Kommunales

Haut in der Öffentlichkeit zu zeigen ist für eine strenggläubige Muslima verboten. (Foto: dpa)

09.06.2016

Stadt Neutraubling verbietet Muslima-Burkinis im Hallenbad

Andere weibliche Badegäste hatten sich über Ganzkörperbadeanzug der Strenggläubigen beschwert

In einem Hallenbad in der Nähe von Regensburg dürfen muslimische Frauen keinen Ganzkörperschwimmanzug tragen. Nach Angaben der Stadt Neutraubling hatten sich Badegäste beschwert, weil eine Muslimin einen sogenannten Burkini am Frauenbadetag getragen hatte.

"Warum der Burkini als Ganzkörperbadeanzug ausgerechnet beim Frauenbadetag notwendig sein soll, ist für mich nicht nachvollziehbar", sagte der Bürgermeister von Neutraubling, Heinz Kiechle (CSU). Man dürfe sich zudem fragen, was der Burkini als eine Erfindung jüngster Zeit mit freier Religionsausübung zu tun habe. Zuerst hatte die "Mittelbayerische Zeitung" über den Fall berichtet.

Kein Fall für den Landtag

Kiechle stützt seine Entscheidung auf die Satzung für die Benutzung des Hallenbads, die aus hygienischen Gründen eine allgemein übliche Badekleidung - also Badehose, Badeanzug oder Bikini - fordert. Ein ausdrückliches Burkini-Verbotsschild gebe es aber nicht.

Problematisch scheint bei dem Fall zu sein, dass bei dem Frauenbadetag ein männlicher Bademeister für die Sicherheit der Besucherinnen sorgt. Zudem ist das Bad durch eine Fensterfront von außen einzusehen.

Der Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Martin Neumeyer (CSU), betonte am Donnerstag, dass es seines Erachtens der erste Fall eines Burkini-Verbotes im Freistaat sei. "Eine Entscheidung über die Zulassung eines Burkinis sollte aber den Kommunen überlassen werde. Der Landtag wird nicht darüber befinden", erläuterte Neumeyer.

Der Träger des Schwimmbades stellt laut Neumeyer die Regeln für das Bad auf und dem haben sich die Besucher unterzuordnen. Eine Ausgrenzung muslimischer Frauen sieht er bei einem Burkini-Verbot nicht. (dpa)

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