Kommunales

Hier könnten zahlreiche wohnungssuchende Familien einziehen, aber derzeit steht das ganze Haus leer. (Foto: BSZ)

14.04.2022

Ungenutzter Wohnraum

Eine Augsburger Bürgerinitiative prangert mit einer Plakataktion massiven Leerstand an – die Oberbürgermeisterin wehrt sich

Wohnungsmangel, vor allem in den Großstädten, gehört zu den drängendsten Problemen Bayerns – umso schlimmer, wenn trotz der sehr hohen Nachfrage gleichzeitig viele Wohnungen leer stehen. Die lokalpolitische Vereinigung Augsburg in Bürgerhand (AiB) demonstriert dagegen jetzt mit einer ungewöhnlichen Plakataktion.

Von der Straßenseite aus schaut der Betrachtende auf mehrere Reihen leerer Fenster, nahezu über alle Stockwerke hinweg. Die dahinter liegenden, als Wohnungen theoretisch nutzbaren Räume stehen augenscheinlich leer. Vor dem Erdgeschoss flattert ein gut drei Meter langes und 1,5 Meter breites Plakat mit der Aufschrift: „Leerstand zu bezahlbarem Wohnraum umwandeln!“

 

"Die Stadt spielt das Problem herunter"


Verantwortlich für die Aktion, die an zahlreichen weiteren Häusern mit freien Räumlichkeiten durchgeführt wird, ist die lokalpolitische Vereinigung Augsburg in Bürgerhand. Die Ursachen für die Leerstände seien zwar unterschiedlich, teilt AiB mit, man wende sich aber gegen „Spekulation mit Wohnraum“. Man wolle Leerstände sichtbar machen, „nachdem die Stadt das Problem herunterspielt und bisher auch keine einfache Möglichkeit für Bürger und Bürgerinnen eingerichtet hat, Leerstände zu melden“, kritisieren die Aktivist*innen. Obendrein vergebe die schwarz-grün regierte Kommune kaum Grundstücke im Erbbaurecht. Wird also in Augsburg beim Wohnraum geschlampt?

Die Augsburger Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) verweist auf Nachfrage darauf, dass es bereits seit vier Jahren ein Leerstandsmanagement in der Stadtverwaltung gibt, wohin sich die Bevölkerung auch mit entsprechenden Hinweisen wenden könne. „Bei näherer Untersuchung der gemeldeten Leerstände stellt sich in aller Regel heraus, dass diese Wohnungen renoviert werden, bereits nach neuen Mietern gesucht wird oder die Wohnungen verkauft werden sollen“, erläutert die Oberbürgermeisterin der Staatszeitung.

Man suche zunächst das Gespräch mit den Eigentümer*innen, um „gezielt Hilfestellung dabei anzubieten, das Objekt zeitnah wieder dem Mietwohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Obendrein prüfe sie, „sehr konkret das Instrument der Zweckentfremdungssatzung“, versichert die Rathauschefin.


Erhaltungs- versus Zweckentfremdungssatzung


Gegenüber der von Augsburg in Bürgerhand geforderten Erhaltungssatzung – diese soll die städtebauliche Eigenart eines Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt erhalten und bewahren – habe eine Zweckentfremdungssatzung den Vorteil, gezielt die Nutzung von Wohnraum zu ermöglichen, wirbt die OB. Besagte Zweckentfremdung liege dann vor, wenn eine mögliche Wohnung länger als drei Monate leer steht.

Obendrein, so Eva Weber weiter, werde seit 2020 – also dem Jahr ihres Amtsantritts – zur Deckung des Bedarfs preisgünstiger Wohnungen in städtebaulichen Verträgen der Fuggerstadt vereinbart, dass ein Teil des entstehenden Wohnbaurechts als geförderter Wohnungsbau nach den Vorgaben des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes umgesetzt wird. „Nach der derzeitigen Beschlussfassung muss mindestens ein Anteil von 30 Prozent für einen Zeitraum von 40 Jahren gebunden werden“, sagt die CSU-Politikerin.

Die Augsburger FDP dagegen will den Wohnungsmangel mit einer kommunalen Nachverdichtungsoffensive abmildern. Durch die Überarbeitung älterer Bebauungspläne sollen Immobilienbesitzende in die Lage versetzt werden, zusätzlichen Wohnraum im Bestand zu schaffen und Baulücken zu schließen.
(André Paul)

 

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