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Keine geeigneten Gebiete oder „Verweigerungshaltung“? Manche Planungsregionen in Bayern haben bis heute keine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie benannt. (Foto: dpa/Patrick Pleul)

20.10.2022

CSU-Vize kritisiert Verweigerungshaltung bei der Windkraft

Manche Planungsregionen in Bayern haben bisher überhaupt keine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie benannt

CSU-Vizefraktionschef Alexander König interessiert sich in seiner Anfrage für den Ausbau der Windkraft in Bayern. Er wollte wissen, wie viele Vorranggebiete für Windenergie in den einzelnen Regionalplänen ausgewiesen sind und wie es die Staatsregierung bewertet, dass es Planungsregionen gibt, die bisher überhaupt keine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie benannt haben.

Das Wirtschaftsministerium schreibt in seiner Antwort, dass es im Freistaat insgesamt 361 Windvorranggebiete gibt – die meisten davon in Südostoberbayern (62), Landshut (51) und Oberfranken-Ost (44). Sie erstrecken sich auf eine Fläche von insgesamt 24 268 Hektar. Das entspricht 0,3 Prozent der bayerischen Gesamtfläche. Hinzu kommen 212 Windvorbehaltsgebiete auf einer Fläche von 12 300 Hektar, ein Anteil von 0,2 Prozent der Gesamtfläche.

Damit die Planungsregionen ausreichend Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie ausweisen, habe das Haus von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) alle regionalen Planungsverbände im Rahmen von zwei Videokonferenzen und durch gezielte Kontakte wiederholt aufgefordert, ihre regionalen Windenergiesteuerungskonzepte zu überarbeiten beziehungsweise aufzustellen. 

Eine von König kritisierte „Verweigerungshaltung“ von regionalen Planungsverbänden besteht laut Ministerium nicht, da selbst in Regionen ohne Vorrang- und Vorbehaltsgebiete insgesamt rund 240 Windenergieanlagen errichtet wurden. „Sie leisten somit auch bei der Windenergienutzung einen deutlichen Beitrag“, heißt es in dem Schreiben.

Der Planungsverband Bayerischer Untermain findet keine geeigneten Flächen

Manche Regionen wie zum Beispiel der Planungsverband Bayerischer Untermain könnten auch trotz Prüfung auf geeignete Flächen keine bereitstellen, weil es insbesondere wegen der dichten Besiedelung und der vorhandenen Naturraumausstattung einfach keine geeigneten Gebiete im regionalplanerischen Maßstab gebe, schreibt das Aiwanger-Ressort.

Verständnis hat die Staatsregierung auch für einzelne Planungsregionen, die aus Gründen der Landschaft, des Fremdenverkehrs oder sogenannter Sichtachsen die Ausweisung von Windenergiegebieten verweigern. „Die Festlegung von Ausschlussgebieten erfolgt anhand einer Vielzahl von Kriterien“, erklärt das Ministerium. Dazu zählten auch Aspekte des Landschaftsbilds, des Tourismus und der Sichtbeziehungen, beispielsweise im Zusammenhang mit Unesco-Welterbestätten. 

Königs Frage, ob alle Landschaften in Bayern gleichermaßen schützenswert und der Fremdenverkehr in allen Planungsregionen gleich wichtig sei, beantwortet die Staatsregierung schwammig. „Naturraumausstattung und Landschaftsbild sind in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich“, heißt es in dem Schreiben. Gleiches gelte auch für den Tourismus, der neben seiner unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedeutung auch sehr unterschiedliche Formen aufweise. All dies müsse bei der Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie Ausschlussgebieten miteinbezogen werden. (David Lohmann)

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