Landtag

Die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandete im April etliche Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats, das 2016 auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden war. Nun korrigierte der Landtag die Mängel. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

19.07.2023

Bayern beseitigt Mängel in Verfassungsschutzgesetz

Kurz vor Ablauf der Frist hat der Freistaat ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt

Mit einem Beschluss des Landtags für ein geändertes Verfassungsschutzgesetz hat der Freistaat Bayern am Mittwoch kurz vor Ablauf einer Frist die vom Bundesverfassungsgericht aufgelisteten Mängel beseitigt. "Mit der ab 1. August 2023 geltenden neuen Rechtslage setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Grundsatzurteil vom April 2022 um und gestalten die Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz verfassungskonform aus", teilte das Innenministerium am Mittwoch in München mit.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit einer Entscheidung vom 26. April mehrere Passagen des bayerischen Verfassungsgesetzes für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die Regelungen durften nur bis Juli 2023 fortgeführt werden. Unter anderem ging es um die Verpflichtung von Telefonanbietern zur Weitergabe von Informationen.

"Bayern hat seine Hausaufgaben gemacht"

"Bayern hat seine Hausaufgaben gemacht", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zu der Neufassung. Nun solle auch das Verfassungsschutzgesetz des Bundes anhand der in Bayern erarbeiteten Ergebnisse auf den aktuellen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung gebracht werden, forderte er.

"Wir haben nunmehr künftig ein fein ausdifferenziertes System zur Bewertung des von Verfassungsfeinden ausgehenden Bedrohungspotenzials, das sich auf die Kriterien stützt, die das Bundesverfassungsgericht hierfür benannt hat", erklärte Herrmann weiter. Entscheidend komme es auf die Bereitschaft zur Begehung von Straftaten, das Maß der Abschottung und den gesellschaftlichen Einfluss der jeweiligen Bestrebung an.

Schwere Eingriffe in die persönlichen Rechte bedürfen außerdem künftig einer vorherigen richterlichen Anordnung. Dies sei bisher bereits bei der Wohnraumüberwachung und Online-Datenerhebung vorgeschrieben gewesen und sei nun auch für längerfristige Observationen sowie den Einsatz von verdeckten Mitarbeitern und Vertrauensleuten erforderlich. (Michael Donhauser und Marco Hadem, dpa)

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