Kommunales

Da hatte er noch gut zuprosten: Doch ab Montag, 24. Juli, steht Jürgen Habel in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth: Er soll bei der Vermietung privaten Wohnraums an Flüchtlinge falsche Angaben gemacht haben. (Foto: Wraneschitz)

20.07.2023

Stadtrat von Langenzenn entmachtet Bürgermeister

Jürgen Habel darf künftig nicht mehr über „laufende Angelegenheiten mit grundsätzlicher Bedeutung“ für die Kommune eigenständig entscheiden

Eskalation in Langenzenn (Landkreis Fürth): Der Stadtrat hat Bürgermeister Jürgen Habel (parteifrei, früher CSU) in einer Sondersitzung am Mittwochabend, 19. Juli, grundlegende Geschäftsbefugnisse entzogen. Er darf künftig im Wesentlichen nur noch „die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen in eigener Zuständigkeit erledigen“.

Denn auf Antrag von fünf Ratsmitgliedern aus CSU, SPD und Freien Wählern steht ab sofort in der Geschäftsordnung des Langenzenner Stadtrats mit Bezug auf die Bayerische Gemeindeordnung (GO): „Nach Art. 37 Abs. 2 GO werden keine Aufgaben übertragen.“ Heißt: Der Bürgermeister darf nicht mehr über „laufende Angelegenheiten mit grundsätzlicher Bedeutung“ eigenständig entscheiden. Der 43-Jährige ist seit 2008 Bürgermeister von Langenzenn.
 

Gemeindetag: Kein vergleichbares Beispiel in ganz Bayern

 

Da es aber „rechtsunsicher“ sei, was grundsätzliche Bedeutung habe - die Bestellung einer größeren Menge von Toilettenpapier beispielsweise? – riet der Bayerische Gemeindetag in einer Stellungnahme dem Stadtrat ausdrücklich, „die beabsichtigte Änderung nicht zu beschließen, … um die Funktionsfähigkeit der gemeindlichen Organe zu wahren“. Doch die Ratsmitglieder ließen sich davon nicht beeindrucken und beschlossen die Änderung mit 14 zu sieben Stimmen. Laut Bayerischem Gemeindetag gibt es übrigens kein vergleichbares Beispiel der Machteinschränkung für Bürgermeister im gesamten Freistaat.

Ein für diesen Montag anberaumter Termin in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist kurzfristig  abgesagt worden. Habel soll bei der Vermietung privaten Wohnraums an Flüchtlinge falsche Angaben gemacht haben. Der Stadt wiederum soll er finanziellen Schaden zugefügt haben, weil Mietverträge für an Flüchtlinge vermietete Wohnungen nicht rechtzeitig geschlossen wurden: Hier prüft noch das Landratsamt. (Heinz Wraneschitz)

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