenfalls beschuldigte Bauunternehmer an die Regensburger SPD Spenden in sechsstelliger Höhe gezahlt und Wolbergs und ihm nahestehenden Personen geldwerte Vorteile verschafft haben.
(Catherine Simon, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll die tägliche Höchstarbeitszeit flexibilisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.