Landtag

Tanzen sei mit der „Würde“ der stillen Tage nicht vereinbar, heißt es aus der CSU. Boxsportveranstaltungen hingegen schon. (Foto: dpa/Jens Büttner)

04.02.2022

Boxen erlaubt, tanzen verboten

Grüne und FDP fordern, nach Corona das Tanzverbot an stillen Tagen aufzuheben – ohne Erfolg

An sogenannten stillen Tagen sind Sportveranstaltungen wie etwa Boxkämpfe erlaubt, Tanzveranstaltungen aber nicht. Die Grünen wollten das ändern – scheiterten aber an CSU und Freien Wählern. Das Verbot sei mit Blick auf die christlichen Traditionen gerechtfertigt.

An den in Bayern gesetzlich festgelegten neun „stillen Tagen“ im Jahr bleiben öffentliche Tanzveranstaltungen weiterhin verboten. Die Grünen scheiterten mit einem Gesetzentwurf zur Aufhebung des Verbots an der überwiegenden Mehrheit des Landtags. Lediglich die FDP und ein Abgeordneter der AfD stimmten mit den Grünen für die Vorlage, die die Öffnung von Clubs und Spielstätten für Live-Musik auch an den stillen Tagen zum Ziel hatte. Bei diesen handelt es sich um Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, und den Heiligen Abend sowie Karfreitag und Buß- und Bettag. Die beiden Letzteren sollten auch nach den Plänen der Grünen „tanzfrei“ bleiben. 

Susanne Kurz (Grüne) begründete den Vorstoß mit einer nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung von Kultur- und Sportveranstaltungen. Es sei nicht verständlich, warum Tanzveranstaltungen nicht mit der Würde der stillen Tage vereinbar seien, Tanzsport und Boxkämpfe sowie „Massenbesäufnisse“ beim Politischen Aschermittwoch mit Blasmusik und Bier aber schon. Kurz mahnte eine „gerechte und zeitgemäße Regelung“ an, zumal es sich bei einigen der stillen Tage auch noch um ganz normale Arbeitstage handle. 

Nach Ansicht von Stephan Oetzinger (CSU) rüttelt der Entwurf der Grünen dagegen an den „Grundfesten der stillen Tage“ und führe letztlich zu deren Abschaffung. Betroffen seien nur neun von 365 Tagen im Jahr, an denen öffentliches Tanzen untersagt sei. Alle anderen kulturellen Veranstaltungen seien gestattet, solange sie mit der Würde der Tage in Einklang stünden. Oetzinger hob dabei den Volkstrauertag als weltlichen Feiertag besonders hervor, an dem der Toten der Kriege, aber auch der im Auslandseinsatz gefallenen Bundeswehrsoldaten gedacht werde. Hier gebiete es schon allein der Respekt, innezuhalten.

FDP: Tanzen stört den Charakter der stillen Tage, Schlammcatchen aber nicht?

Alexander Hold (Freie Wähler) sagte, Tanzen sei ein „Ausdruck von Ausgelassenheit, der nicht zu diesen Tagen passt“. Das Verbot sei daher mit Blick auf die christlichen Traditionen gerechtfertigt. Er warnte zudem vor einer Ökonomisierung der stillen Tage durch Gastwirte. Genau deren Interessen hatte Franz Bergmüller (AfD) im Blick. Er sprach von einem „Zwangseingriff“ gegenüber Gastronomen und ihren Gästen. Betroffene hätten damit allein im November drei umsatzfreie Tage. „In Österreich wird an den stillen Tagen auch getanzt, Österreich ist deshalb nicht weniger katholisch“, sagte Bergmüller. Da aber eine Mehrheit in der AfD den Schutz der stillen Tage höher bewerte, habe die Fraktion die Abstimmung in dieser Frage freigegeben – und abgelehnt.

Die FDP hielt das Tanzverbot an den stillen Tagen für nicht ausreichend begründet. „Tanzen stört den Charakter der stillen Tage, Schlammcatchen als Sportveranstaltung aber nicht? Das ist nicht nachvollziehbar“, urteilte Fraktionschef Martin Hagen. Wer die stillen Tage still begehen wolle, könne dies auch bei Aufhebung des Tanzverbots ungestört tun. Alexandra Hiersemann (SPD) verteidigte die bestehende Gesetzeslage als „bewährte Regelung, an der wir festhalten wollen“. Wenn die Grünen am Charakter der stillen Tage insgesamt etwas ändern wollten, müssten sie dies ehrlich sagen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, den Grünen fehle „jedes Gespür für unsere religiösen Traditionen“. (Jürgen Umlauft)

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