Kommunales

Der Münchner Grünen-Stadtrat Bernd Schreyer hat sein Mandat zurückgegeben. (Foto: Die Grünen München)

12.06.2023

Münchner Grüner Stadtrat Schreyer legt nach Juden-Tweet Mandat nieder

Kommunalpolitiker twittert als Reaktion auf die harsche Kritik am Heizungsgesetz der Bundesregierung einen wirren Vergleich – der womöglich auch noch juristische Folgen hat

Nach einem Twitter-Eklat wegen der Relativierung der Judenverfolgung im Nationalsozialismus hat der Münchner Grünen-Stadtrat Bernd Schreyer sein Mandat zurückgegeben. Die Stadtratsfraktion Die Grünen - Rosa Liste teilte am Montag mit, Schreyer entschuldige sich "mit allergrößtem Bedauern" für seine Äußerung.

"Ich distanziere mich ohne Wenn und Aber von dieser Aussage, deren schreckliche Bedeutung mir zu spät klar wurde. Ich bedaure das aus tiefstem Herzen. Niemals wollte ich einen Vergleich mit dem Holocaust bzw. der Shoa zum Ausdruck bringen."

Schreyer hatte am Sonntag zum Streit um das Heizungsgesetz der Bundesregierung unter Verweis auf "die Flut an Kommentaren von sogenannten "bürgerlich konservativen" und "rechtsextremen" "Meinungen"" bei Twitter geschrieben: "Obwohl es nie ein Heizungsverbot gab, ist es gelungen so gegen Grüne aufzuwiegeln, als seien sie die "neuen Juden", die "ausgemerzt" werden müssen, um Deutschland wieder alles Glück und Wohlstand zu bringen." Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

Schreyer bedauerte seine Aussage und verwies darauf, dass er sich in seiner politischen Karriere unter anderem immer gegen Faschismus und Antisemitismus eingesetzt habe. Der 1951 in München geborene Sozialpädagoge ist ein Gründungsmitglied der Münchner Grünen und war von 1986 bis 1990 sowie seit 2020 Stadtrat.

Fraktion distanziert sich

Die Fraktionsvorsitzende der Münchner Grünen, Mona Fuchs, distanzierte sich von Schreyers Entgleisung: "Wir verurteilten jede Form der Relativierung der Shoa aufs Schärfste." Es sei daher die richtige Entscheidung, dass Schreyer Verantwortung für seinen Fehler übernehme und die Konsequenzen daraus ziehe.

Abseits der politischen Folgen könnte der Tweet für Schreyer auch noch juristische Folgen haben. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München wurden durch den dort angesiedelten Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, wegen der Äußerungen Vorermittlungen eingeleitet, wie die "Bild"-Zeitung berichtete.

Konkret gehe es um die Frage, ob durch die Äußerungen ein Anfangsverdacht wegen der Verharmlosung des Holocausts gegeben sei. Dafür droht laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. (Marco Hadem, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll die tägliche Höchstarbeitszeit flexibilisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.