Kommunales

Die Stadt Nürnberg zieht im Verfahren um die Mitgliedschaft in der "Allianz gegen Rechtsextremismus" eine Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Betracht. (Foto: dpa/Sven Hoppe)

04.12.2024

Nürnberg erwägt Revision gegen VGH-Urteil zu Allianz

Im Streit um Nürnbergs Mitgliedschaft in der "Allianz gegen Rechtsextremismus" erwägt die Stadt weitere rechtliche Schritte

Die Stadt Nürnberg zieht im Verfahren um die Mitgliedschaft in der "Allianz gegen Rechtsextremismus" eine Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Betracht. In der kommenden Woche soll der Stadtrat in seiner Sitzung über einen entsprechenden Antrag abstimmen.
Mit einer Revision werde die Rechtskraft des Urteils gehemmt, teilte ein Sprecher der Stadt auf Anfrage mit. Das bedeute, der Austritt der Stadt Nürnberg aus der Allianz müsse noch nicht vollzogen werden. 

Zudem soll so auch geprüft werden, ob möglicherweise ein Verstoß gegen ein Bundesgesetz vorliegt. Konkret gehe es der Stadt um die Verletzung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung. Die Entscheidung über die Einlegung der Revision obliege aber letztlich dem Stadtrat, betonte der Sprecher.

VGH bemängelte fehlende parteipolitische Neutralität

Der VGH hatte im November entschieden, dass die Stadt Nürnberg aus der "Allianz gegen Rechtsextremismus" austreten muss. Nürnberg ist Gründungsmitglied des Vereins, der sich dem Kampf gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus verschrieben hat.

Aus Sicht des VGH hat sich dieser in der Vergangenheit vielfach kritisch in der Öffentlichkeit zur AfD geäußert. Die Stadt Nürnberg habe damit gegen ihre gesetzliche Pflicht verstoßen, sich parteipolitisch neutral zu verhalten, hieß es zur Begründung. 

Die Entscheidung geht auf eine Klage des AfD-Kreisverbands Nürnberg/Schwabach zurück, nachdem der Nürnberger Stadtrat mehrheitlich gegen einen Austritt gestimmt hatte.

Die Stadt will zudem weiterhin erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor sie möglicherweise Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegt. Die Begründung liegt den Angaben nach bislang nicht vor. (Sebastian Schlenker, dpa)

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