Anonyme Hinweis-Telefone, konsequentes Vier-Augen-Prinzip, technische Vorrichtungen zur Betrugsverhinderung
In Dänemark, Neuseeland und Finnland scheint das Problem kaum bekannt. In Somalia, Nordkorea und dem Sudan hingegen ist Korruption laut dem vor 20 Jahren begonnenen Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency international an der Tagesordnung. Deutschland steht ganz gut da, auf Platz 12 von 174 Plätzen, jedoch nicht völlig korruptionsfrei. Immer wieder kommt es zu Vorfällen, auch in Kommunen. Wobei in Bayern viel getan wird, um gegenzusteuern.
Dass Korruption in Kommunen Realität ist, bestätigt Markus Mühlbauer, Pressesprecher des Landratsamt Landshut. „Landratsämter erteilen zahlreiche Genehmigungen, sie gewähren Geldleistungen und vergeben Aufträge“, sagt er. Daher bestehe grundsätzlich eine Korruptionsgefährdung: „Im Prinzip ist jeder Dienstposten korruptionsgefährdet, von dem aus Dritten ein Vorteil gewährt werden kann.“
Für das niederbayerische Landratsamt gilt wie für jede andere Kommune die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie des Freistaats aus dem Jahr 2004. „Unter Beachtung dieser Richtlinie gilt bei uns beispielsweise in vielen Bereichen wie Wohngeld oder Kassenwesen bei Auszahlungen das Vier-Augen-Prinzip“, so Mühlbauer. In der Lebensmittelüberwachung wird rotiert: „Jeder Lebensmittelüberwachungsbeamte bekommt in regelmäßigen Abständen ein neues Zuständigkeitsgebiet.“ Auf diese Weise sei es bisher gelungen, Korruption zu verhindern: „Wir hatten noch keinen konkreten Fall.“
Das Vier-Augen-Prinzip wird auch im Landkreis München angewandt, außerdem werden die Mitarbeiter laut Pressesprecherin Christina Walzner durch Schulungen für das Thema sensibilisiert. Auch dient ein internes Kontrollsystem dazu, Korruption und Kompetenzüberschreitung zu verhindern.
Bayernweit vorbildlich ist die Stadt München, die seit 15 Jahren einen Antikorruptionsbeauftragten hat. Seit 2002 wird der Posten von Angelika Beyerle ausgefüllt. Über ein anonymes Antikorruptionstelefon der Landeshauptstadt können sie und das vierköpfige Juristenteam der Münchner Antikorruptionsstelle von Bürgern, Bediensteten der Stadtverwaltung, Unternehmen und potenziellen Korruptionsaussteigern kontaktiert werden.
Vergaben in Absprache mit Rechnungsprüfungsamt
Nürnberg war 2001 die zweite Stadt in Bayern, die eine Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention installierte. In den vergangenen 14 Jahren gingen auch immer wieder Hinweise aus der Bevölkerung oder von Beschäftigten der Stadt auf mutmaßliche Korruptionsvorkommnisse oder auf Fehlverhalten städtischer Mitarbeiter ein. Teilweise wurde sofort die Kripo eingeschaltet. In allen anderen Fällen führte die Korruptionsbekämpfer Recherchen durch.
„Bei der Stadt Amberg gibt es aktuell keinerlei Hinweise auf Korruptionsangebote oder gar konkrete Vorfälle irgendwelcher Art“, sagt Pressesprecherin Susanne Schwab. Doch Prävention wird auch in der Kreisstadt des oberpfälzischen Landkreises Amberg-Sulzbach großgeschrieben: „Wir wiesen unsere Mitarbeiter schon mehrfach auf das Verbot hin, Belohnungen oder Geschenken anzunehmen.“ Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werde streng darauf geachtet, dass Vorgaben wie die Beachtung der VOB, größtmögliche Transparenz, der Ausschluss von Angeboten mit Rechenfehlern oder solchen, die verspätet eingereicht wurden, eingehalten werden. Schwab: „Außerdem erfolgen Vergaben immer in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt.“ Damit werde quasi ein Sechs-Augen-Prinzip angewendet.
Um Korruption zu bekämpfen, hält man sich auch im Landkreis Passau strikt an die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie. Über die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie hinaus gibt es in Passau, wie in vielen anderen öffentlichen Verwaltungen in Bayern, eine Dienstanweisung zum Umgang mit Belohnungen und Geschenken. „Die wurde in enger Abstimmung mit dem Personalrat erarbeitet“, so Birgit Bachl, die Büroleiterin des Landrats. Schließlich existiert noch eine Dienstanweisung zum Umgang mit Sponsoring-Leistungen. Im Zahlungsverkehr gelte das Vier-Augen-Prinzip, in der Sachbearbeitung werde auf Transparenz gesetzt. Bachl: „Wir orientieren uns außerdem strikt an den Vergabe-Richtlinien. Viele der Vergabe-Entscheidungen fallen in den Kreistags-Gremien.“
Beim Landkreis Kelheim werden die Vorgaben des Vergabewesens laut Pressesprecher Heinz Müller ebenfalls „sehr genau“ beachtet: „So werden bei uns für Vergaben in den allermeisten Fällen europaweit öffentliche Ausschreibungen durchgeführt.“ Freihändige Vergaben würden äußerst selten und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und auch dabei mehrere überregional Angebote eingeholt. Bei den Vergaben herrsche das Mehraugenprinzip, dass bei den Submissionsterminen eingehalten wird. Durch weitere Maßnahmen wie Kopierung und „Stanzungen“ der Angebotsunterlagen wird Manipulationen in Kelheim vorgebeugt. Müller: „Mit einem Stanzgerät kann man in die eingegangenen Angebote zum Beispiel das Eingangsdatum oder auch ein Zeichen wie einen Stern einstanzen.“ Damit werde ausgeschlossen, dass später eine einzelne Seite ausgetauscht wird: „Außerdem werden die ersten drei Angebote, die zur Prüfung weitergegeben werden, kopiert und verbleiben beim Auftraggeber.“ Rechnungsprüfungen hätten noch zu keinen Beanstandungen bei Vergabeverfahren geführt. (Pat Christ)
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