Werkstattausbilder (siehe Info) sind für die fachpraktische Ausbildung an staatlichen Fachoberschulen zuständig. Trotzdem sind sie an den Schulen rechtlich von den übrigen Lehrkräften separiert: Obwohl von ihnen ein Fach- oder Hochschulabschluss erwartet wird, sind sie lediglich in die Entgeltgruppe 9 TV-L eingruppiert und haben keine Aufstiegsmöglichkeiten. Fachlehrer an Fachoberschulen werden dagegen bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen in A 9 eingruppiert und haben Aufstiegsmöglichkeiten bis A 12.
Für die Grünen ist diese niedrige Eingruppierung „nicht sachgerecht“. Sie forderten daher die Staatsregierung auf, dem Ausschuss öffentlicher Dienst zu berichten, wie für Werkstattausbilder die Voraussetzungen für ihre Anerkennung als Lehrkräfte geschaffen und das Berufsbild geändert werden kann, um eine den Fachlehrern ähnliche Stellung zu erreichen.
Sind "Beurteilungen" Noten?
Die Antwort des Kultusministeriums diese Woche war allerdings deutlich: “Eine Gleichstellung mit Fachkräften ist nicht möglich und fachlich abzulehnen“, fasste der für das Schulrecht an Berufsschulen zuständige Ministerialrat Maximilian Pangerl das Prüfungsergebnis zusammen. Werkstattausbilder seien weder Lehrkräfte, noch würden sie verbeamtet.
Natürlich sei die fachpraktische Ausbildung integraler Bestandteil der Ausbildung. „Die Werkstattausbilder haben aber keine pädagogische Ausbildung“, betonte Pangerl. Diese sei auch nicht notwendig, weil sie keine Fächer unterrichteten oder Noten vergäben. Für die Gleichstellung gebe es nur eine Lösung: Werkstattausbilder müssten die gleiche oder eine ähnliche Ausbildung wie die Fachlehrer erhalten. Dies aber würde „den Charakter der Praxisausbildung in unerwünschter Weise verändern.“
Verena Osgyan (Grüne) bezeichnete den Bericht als „knapp“ und „ohne neuen Erkenntisse“. Sie nannte den Unterschied in der Praxis gegenüber Fachlehrern theoretischer Art und empfahl dem Kultusministerium, sich das Berufsbild noch einmal genauer anzusehen. Dies habe sich in den letzten 30 bis 40 Jahren stark geändert: „Die Fachoberschulen stellen hohe Ansprüche an die Werkstattleiter.“ Die Ausbildungsinhalte lernten die Schüler nicht in den Betrieben, weshalb der Unterricht nicht mit einem Betriebspraktikum gleichgesetzt werden könne. Mittelfristig wünscht sich Osgyan, dass das Berufsbild überarbeitet wird, um die Ausbilder voll in den Schuldienst integrieren zu können.
Unterstützung erhielt Osgyan von Stefan Schuster (SPD). „Natürlich werden von Werkstattausbildern Noten vergeben“, sagte er. „Wie sollen sie sonst eine Beurteilung abgeben?“ Tatsächlich vergeben sie Bewertungen für schulinterne Praktika, die Voraussetzung für den Abschluss an einer Fachoberschule sind. Er setzt sich ebenfalls dafür ein, dass Werkstattausbilder mit einer Fachhochschulausbildung endlich Aufstiegschancen hätten. Der jetzige Zustand sei „nicht adäquat“.
Peter Meyer (Freie Wähler) wies darauf hin, dass im Berichtsantrag ausdrücklich erwähnt wurde, dass das Kultusministerium einen Weg aufgezeigt soll, wie Werkstattausbilder die volle Lehrbefähigung erlangen können, um ähnliche Aufstiegsmöglichkeiten zu haben wie Fachlehrer. Spätestens wenn die Anzahl der Bewerber dünner werde, müsse über eine Besoldungsänderung nachgedacht werden.
Ministerialrat Maximilian Pangerl betonte allerdings, dass sich – je nach Region und Konjunktur – auf die ausgeschriebenen Stellen mehr Menschen bewerben als Plätze angeboten würden. Natürlich sei die Ausbildung anspruchsvoll – aber eben genauso anspruchsvoll wie in den Betrieben. Sein Fazit: „Never change a running system.“ (David Lohmann)
INFO: Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder
Ausbildung: Werkstattausbilder müssen einen erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung wie Meister, Techniker oder einen vergleichbaren Abschluss nachweisen können. In der Vergangenheit wurden im Bereich Gestaltung auch Fachhochschulabsolventen aus dem Bereich Kommunikationsdesign als Werkstättenleiter eingestellt.
Unterricht: Eingesetzt werden sie in den Ausbildungsbereichen Technik und Gestaltung, in denen die fachpraktische Ausbildung zum Teil oder vollständig in Form einer fachpraktischen Unterweisung in schuleigenen Werkstätten stattfindet.
Anzahl: An Bayerns Fach- und Berufsoberschulen werden aktuell 755 angestellte Lehrkräfte beschäftigt – das entspricht 495 Vollzeitäquivalenten. Hinzu kommen an den Fachoberschulen 142 Werkstattausbilder, die nicht zu den Lehrkräften zählen.
Gehalt: Von den Lehrkräften werden nur 30 nach der Entgeltgruppe 9 TV-L bezahlt – sie unterrichten nichtwissenschaftliche Fächer wie Kunsterziehung, Sport, Musik und Instrumentalunterricht im Wahlfach. Bei den Werkstattausbildern ist mit 140 der überwiegende Teil in 9 TV-L eingruppiert.
Gesetzeslage: Für die Eingruppierung der Werkstattausbilder finden sich im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) keine speziellen Regelungen, da es sich dabei um eine bayerische Besonderheit handelt, die nur an Fachoberschulen im Freistaat existiert. Die Entgeltgruppe orientiert sich an der Eingruppierung von Meistern. (LOH)
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