Kommunales

"Nur bei Gefahr für Leib und Leben": Die Polizei weist Waffengebrauch allein zur Auflösung auch illegaler Demonstrationen zurück. (Foto: dpa/Thomas Frey)

01.02.2022

SPD-Rathauschef: Morddrohungen nach Ankündigung von Waffengebrauch

Christof Boley, OB von Ostfildern, will illegale Demos gegen die Corona-Maßnahmen um jeden Preis verhindern

Die Töne werden immer aggressiver im Zusammenhang mit den Demonstrationen gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen und auch einige Kommunalpolitiker*innen scheinen jedes Gefühl der Verhältnismäßigkeit zu verlieren. Zwischenzeitlich war auch nicht mehr ausgeschlossen, dass auf die sogenannten Spaziergänger geschossen wird.

Christof Boley (SPD), Oberbürgermeister der schwäbischen Stadt Ostfildern, drohte mit „Waffengebrauch“. In der rund 35000 Bewohner*innen zählenden Kommune sind seit Freitag, 28. Januar, „alle nicht angezeigten öffentlichen Versammlungen gegen die Regelungen der Corona-Verordnung“ untersagt. Um sicherzustellen, so der Rathauschef weiter in seiner Allgemeinverfügung, „dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, … also körperliche Gewalt oder Waffengebrauch angedroht“. Aus Sicht des Stadtoberhaupts ist das „verhältnismäßig“ und „erforderlich“.

Zuletzt nur 140 Teilnehmende

Der OB postete die Allgemeinverfügung auch auf Twitter. Daraufhin war die Diskussion in den sozialen Medien hochgekocht. Das für Ostfildern zuständige Polizeipräsidium Reutlingen bremste den martialischen Oberbürgermeister aber kurze Zeit später aus: "Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen“, teilte die Polizei mit. Christof Boley selbst erhält nach eigenen Angaben inzwischen Morddrohungen. In Telegram-Chatgruppen schreibe zum Beispiel jemand: "Die erste Kugel gehört Ihnen!“

Wann die Polizei auf Menschen schießen darf, regelt das Polizeiaufgabengesetz (PAG) der jeweiligen Bundesländer. In Bayern behandelt Artikel den Schusswaffengebrauch. Und der ist nur zulässig zur unmittelbaren Abwendung von Gefahr für Leib und Leben Dritter oder als ultima ratio zur Selbstverteidigung. Dass ein Bürgermeister mal eben den Befehl zum Schießen gibt, weil er eine nicht genehmigte Demonstration nicht anders meint auflösen zu können, ist rechtlich ausgeschlossen.

An der letzten Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen beteiligten sich in Ostfildern nach Polizeiangaben 140 Personen. Das sind weniger als 0,5 Prozent der Stadtbevölkerung. (apl)

 

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