Landtag

Der Anteil der weiblichen verheirateten Flüchtlinge unter 18 Jahren in Bayern beläuft sich auf 0,4 Prozent. (Foto: dpa)

16.09.2016

161 Kinderbräute in Bayern

Bayerische Behörden wissen nicht, wie viele der Kinderbräute bei ihren Ehemännern leben, wie eine Anfrage an die Staatsregierung von Simone Strohmayr (SPD) ergab

Im Juni sorgte der Fall einer 15-jährigen Syrerin für Aufsehen: Das Jugendamt in Aschaffenburg erkannte die in Syrien geschlossene Ehe des Mädchens mit ihrem sechs Jahre älteren Cousin nicht an. Doch das Oberlandesgericht in Bamberg hob diese Entscheidung kurz darauf wieder auf. Justizminister Winfried Bausback (CSU) war empört: Kinderehen in Deutschland dürften künftig keine Anerkennung finden, schrieb er auf Facebook. Mittlerweile liegt die Angelegenheit dem Bundesgerichtshof vor. Anlass für SPD-Fraktionsvizin Simone Strohmayr, bei der Staatsregierung nachzuhaken, wie viele der weiblichen Flüchtlinge, die sich seit letztem Jahr in Bayern aufhalten, minderjährig, aber bereits verheiratet sind.

Das Sozialministerium schreibt in seiner Antwort, bis Ende Juni seien bayernweit 161 weibliche Flüchtlinge unter 18 Jahren als verheiratet registriert gewesen. „Bei den unter 16-Jährigen waren es 21, bei den unter 14-Jährigen sieben“, konkretisiert das Ressort von Sozialministerin Emilia Müller (CSU). Der Anteil der weiblichen verheirateten Flüchtlinge unter 18 Jahren belaufe sich damit auf 0,4 Prozent.

Justizminister Bausback: Kinderehen dürfen in Deutschland keine Anerkennung finden

Wie viele Kinderbräute getrennt von ihren Ehemännern in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht wurden, kann das Ministerium nicht sagen: Genaue Zahlen lägen nicht vor. Grundsätzlich seien unbegleitete unter 14-jährige Mädchen vom Jugendamt am Aufgriffsort in Obhut zu nehmen – darauf hätten sich Landes- und Bundespolizei verständigt. „Junge Mädchen werden nicht mit eventuell in Deutschland lebenden ’Ehemännern’ zusammengeführt“, so das Müller-Ressort.

Wie viele Anträge auf Anerkennung solcher ausländischer Ehen gestellt wurden, weiß das Ministerium ebenfalls nicht. „Ein bestimmtes Verfahren für die Anerkennung von im Ausland geschlossener Ehen und allein dafür zuständige Behörden gibt es nicht“, schreibt das Sozialministerium. Die Wirksamkeit habe durch eine Behörde beziehungsweise ein Gericht zu erfolgen. Weitere Informationen habe das Ministerium nicht, weil das Merkmal „Kinderehe“ nicht statistisch erfasst werde. Alle Angaben beruhten auf dem Migrationsverwaltungssystem iMVS.

Strohmayr, die auch frauenpolitische Sprecherin ist, kritisiert, dass die Behörden nicht wissen, wie viele der Kinderbräute weiterhin bei ihren Ehemännern leben. Es sei lediglich klar, dass die unter 14-jährigen Mädchen vom Jugendamt in Obhut genommen und nicht mit einem eventuell in Deutschland lebenden Ehemann zusammengeführt werden. „Was ist mit den übrigen 154 Mädchen, die unter dubiosen Umständen und womöglich gegen ihren Willen verheiratet wurden?“, fragt die Abgeordnete. Sie fordert eine Verschärfung des Ehegesetzes: Das Alter für eine Heirat müsse auf 18 Jahre hochgesetzt werden. „Ich kann nicht verstehen, wie bei Verfahren wie in Bamberg die Ehe einer Minderjährigen anerkannt wird.“ (David Lohmann)

Kommentare (1)

  1. FrankenFranky am 18.09.2016
    Etwas ist unverständlich: Wenn dieses Foto in Bayern aufgenommen wurde bzw die abgebildeten Personen sich in Bayern aufhalten - wieso wird dieses perverse Schwein nicht sofort verhaftet???
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