50 Cent für eine Burger- oder Dönerverpackung oder einen Kaffee-Pappbecher – immer mehr Städte wollen eine Steuer auf Einwegverpackungen einführen. In Tübingen müssen etwa Imbisse oder Bäckereien diese Beträge seit drei Jahren an die Stadt zahlen. Und die Steuer ist völlig legal, wie jüngst das Bundesverfassungsgericht urteilte.
Nach der Entscheidung des höchsten Gerichts treiben auch andere Städte ihre Pläne voran. In Freiburg soll eine Vorlage zur Verpackungssteuer bis zur Sommerpause in die politischen Gremien kommen. Und auch die Stadt Heidelberg teilt mit: „Wir bereiten die Einführung einer Verpackungssteuer bereits vor und wollen sie in diesem Jahr mit einem Satzungsbeschluss umsetzen.“ Mannheim, Heilbronn und Stuttgart prüfen das Thema Medienberichten zufolge ebenfalls.
Bundesweit mindestens 120 Kommunen an Einführung der Steuer interessiert
Auch das Land Bremen und einige Städte in Niedersachsen erwägen, für Einwegverpackungen künftig eine Steuer zu verlangen. „Von einzelnen Städten ist uns bekannt, dass die Einführung einer Verpackungssteuer geprüft wird“, teilte der Niedersächsische Städtetag mit. Die Kommunen möchten dafür noch die Begründung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte zuvor entschieden, dass die Stadt Tübingen auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke eine Verpackungssteuer erheben darf. Es wies eine Verfassungsbeschwerde zurück.
Laut einer Erhebung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben 120 Städte Interesse an der Einführung einer Einwegsteuer. Den Umfragen aus dem vergangenen Jahr und 2023 zufolge geben zudem fast 50 Städte an, vor allem die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht abwarten zu wollen – darunter Städte wie Bonn, Kaiserslautern und Lübeck.
Doch wie sieht es in Bayern aus? In München dürfte eine solche Steuer auf absehbare Zeit wohl nicht eingeführt werden. Anders als Grüne oder ÖDP sehen SPD und CSU in der Landeshauptstadt eine solche Abgabe kritisch.
Regensburg prüft Einführung
Regensburg will die Einführung einer Verpackungssteuer dagegen prüfen – das hat die Stadt jüngst bekannt gegeben. Aus dem Rathaus hieß es, die Steuer sei ein Instrument, um die Müllflut einzudämmen.
Und hinzu dürfte wohl auch kommen: Eine solche Abgabe würde dringend benötigtes Geld in die klammen kommunalen Kassen spülen. Allerdings könnte eine solche Steuer womöglich auch mehr Bürokratie für die Gastronomen und höhere Preise für Kunden zur Folge haben. Mehrere große Städte im Freistaat äußern sich auf Anfrage der Staatszeitung wohl auch deshalb ablehnend oder zumindest sehr verhalten zu einem solchen Schritt. „Derzeit bestehen keine derartigen Überlegungen“, teilt etwa ein Sprecher des Büros des Passauer Oberbürgermeisters Jürgen Dupper (SPD) mit.
Eine Sprecherin der Stadt Ingolstadt sagt auf Anfrage: „Eine abschließende Position gibt es bei uns derzeit nicht. Zunächst wird die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts zur kommunalen Verpackungssteuer verwaltungsintern juristisch geprüft.“ Klar ist: Aus den Reihen des Ingolstädter Stadtrats liegt von der Fraktion der Grünen ein dahingehender Antrag bereits vor. „Die Verwaltung wird den Antrag im Stadtrat mit einem Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen und innerhalb der hierfür nach Geschäftsordnung vorgesehenen Frist prüfen“, so die Sprecherin.
Besondere Rechtslage in Bayern
Das Referat für Finanzen, Stiftungen und Forsten der Stadt Augsburg teilt derweil mit: „Die Einführung einer Verpackungssteuer war bei der Stadt Augsburg noch nicht vertieft beraten worden, da aufgrund der anhängigen Verfassungsklage keine geklärte Rechtslage bestand.“
Hinzu komme, dass in Bayern gemäß Artikel 2, Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes (BayKAG) eine örtliche Verpackungssteuer die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde benötige. Dies sei im Fall der Stadt Augsburg die Regierung von Schwaben. Schließlich würde mit einer städtischen Satzung für eine Verpackungssteuer „eine in Bayern bisher nicht erhobene kommunale Steuer eingeführt“.
Die Genehmigung bedürfe „kraft Gesetzes der Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration“. Die Chance, dass eine neue Steuer seitens des Freistaats genehmigt wird, schätzt man in der von einer CSU-Oberbürgermeisterin geführten Fuggerstadt offenbar eher gering ein. „Bisher war in ähnlichen Fällen eine tendenziell restriktive Zustimmungspraxis zu beobachten“, so das Finanzreferat. Doch ein Sprecher fügt hinzu: „Ohne Zweifel wird das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine vertiefte Diskussion über die Einführung einer Verpackungssteuer nach sich ziehen.“
Klar ist: Die Debatte um eine Verpackungssteuer dürfte spannend bleiben. (Tobias Lill)
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