Kommunales

Der ehemalige Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (Mitte) nimmt mit den Anwälten Peter Witting (l.) und Jan Bockemühl (r.) in einem Restaurant an einer Pressekonferenz teil. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

04.01.2023

Wolbergs-Verteidiger kritisiert Vorgehen bei Gerichtsverfahren

Bei Pressekonferenz äußern sich der frühere Regensburger Oberbürgermeister und sein Anwalt zu Abtrennung der Prozesse im Rahmen der sogenannten Regensburger Korruptionsaffäre

In die sogenannte Regensburger Korruptionsaffäre kommt wieder Bewegung. Im November 2021 hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Urteilen gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs befasst und das erste Urteil teilweise aufgehoben und an das Landgericht München I verwiesen. Dort soll ab 25. Januar verhandelt werden, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch – jedoch nicht gegen Wolbergs. Dessen Verfahren sei abgetrennt worden.

Genau das hat jetzt Wolbergs' Anwalt Peter Witting scharf kritisiert. Der Rechtswissenschaftler Jan Bockemühl sprach in diesem Zusammenhang von einem "dreckigen Deal".

Ein Prozesstermin für Wolbergs ist noch nicht bekannt. Nach der Entscheidung des BGH hatte der Kommunalpolitiker Anfang 2022 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Über diese ist den Angaben nach noch nicht entschieden worden. Der Sprecher des Landgerichts teilte am Mittwoch mit, dass die beiden anderen Angeklagten keine Verfassungsbeschwerde eingelegt hätten, so dass das Verfahren insoweit fortzusetzen sei.

Witting zufolge widerspricht eine Trennung der Verfahren einer fairen Verhandlungsführung und sei "ein grobes Foul", so Witting. Die Beschuldigten sollten sich in einem gemeinsamen Prozess stellen. Er bemängelte auch fehlende Transparenz.

Wolbergs hatte sich in der sogenannten Regensburger Korruptionsaffäre zwei Prozessen vor dem Landgericht der oberpfälzischen Stadt stellen müssen. 2019 wurde er wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme verurteilt, jedoch sahen die Richter von einer Strafe ab.

Im zweiten Prozess erhielt er 2020 wegen eines Falles der Bestechlichkeit eine einjährige Bewährungsstrafe. Von sämtlichen weiteren Vorwürfen hatten ihn die jeweiligen Strafkammern beider Prozesse freigesprochen. Der BGH hob das Urteil im ersten Prozess in Teilen auf und beanstandete es als zu milde. Diese Teilkomplexe müssen vor dem Landgericht München 1 neu verhandelt werden. Das zweite Urteil bestätigte der BGH. Unter anderem deshalb legte Wolbergs Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. (Ute Wessels, dpa) 

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