Kommunales

In Bayerns Rathäusern geht der Sparkommissar um. (Foto: Schweinfurth)

11.02.2025

"Staatsregierung und Landtag sind gefordert"

Hans-Peter Mayer, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayerischen Gemeindetags, über die schwierige Haushaltslage in den Kommunen

Bau-, Personal- und Sozialkosten steigen. Deshalb klafft bei Bayerns Kommunen trotz des gut ausgestatteten kommunalen Finanzausgleichs mit rund 12 Milliarden Euro ein gewaltiges Loch in den Kassen. 2023 belief sich das Finanzierungsdefizit auf 2,3 Milliarden Euro. Und in den ersten drei Quartalen 2024 liegt das Defizit bei rund 5,9 Milliarden Euro.

BSZ: Herr Mayer, wie prekär ist die Haushaltslage in Bayerns Gemeinden?
Hans-Peter Mayer: Wir haben in vielen Gemeinden eine angespannte und kritische Haushaltslage, die dazu führt, dass immer mehr kreisangehörige Gemeinden ein Problem haben, ihren Haushalt auszugleichen, und die sogenannte freie Spitze spürbar geringer wird. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass die Verschuldung, wie bereits 2023/24, weiter zunehmen wird.

BSZ: Was können sich die Gemeinden nicht mehr leisten?
Mayer: Aufgrund dieser Situation werden vor allem sogenannte freiwillige Leistungen auf den Prüfstand kommen und je nach konkreter Finanzlage kann es zu Einschränkungen, Reduzierungen und im schlimmsten Fall zu Schließungen kommen. Beispielhaft genannt seien Bäder, Bibliotheken sowie der Kulturbereich.

BSZ: Wie kam es zu der angespannten Finanzsituation in den Gemeinden?
Mayer: Auslöser ist eine strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen, die zusätzlich durch den aktuellen Wirtschaftseinbruch verschlimmert wird. Die Kommunen haben dabei weniger ein Einnahmeproblem als vielmehr ein Ausgabeproblem. Während die eigenen Einnahmen aktuell um 2 bis 3 Prozent steigen, steigen die Ausgaben überproportional: im Sozialbereich um rund 17 Prozent, im Personalbereich um rund 15 Prozent sowie im Baubereich um bis zu 30 Prozent. Verschärft wird diese Situation durch die ungebremste Dynamik bei den Kreis- und Bezirksumlagen.

BSZ: Das Grundgesetz sichert den Kommunen das Recht auf eine adäquate Finanzausstattung zu. Inzwischen ist beim Bundesverfassungsgericht Kommunalverfassungsbeschwerde eingelegt worden. Begrüßen Sie es, wenn gegen Bund und Länder geklagt wird?
Mayer: Klagen können und sollen immer nur die Ultima Ratio sein. Nichtsdestotrotz muss gegebenenfalls verfassungsrechtlich geklärt werden, wie das Recht auf eine adäquate Finanzausstattung der Kommunen durch Bund und Land sichergestellt werden kann. So muss der Bund die Aufgaben, die letztendlich von den Kommunen erfüllt werden, auch ausfinanzieren. Das kann sowohl über den Bund als auch die Länder erfolgen. 

BSZ: Stattet der Freistaat Bayern seine Kommunen angemessen aus?
Mayer: Bayern hat einen gut ausgestatteten kommunalen Finanzausgleich mit rund 12 Milliarden Euro. Zusätzlich stellt der Freistaat Bayern in fast gleicher Höhe Fördermittel zur Verfügung. Trotzdem reicht dieses Geld nicht aus. So weisen die kommunalen Haushalte im Jahr 2023 ein Finanzierungsdefizit von 2,3 Milliarden Euro aus. In den ersten drei Quartalen 2024 liegt das Defizit bei rund 5,9 Milliarden Euro. Auch wenn bayerische Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge mehr investieren als in anderen Ländern, gibt es auf kommunaler Ebene bundesweit einen Investitionsstau von rund 186 Milliarden Euro. In dieser Summe ist auch ein erheblicher bayerischer Anteil enthalten. Gerade darum ringen die Kommunen mit dem Freistaat trotz der schwierigen Finanzsituation um einen nachhaltigen kommunalen Finanzausgleich. Dies wird die Hauptaufgabe der nächsten Jahre sein. Hier sind die Staatsregierung und der Bayerische Landtag aufgefordert, sich für die kommunale Handlungs- und Zukunftsfähigkeit einzusetzen. (Interview: Ralph Schweinfurth)
 

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