Kommunales

Seit Jahren schwelt der Streit um einen Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg. Der Bund Naturschutz bleibt mit einer Klage endgültig ohne Erfolg. Doch der Widerstand soll weitergehen. (Foto: dpa/Daniel Karmann)

26.03.2025

Frankenschnellweg: Niederlage für Bund Naturschutz

Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde zu Frankenschnellweg zurück

Im Rechtsstreit um den geplanten Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg hat der Bund Naturschutz (BN) eine endgültige Niederlage erlitten. Der Verband kündigte zugleich weiteren Widerstand gegen das Verkehrsprojekt an.

Die Naturschützer hatten mit einer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erfolglos versucht, den geplanten Ausbau zu stoppen. Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde nun ebenfalls zurückgewiesen, wie ein BN-Sprecher und die Stadt Nürnberg bestätigten.

"Die Menschen erwarten jetzt von uns, dass wir dieses Projekt realisieren", teilte Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König (CSU) mit. In einem ersten Abschnitt sollen ab Mitte 2027 Arbeiten für eine dritte Fahrspur und die Errichtung von Lärmschutzwänden beginnen, kündigte Bürgermeister Christian Vogel (SPD) an.

Vom Bund Naturschutz hieß es wiederum, auch wenn der Planfeststellungsbeschluss nun rechtsgültig sei, sehe man die Auswirkungen des Ausbaus auf Umwelt und Lebensqualität als gravierend an. Ein angekündigtes Bürgerbegehren gegen den geplanten Ausbau wolle der Verband aktiv unterstützen.

Streit um den Ausbau hält seit Jahren an

Um den kreuzungsfreien Ausbau des staugeplagten innerstädtischen Verlaufs der Autobahn 73 in Nürnberg, den sogenannten Frankenschnellweg, gibt es seit Jahren Streit. Mit Klagen richteten sich der BN und ein Anwohner gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken. Sie bemängelten darin etwa, ein Ausbau würde noch mehr Autos bedeuten und die zeitweise zu hohen Stickoxidwerte der Luft in der Stadt noch weiter verschlechtern.

Der VGH hatte die Zurückweisung der Klagen im Juli 2024 damit begründet, dass die bisherigen Planungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten und der Schutz der Anwohner vor schädlichem Verkehrslärm und Luftschadstoffen hinreichend berücksichtigt worden sei. Der Ausbau sei zudem planerisch gerechtfertigt, da der derzeitige Zustand des Frankenschnellwegs den gewöhnlichen Verkehrsbedürfnissen nicht mehr gerecht werde.
(Sebastian Schlenker, dpa)

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